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Tipps und Ansprechstellen

Wissenswertes für Mieter_innen

Freiburg Ansicht

Hier finden Sie nützliche Tipps und Ansprechstellen, die Ihnen in Ihrem Mietverhältnis helfen können. Entdecken Sie vielfältige Informationen und Beratungsangebote von Anlaufstellen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Mietkosten zu senken.

Der gedruckte Flyer wird unter anderem im Rathaus im Stühlinger beim Bürgerservice und im Innenstadtrathaus bei der Bürgerberatung ausgelegt.

Wie hoch darf Ihre Miete sein?

Für die meisten Wohnungen gilt in Freiburg der Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete einer Wohnung in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10% übersteigen. Bei einer Mieterhöhung darf die Miete - unter Beachtung der Kappungsgrenze – maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.

Mit Hilfe des Mietspiegelrechners der Stadt Freiburg können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung prüfen.

Übersteigt Ihre Miete die ortsübliche Vergleichsmiete? Informieren Sie Ihren Vermietenden hierüber oder wenden Sie sich an eine Rechtsberatung für Mietangelegenheiten (siehe Rubrik Mietrecht in diesem Flyer). Möglicherweise können Sie Geld von Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin erhalten und zahlen künftig weniger Miete.

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld?

Rund 160.000 Haushalte in Baden-Württemberg haben Anspruch auf Wohngeld – eventuell auch Sie. Wohngeld können Haushalte erhalten, deren Einkommen nicht reicht, um die monatlichen Wohnkosten zu decken. Es lohnt sich herauszufinden, ob auch Sie anspruchsberechtigt sind.

Haben Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Geförderte Mietwohnungen sind Wohnungen, die nur von Personen mit einem Einkommen unterhalb einer vorgegebenen Einkommensgrenze angemietet werden dürfen und deren Miete sich mit einem Abschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete berechnet. Voraussetzung für eine geförderte Mietwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein, den Sie im Amt für Soziales beantragen können und der in Baden-Württemberg für die Suche nach einer geförderten Mietwohnung gültig ist. Geförderte Mietwohnungen werden von verschiedenen Vermieter_innen, unter anderem über Immobilienportale angeboten. Ein Anspruch auf eine geförderte Wohnung besteht nicht.

Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt und Sie haben keine Ersatzwohnung?

Oder liegt bereits ein Räumungstitel oder ein festgesetzter Räumungstermin vor? Dann können Sie sich gerne von der Stadt Freiburg, Wohnungssicherung im Amt für Soziales beraten lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Wohnung weiter behalten können.

Beratung und Information

Die Verbraucherzentrale, Mietrechtsanwält_innen sowie Mietervereine stehen Ihnen beispielsweise in Freiburg hilfreich zur Seite und bieten kompetente Beratung sowie wertvolle Informationen für Ihre Anliegen rund um das Thema Miete. Hinweis: Es handelt sich jeweils um kostenpflichtige Angebote

Energiespartipps für Mieter_innen

Auch Mieter_innen haben in ihrer Wohnung viele Möglichkeiten Energie zu sparen. Mit wenigen Tricks und Kniffen lassen sich die Stromkosten und die Heizkosten nachhaltig senken.

Wie wäre es mit einem Wohnungstausch? Z.B. groß gegen klein?

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Miete zu verringern oder Ihr Einkommen zu erhöhen, könnte das Verkleinern Ihrer Wohnung eine Lösung sein. Neben den gängigen Immobilienportalen bietet die Stadt Freiburg eine praktische Lösung: Die Wohnungstauschbörse. Hier können Sie Ihre derzeitige Wohnung gegen eine andere bzw. kleinere und möglicherweise günstigere Wohnung tauschen. Auf diese Weise können Sie im Idealfall Ihre Wohnkosten senken und gleichzeitig Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.

Mietwohnungen der FSB

Die FSB setzt sich als kommunales Wohnungsbauunternehmen seit über 100 Jahren für die Schaffung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums in Freiburg ein. Innerhalb des Unternehmensverbunds vermietet sie aktuell mehr als 9.500 Wohnungen im eigenen Bestand. Bis 2030 plant die FSB 2.500 neue Wohnungen zu bauen – die meisten davon als geförderte Wohnungen. Über die aktuellen Projekte können Sie sich auf der Webseite der FSB informieren.

Wohnraum-Anpassungen

Mit zunehmendem Alter oder wenn die Selbständigkeit durch Krankheit oder Behinderung gefährdet ist, kann es notwendig werden, den Alltag und das Wohnumfeld neuzugestalten. Hierzu gibt es Möglichkeiten wie betreutes Wohnen, Wohnstifte oder Wohnraumanpassungen für ein selbstbestimmtes Leben.

Das städtische Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt bietet Menschen im Alter und bei Pflegebedarf Beratung zu Wohnmöglichkeiten.

Wohnen für Hilfe

Das Programm „Wohnen für Hilfe“ des Studierendenwerks vermittelt Wohnpartnerschaften zwischen Menschen, die ein Zimmer suchen und Menschen mit Hilfewunsch, wie z.B. Senior_innen oder Familien. Personen, die sich Hilfe im Alltag oder Gesellschaft wünschen, bieten günstigen Wohnraum an. Individuell vereinbart unterstützen die Mieter_innen freiwillig ihre Vermieter_innen im Alltag, Haushalt oder Garten.    

Haben Sie schon mal über gemeinsames Bauen nachgedacht?

Baugemeinschaften vereinen private Bauinteressierte, um gemeinsam Wohnprojekte zu verwirklichen und Kosten zu sparen. Genossenschaftliches Bauen ist eine Alternative neben Eigentum und Miete, indem es Ihnen die Möglichkeit bietet, sich lebenslanges Wohnrecht durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu sichern. Der Kauf von derartigen Anteilen für selbstgenutzten Wohnraum wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Das Mietshäuser Syndikat unterstützt selbstorganisierte genossenschaftsähnliche Hausprojekte und ermöglicht die Finanzierung über Direktkredite von Privatpersonen.