Grundsätze #4
Projektförderung Kulturelle Teilhabe
Kulturelle Bildung und Kulturelle Zugänge
16. September 2024
17–18 Uhr
Theater Freiburg (Werkraum)
Das Kulturamt fördert künftig teilhabeorientierte Projekte in zwei Förderbereichen: Kulturelle Bildung und Kulturelle Zugänge. Das Kulturamt stellt die Fördervoraussetzungen und -kriterien vor und beantwortet Fragen. Darüber hinaus bietet es vier Online-Beratungstermine an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail (bitte prüfen Sie ggf. auch den Spam-Ordner).
Im Rahmen von Kulturlabor Freiburg beleuchtete ein Diskursraum in 2022 Kulturelle Teilhabe und Inklusion. In 2023 folgte eine viertägige Fortbildung zur Vertiefung der Herausforderungen. Dies führte zur Verankerung von Kulturelle Teilhabe in Grundsatz IV: „Wir stärken Kulturelle Teilhabe und setzen uns für den Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten für alle Interessierte ein.“
Kulturelle Teilhabe bedeutet, die Möglichkeit zu haben, sich einzeln und in Gruppen mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen, sie mitzugestalten und sich nach eigenen Vorstellungen künstlerisch auszudrücken. Alle Menschen haben das Recht auf Kulturelle Teilhabe.