Die Dritte Option: Das Geschlecht in seiner Vielfalt:

weiblich, männlich, divers

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Personenstandrecht. Neben dem Geschlecht „weiblich“ und „männlich“ ist es möglich als offizielles drittes Geschlecht „divers“ zu benennen.

Anspruch darauf haben intersexuelle Menschen, die durch ein medizinisches Gutachten attestiert bekommen haben, dass ihr biologisches Geschlecht nicht eindeutig den binären Kategorien „Mann“ oder „Frau“ zugeordnet werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Pressemitteilung Nr. 95/2017 vom 8. November 2017 verkündet: „Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen“. (Beschluss vom 10. Oktober 2017, 1 BvR 2019/16)

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Weitere Informationen unter www.bundesverfassungsgericht.de.

Das Positionspapier des BMFSFJ zu Handlungsbedarfen zum Schutz und zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt finden Sie hier: www.bmfsfj.de

Informationen des Standesamtes Freiburg finden Sie unter www.freiburg.de

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen (102,9 KB)
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 95/2017 vom 8. November 2017
Beschluss vom 10. Oktober 2017
1 BvR 2019/16

Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 (169 KB)
- 1 BvR 2019/16 -

Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt (91 KB)
Schlussfolgerungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Trans- und Intersexualität
Berlin, 21.September 2017

Deutscher Bundestag Drucksache 19/6479 (611,5 KB)
19. Wahlperiode 12.12.2018
Entschließungsantrag

Einführung eines positiven dritten Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht (211,1 KB)
Erforderliche Gesetzesänderungen
Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 148/17
Abschluss der Arbeit: 30. November 2017
Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung

Gutachten: Geschlechtervielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt (8,638 MB)
Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- & Transsexualität – Band 8. Berlin ​

Lexikon der kleinen Unterschiede (1,251 MB)
Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität
Für Akzeptanz & gleiche Rechte - Baden-Württemberg