Sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen können die Eigenständigkeit beeinträchtigen, die Lebensgewohnheiten und -pläne verändern, sowie dazu führen auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über finanzielle Leistungen. Des Weiteren werden wichtige Anlaufstellen bei Demenz und psychischen Erkrankungen aufgeführt. Zudem werden das breite Spektrum von Unterstützungsmöglichkeiten in der Häuslichkeit und die Möglichkeiten der stationären Pflege vorgestellt.
Pflegeversicherung
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Menschen, die gesundheitlich in ihrer Selbständigkeit und ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere Personen bedürfen.
Es gibt fünf Pflegegrade, entscheidend für die Zuordnung ist der Grad der Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen und wird von dort an den Medizinischen Dienst weitergeleitet. In der Regel wird bei einem angekündigten Hausbesuch die Begutachtung durchgeführt und der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Die Leistungen richten sich nach der Einstufung und danach, ob die/der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt.
Unter Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.bund.de →Themen→Pflege erhalten Sie detaillierte Informationen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte finden Sie in folgenden Listen:
Zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sieht der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten vor. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie hier (33,8 KB).
Finanzielle Leistungen
Umfassende Informationen zu weiteren finanziellen Leistungen, Vergünstigungen und Hilfen wie z.B. Leistungen der Sozialhilfe finden Sie unter der Rubrik „Finanzielle Leistungen“ auf unserer Homepage.
Demenz / psychische Erkrankungen im Alter
Neben Demenzerkrankungen sind depressive Störungen häufig verbreitet. Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol oder Medikamente) können ebenso im Alter auftreten.
Neben der Beratung im Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt unterstützen Sie in den verschiedenen Phasen der Erkrankung folgende Institutionen:
Dementielle Erkrankungen stellen die Betroffenen und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Auf den folgenden Internetseiten erhalten Sie fundierte Informationen zu allen Facetten der Erkrankung:
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg - Selbsthilfe Demenz: www.alzheimer-bw.de Beratungstelefon (die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym): 0711 248496-63
Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt ist Kooperationspartner beim Netzwerk Demenz Freiburg. Ziel des Netzwerks ist es, die Stadt Freiburg zu einer demenzfreundlichen Kommune werden zu lassen. Bei verschiedenen Aktionen wird versucht, in der Gesellschaft ein Gespür und Bewusstsein für Menschen mit Demenz zu schaffen. Es sollen außerdem Angebote im Bereich Sport, Gastronomie und Kultur geschaffen werden, bei denen Menschen mit Demenz willkommen sind. Hier geht es zur Homepage zum Netzwerk Demenz: www.freiburg.de/netzwerkdemenz
Unterstützungsangebote bei Demenz
Betreuungsangebote der Tages- und Nachtpflege bieten halb- oder ganztags Betreuung, Aktivierung, Pflege sowie Versorgung mit Mahlzeiten außerhalb der Wohnung an. Sie ermöglichen Entlastung für pflegende Angehörige sowie Begegnung und Anregung für die Besucher_innen. Im Rahmen der Pflegeversicherung können verschiedene ambulante Leistungsansprüche abgerechnet werden. Eine Eigenbeteiligung sowie zusätzliche Kosten für die Hin- und Rückfahrt können anfallen.
Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz finden meist einmal wöchentlich statt. Die Treffen bieten Begegnung und verschiedene Aktivitäten an. Sie werden von einer Fachkraft und Helfer*innen betreut.
Ambulant betreute (Pflege-) Wohngruppen bieten auch für Menschen mit Demenz eine alternative Wohnform an. In den Wohngruppen leben bis zu 12 unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen in einem eigenen Zimmer mit gemeinschaftlich genutzter Küche und Wohnraum zusammen. Eine Betreuung ist rund um die Uhr anwesend. Sowohl für den Wohnraum als auch für die Hilfsdienste werden private Verträge abgeschlossen. Die Beteiligung im Alltag seitens der Angehörigen wird ausdrücklich gefordert. Die ambulant betreuten (Pflege-)Wohngruppen sind in der Broschüre "Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Freiburg" aufgeführt.
Die meisten Menschen wollen auch im Alter selbständig in ihrer vertrauten Wohnung leben. Erkrankungen oder zunehmendes Alter können die Eigenständigkeit einschränken und von der Hilfe anderer abhängig machen. Ein breites Spektrum an Dienstleistungen bietet gezielt Unterstützung an, wo sie nötig wird.
Essen und Verpflegung
Neben offenen Mittagstischen oder Treffs zum gemeinsamen Begegnen und Essen in den einzelnen Stadtteilen runden das Essen auf Rädern, Lebensmittelbringdienste oder Lieferungen von regionalen Gemüsekisten das Angebot ab.
Ein Notrufsender ermöglicht in Notlagen die schnelle Verständigung der Hausnotrufzentrale, die sofort die notwendige Hilfe vermittelt. Der Notruf kann aus eigenen Mitteln, ggf. durch die Pflegekasse oder bei geringem Einkommen durch Sozialhilfe finanziert werden.
