Fragen und Antworten zum Vormerken Ihres Kindes

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, die bei Eltern aufkommen, wenn sie ihr Kind für einen Kitaplatz vormerken möchten.

Warum muss ich mein Kind vormerken?

In Freiburg ist die Suche nach einem Betreuungsplatz nur über das zentrale Vormerksystem möglich. Mit der Vormerkung Ihres Kindes machen Sie den Rechtsanspruch Ihres Kindes auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gemäß § 24 SGB VIII geltend. Der Rechtsanspruch besteht ab Vollendung des ersten Lebensjahres.

Wer kann eine Vormerkung erfassen?

Nur sorgeberechtigte Personen (Eltern oder Vormund des Kindes) können eine Vormerkung erfassen.

Muss ich für jedes Kind eine eigene Vormerkung erfassen?

Ja. Zur Erfassung eines weiteren Kindes klicken Sie bitte auf den grünen Button „weitere Vormerkung“.

Kann ein Kind mehrfach vorgemerkt werden?

Nein. Pro Kind ist immer nur eine aktive Vormerkung möglich. In der Vormerkung können Sie bis zu drei Kindertageseinrichtungen eintragen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mein Kind vormerken?

Die Vormerkung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Bitte beachten Sie, dass das reguläre Kindergartenjahr immer zum 1. September beginnt. Die große Platzvergabe hierfür findet ein halbes Jahr im Voraus (März) statt. Eine Suche für einen gewünschten Betreuungsbeginn zu einem unterjährigen Zeitpunkt ist auch möglich.

Mein Kind ist noch nicht geboren. Kann ich es bereits vormerken?

Nein. Eine Vormerkung ist ab Geburt möglich.

Wie gehe ich bei der Suche vor, wenn mein Kind einen erhöhten Förderbedarf aufweist?

Sie haben die Möglichkeit in unserem Kita-Verzeichnis nach inklusiven Einrichtungen zu filtern. Klären Sie mit den infrage kommenden Kitas, ob der Förderbedarf Ihres Kindes gedeckt werden kann. Tragen Sie die Einrichtung in Ihrer Vormerkung ein.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten habe ich, wenn mein Kind einen erhöhten Förderbedarf aufweist?

Je nach individuellen Voraussetzungen ihres Kindes sind Sie berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden zum Beispiel Hilfen zum Besuch einer Kita gewährt.

Handelt es sich bei den Einrichtungen 1,2,3 um eine Priorisierung?

Nein, dies stellt keine Priorisierung dar.

Kann ich mein Kind auch für die Betreuung in der Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) vormerken?

Ja. In Freiburg gibt es zwei Vermittlungsstellen für die Tagespflege. Dies sind der Tagesmütterverein und die Tagespflegevermittlung im Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKI).

Bitte tragen Sie nur eine der beiden Vermittlungen ein

Ich werde nach Freiburg umziehen. Besteht bereits vor dem Umzug die Möglichkeit mein Kind für einen Betreuungsplatz vorzumerken?

Ja. Bitte geben Sie in diesem Fall Ihre derzeitige Meldeanschrift außerhalb von Freiburg in das Adressfeld ein. Klicken Sie hierzu auf „andere Straße“. Tragen Sie ihre künftige Adresse in das Feld „voraussichtliche Adresse in Freiburg“ ein. Das Datum des Zuzugs tragen Sie in das Feld „wir ziehen um nach Freiburg am“ ein.

Wo finde ich Einrichtungen, die kurzfristig freie Plätze gemeldet haben?

Eine Übersicht der freien Plätze finden Sie im Kita-Verzeichnis

Was muss ich tun, wenn die von mir angegebene/n Einrichtung/en abgesagt hat / haben?

Im Fall einer Absage wird Ihr Kind von der Vormerkliste dieser Einrichtung gelöscht. Es ist daher wichtig, dass Sie die absagende Einrichtung zeitnah im Vormerksystem austauschen, um wieder bei drei Einrichtungen auf der Vormerkliste zu stehen.

Kann ich meine Angaben ändern?

Ja. Wenn Sie die Vormerkung bereits erfasst und gespeichert haben, können Sie sich jederzeit mit Ihren Benutzerdaten anmelden und Ihre Angaben ändern.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?

Bitte klicken Sie zunächst auf „Kennwort vergessen“. Ihnen wird automatisch ein neues Einmal-Kennwort per E-Mail zugesandt.

Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Wer vergibt die Betreuungsplätze?

Die jeweiligen Kindertageseinrichtungen vergeben die Betreuungsplätze.

Mit wem schließe ich den Betreuungsvertrag ab?

Sie schließen den Betreuungsvertrag direkt mit der Einrichtung ab.

Wie erhalte ich eine Rückmeldung von den Einrichtungen?

Sie erhalten per E-Mail oder telefonisch eine Rückmeldung.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung von den Einrichtungen?

Hier unterscheiden wir zwischen:

  • Suche zum neuen Kindergartenjahr (ab 1. September): Sie erhalten während der großen Platzvergabe ab März eine Rückmeldung in Form einer Zusage oder Absage.
  • kurzfristige Suche (gewünschtes Aufnahmedatum ist innerhalb der nächsten drei Monate): Die Einrichtungen melden sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen. Wenn Sie nach zwei Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie die Einrichtungen direkt kontaktieren und nach dem Stand fragen.
  • unterjährige Suche (nicht kurzfristige Suche): Sie erhalten spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum eine Rückmeldung.

Kann mein Kind die Einrichtung wechseln?

Ja. Ein Wechsel ist möglich.

Ist beim Wechsel von einer Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu einer Betreuung für Kinder über drei Jahren eine neue Vormerkung nötig?

Ja. Für die Suche nach einer Anschlussbetreuung ist eine erneute Vormerkung erforderlich.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns.

Kontakt

Informations-, Beratungs-, und Vormerkstelle (IBV) Kinderbetreuung
Europaplatz 1
79098 Freiburg
Tel. 0761 / 201 - 8408
kinderbetreuung@stadt.freiburg.de

Besuchszeiten (ohne Anmeldung möglich)
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 - 11 Uhr

Telefonsprechzeiten
Montag bis Freitag: 8 - 12 Uhr und
Montag und Mittwoch: 13 - 16 Uhr

Listen der Kitas

Hier können Sie Listen der Betreuungsangebote 
für Kinder unter drei Jahren (583,1 KB)
für Kinder ab drei Jahren (521,6 KB)
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