Artenschutz

Neben dem Schutz von besonders wertvollen Flächen als Schutzgebieten (sog. Flächenschutz) spielt der Artenschutz bei der Sicherung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Die Naturschutzabteilung im Umweltschutzamt bearbeitet dieses wichtige Aufgabenfeld seit 2010 mit einem eigenen Kommunalen Artenschutzkonzept.

Im Rahmen des Artenschutzkonzepts entwickelt die Abteilung für besonders bedrohte oder seltene Zielarten im Stadtkreis Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen und setzt diese auch um. Zudem fördern wir auch Artenschutzmaßnahmen von externen Akteuren und sind für den Vollzug des gesetzlichen Artenschutzes mit verantwortlich.

Bewachsene Trockenmauer

Der Rückgang von Insekten, Vögeln, Fledermäusen und anderen Tieren findet nicht nur in der freien Natur sondern auch vor unserer Haustüre in den Städten statt. Um die biologische Vielfalt auch auf privaten Flächen zu fördern, hat die Stadt Freiburg das Förderprogramm Artenschutz in der Stadt ins Leben gerufen.

Eine Schwebfliege sitzt auf einer gelben Blüte

Ziel des Artenschutzkonzepts ist die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung/Verbesserung der Artenvielfalt respektive biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung des globalen Klimawandels und damit letztendlich zur Sicherung des Naturhaushaltes. Umweltpolitischer Überbau ist die Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung und die fachliche Grundlage bildet das Zielartenkonzept Baden-Württemberg (siehe auch Gemeinderatsdrucksache G-10/163). Ein aktueller Sachstandsbericht befindet sich in der Drucksache UKA 22/001.

Zwei Schmetterlinge der Bläulingsart paaren sich

Unser Ziel ist es, die heimische Artenvielfalt, verbunden mit ihren besonderen Lebensräumen, zu schützten und zu erhalten. Im Artenschutz heimischer Tier- und Pflanzenarten befassen wir uns vordringlich mit Schutz, Pflege und Entwicklung der spezifischen Lebensräume; vor allem mit dem bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten im Stadtkreisgebiet. Eine besonders große Bedeutung haben für uns die streng geschützten Arten, für die wir Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen, oder im Rahmen der Bauleitplanung geeignete Lebensräume ausweisen und sichern.

Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Artenschutz:

  • Beim Schutz strenggeschützter Arten arbeiten wir dem Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Höherer Naturschutzbehörde zu
    Regierungspräsidium Freiburg
  • Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Artenschutz einsetzen, zusammen.
  • Im internationalen Artenschutz sind wir zuständig für die Überwachung und Prüfung der Herkunftsnachweise im Handel mit geschützten Arten und Produkten von geschützten Arten.
    Internetdatenbank für den Artenschutz
  • Gemeinsam mit der Veterinärbehörde überwachen wir die Zootier -und Gehegehaltung.
    Mundenhof
  • Zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt - auch geschützte Arten - nennt diese Broschüre des Forstamtes Hinweise, Lösungsansätze und Ansprechpartner
    Broschüre "Wilde Tiere in der Stadt" (1,699 MB)

Artenschutz

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Fledermäuse am Waldsee

Infoflyer (1,076 MB)

Die Bachmuschel im Krebsenbächle

Infoflyer (1,63 MB)

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199