Begleitung oder Besuche werden durch ehrenamtliche Helfer*innen angeboten. Teilweise ist eine Aufwandsentschädigung z.B. für Fahrtkosten zu zahlen. Hauswirtschaftliche Unterstützung zählt nicht zu den Angeboten. Bei den ehrenamtlichen Angeboten sind immer auch neue Interessierte willkommen, die sich engagieren möchten.
Menschen mit Einschränkungen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, erhalten bei besonders ausgestatteten Fahrdiensten Hilfe zur Beförderung. Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten, die sie als zwingend notwendig erachtet und vorab genehmigt werden müssen. Menschen mit geringem Einkommen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Freifahrscheine durch die Sozialhilfe.
Unterstützung im Alltag, im Haushalt und in der Betreuung
Hilfen im Alltag, im Haushalt und in der Betreuung sind individuell und vielfältig. Verschiedene Dienste sind in diesen Bereichen tätig. Versicherte, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können bei dafür zugelassenen Anbietern den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat einsetzen. Pflegesachleistungen und ggf. Verhinderungspflege sind bei Pflegegrad 2-5 einsetzbar. Zur weiteren Selbstfinanzierung ist einkommens- und bedarfsbezogen Sozialhilfe möglich.
Die Leistungen der Dienste umfassen die Grund- und Körperpflege, sowie hauswirtschaftliche und alltagsunterstützende Hilfen. Weitere Angebote können z.B. die Beratung, Palliativpflege und die Verhinderungspflege sein. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie Medikamenteneinnahme oder das Wechseln von Verbänden können hausärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden.
Zeitintensive Betreuung ist mithilfe ambulanter Dienste und weiteren Helfer*innen, auch aus dem osteuropäischen Ausland, zu organisieren. Neben den Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung ist meist ein erheblicher Eigenanteil zu finanzieren.
Auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein stellt sowohl für die Betroffenen wie für ihre Angehörigen eine große Herausforderung dar. Kenntnisse über verschiedene Krankheitsbilder und pflegerische Handgriffe erleichtern den Umgang. Der Austausch mit anderen kann entlastend wirken. Urlaubsmöglichkeiten gemeinsam mit den zu pflegenden Personen, sowie Rehabilitationsmaßnahmen für die Pflegenden ergänzen das Angebot. Die Kosten können teilweise über die Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbeitrag).
Es gibt eine Vielfalt von technischen Hilfen, die die Selbstständigkeit, Mobilität, soziale Teilhabe und Sicherheit im Alter unterstützen und bereichern können. Dabei entwickeln sich die technischen Möglichkeiten stetig weiter.
Alltagshelfer
Es gibt eine Vielzahl an Alltagshelfern, die das Leben in den eigenen vier Wänden unterstützen können:
Greifzangen, zum Beispiel erleichtern das Aufheben oder Weglegen von Gegenständen.
Universalfernbedienungen für Fernseher verfügen nur über die notwendigsten Tasten und können die bisherige Fernbedienung ersetzen.
Haarbürsten mit Griffverlängerung können auch bei eingeschränkter Beweglichkeit das selbstständige Kämmen ermöglichen.
Weitere Beispiele sehen Sie auf folgenden Bildern:
Einzelne Produkte können Sie im Seniorenbüro auch ansehen und ausprobieren.
Kommunikation
Menschen, bei denen Sehen, Hören, die Mobilität oder die Feinmotorik eingeschränkt sind, haben oft auch erschwerte Bedingungen, mit ihrem sozialen Umfeld Kontakt zu pflegen und am sozialen Leben teilzuhaben.
Großtastentelefone oder sogenannte Seniorenhandys mit wenigen und dafür größeren Tasten, sowie Telefone mit Bildtasten können die Kontaktpflege mit anderen Menschen erleichtern.
Smartphones und Tablet-Computer werden auch bei älteren Menschen immer beliebter. Bei diesen Geräten lassen sich Schriftgröße und Lautstärke leicht anpassen, sie können sich mit dem Internet vernetzen und schaffen dadurch Zugänge zu weiteren Möglichkeiten von digitaler Kommunikation.
Digitale Kommunikationsmedien wie Messenger-Dienste (WhatsApp, Telegram, Signal, Threema und viele andere), die Nutzung von Videotelefonie, Mail und sozialen Netzwerke sind heutzutage in der Bevölkerung weit verbreitet und bieten dadurch neue Möglichkeiten der sozialen Teilhabe.
Erinnerungs- und Orientierungshilfen
Es gibt eine Vielzahl von Erinnerungs- und Orientierungshilfen, die bei der Alltagsbewältigung helfen können. Beispielsweise
Schlüssel oder andere Gegenstände können mithilfe eines Objektfinders wieder gefunden werden.
Es gibt elektronische Erinnerungsgeräte, die an das Trinken oder die Medikamenteneinnahme mit Signalen erinnern. Durch einen Sprachrekorder können außerdem wichtige Nachrichten darauf gesprochen werden, dadurch kann beispielsweise auf Termine hingewiesen werden.
