Lieferverkehr

In der Freiburger Fußgängerzone ist in der Regel Lieferverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu bestimmten Zeiten zulässig. Diese sind abhängig von den einzelnen Straßen innerhalb der Fußgängerzone. Die Verkehrsregelungen sind vor Ort durch Beschilderungen angezeigt. Außerdem gibt das Faltblatt "Lieferverkehr Fußgängerzone (2,801 MB)" mit Plan und Straßenverzeichnis Auskunft zu den Lieferzeiten in den einzelnen Bereichen und Straßen der Innenstadt.

Was bedeutet Lieferverkehr?

Unter Lieferverkehr versteht man das Transportieren (Bringen oder Abholen) von schweren oder sperrigen Waren. In der Regel handelt es sich dabei um gewerblichen Lieferverkehr. Es ist aber z.B. auch die Anfahrt zu Hotels mit Gepäck zulässig. Die Liefertätigkeiten sind stets zügig durchzuführen. Nach Beendigung der Liefertätigkeiten ist das Fahrzeug unverzüglich aus der Fußgängerzone hinauszufahren.