Coronavirus
Zum 1. März wurde die Corona-Verordnungen des Landes angepasst, so können unter anderem Friseurbetriebe, Gärtnereien und Blumenläden öffnen. Die Einzelheiten der Regelungen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die geltenden Maßnahmen werden bis zum 28. März verlängert – gleichzeitig beginnen schrittweise Öffnungen. Schnelltests sollen helfen, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen. Dafür wurde ein entsprechender Perspektivplan für Öffnungsschritte vorgelegt, die in den Ländern teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen greifen sollen. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg steht noch aus.… mehr...