Sicherheit
Sich sicher und geborgen fühlen, kann im Alter bedeutsamer werden. Es gibt viele Beispiele, wie technische Hilfen dazu beitragen können, mögliche Risiken zu reduzieren und die Sicherheit auch in den eigenen vier Wänden zu erhöhen.
Hier sind einige Beispiele:
Mit einem Hausnotrufgerät kann die Gewissheit geschaffen werden, jederzeit Hilfe rufen zu können.
Lichter, die mit einem Bewegungsmelder verbunden sind, können in der Nacht den Weg zur Toilette beleuchten. Dadurch helfen sie bei der Orientierung und senken das Risiko, zu stürzen.
Viele Bügeleisen verfügen heute über eine Abschaltautomatik.
Weitergehende Erleichterungen können durch den Einsatz von Hausautomationssystemen entstehen (auch Smart Home genannt). Als Beispiel sind hier Türöffner, die Steuerung und Kontrolle von Geräten wie Lampen, Heizung oder elektrische Rollläden genannt.
Sicherheit kann nicht nur für den älteren Menschen, sondern auch für sich sorgende und betreuende Angehörige wichtig sein.
Handys oder Smartphones mit Notruffunktion,
Bewegungsmelder,
Alarmtrittmatten oder
Ortungsgeräte (für außer Haus)
können unterstützen und mehr Eigenständigkeit und Sicherheit ermöglichen.
Tages-/Nachtpflege und Betreuungsgruppen
Betreuungsangebote der Tages- und Nachtpflege bieten halb- oder ganztags Betreuung, Aktivierung, Pflege sowie Versorgung mit Mahlzeiten außerhalb der Wohnung an. Sie ermöglichen Entlastung für pflegende Angehörige sowie Begegnung und Anregung für die Besucher. Im Rahmen der Pflegeversicherung können verschiedene ambulante Leistungsansprüche abgerechnet werden. Eine Eigenbeteiligung sowie zusätzliche Kosten für die Hin- und Rückfahrt können anfallen.
Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz finden meist einmal wöchentlich statt. Die Treffen bieten Begegnung und verschiedene Aktivitäten an. Sie werden von einer Fachkraft und Helfer*innen betreut.
In den Wohngruppen leben bis zu 12 unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen in einem eigenen Zimmer mit gemeinschaftlich genutzter Küche und Wohnraum zusammen. Eine Betreuung ist rund um die Uhr anwesend. Sowohl für den Wohnraum als auch für die Hilfsdienste werden private Verträge abgeschlossen. Die ambulant betreuten (Pflege-)Wohngruppen sind in der Broschüre "Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Freiburg" aufgeführt.
Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt für pflegebedürftige Menschen in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann z.B. notwendig sein, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist oder wenn die Zeit bis zur weiteren Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt organisiert und überbrückt werden muss. Dazu gewährt die Pflegeversicherung bei den Pflegegraden 2-5 einen Zuschuss für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie beim Unterpunkt "stationäre Pflege".
In Pflegeeinrichtungen leben pflegebedürftige Menschen, die hier umfassende Pflege und Betreuung erhalten. Einige Pflegeeinrichtungen bieten spezielle Pflegeangebote oder Wohnbereiche für besondere Zielgruppen an.
Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt berät Sie gerne rund um das Thema stationäre Pflege und die Suche nach einem Pflegeplatz.
Bei der Suche aus der Häuslichkeit unterstützen wir gerne bei der Anmeldung. Die Anmeldeunterlagen können über uns direkt an Freiburger Pflegeeinrichtungen versandt werden. Anhand der Anmeldeunterlagen können die Einrichtungen den Pflegebedarf abschätzen und gegebenenfalls einen passenden Pflegeplatz anbieten. Sie selbst oder Ihre Angehörigen können die Pflegeplatzsuche unterstützen, indem Sie nach dem Versand der Anmeldeunterlagen zusätzlich selbst Kontakt zu den Pflegeeinrichtungen aufnehmen. Dabei können Sie auf die bereits vorliegenden Anmeldeunterlagen verweisen. Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt kann Plätze in Pflegeeinrichtungen nicht vergeben oder direkt vermitteln. Die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme liegt bei der Pflegeeinrichtung.
Bei einem Klinikaufenthalt wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Kliniksozialdienst bzw. Entlassmanagement. Dort werden Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Versorgung im Anschluss an den Klinikaufenthalt beraten und erhalten Unterstützung bei der Organisation von Hilfen. Auch dort können Sie die entsprechenden Anmeldeunterlagen für eine Pflegeplatzssuche erhalten.
Die Anmeldung für einen stationären Pflegeplatz kann selbstverständlich auch direkt bei der gewünschten Pflegeeinrichtung erfolgen.
Die Heimaufsichtsbehörde informiert und berät zu Rechten und Pflichten nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. Es können sich Heimbewohner*innen, Angehörige und Betreuer*innen von stationären oder ambulant betreuten (Pflege-)Wohngruppen beraten lassen ebenso wie die stationären Einrichtungen und Träger selbst.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziales der Stadt Freiburg