Digitaler Bauantrag
Baugenehmigung online beantragen
Digitale Bauanträge bei der Stadtverwaltung Freiburg sind ab dem 01.07.2024 ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (VIBA BW) einzureichen:
bw.digitalebaugenehmigung.de/freiburg-breisgau
Online Anträge erstellen:
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
Unterlagen für Bauvorhaben, deren Antragsstellung vor dem 01.07.2024 über das Portal Service-BW erfolgt ist, können hier nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass digitale Anträge und Nachreichungen für Werbeanlagen weiterhin über Service-BW einzureichen sind.