Bewohnerparken

Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner*innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine

  • Sonderparkberechtigung (grüner Ausweis)
  • oder eine Ausnahmegenehmigung (blauer Ausweis) ausgestellt.

Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche nach dem Trennprinzip organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner*innen reserviert, für alle anderen öffentlichen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden.

Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche im Mischprinzip organisiert sind. Dort sind in der Regel alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzt werden.

Wichtig:
Ab dem 20. April 2026 müssen Antragsteller*innen ihren Bewohnerparkausweis selbst ausdrucken. Er erscheint in schwarz-weiß; die Art des Ausweises (grün oder blau) ist durch den entsprechenden Hinweis auf dem Ausdruck erkennbar.

Vorläufige Regelung Bewohnerparken im Stühlinger

Ab sofort gilt: 
Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis für eines der Gebiete Kleineschholz, Stühlinger, Stühlinger Süd oder Colmarer Straße dürfen bis zur Neuregelung im Herbst in allen vier Gebieten parken und sind nicht mehr auf ihr ursprüngliches Gebiet beschränkt. So gibt es einen Ausgleich zwischen den Gebieten mit unterschiedlich hohem Parkdruck. Alle Inhaber*innen eines Anwohnerparkausweises haben ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhalten.  
 
Diese neuen Regeln gelten bis zum 27. Oktober 2026. Dann werden die Bewohnerparkgebiete im Stühlinger insgesamt neu zugeschnitten und erweitert. Im Zuge dessen werden auch die Parkplätze in der Lehener Straße westlich der Fehrenbachallee für Bewohner*innen freigegeben, sodass sich die Zahl der mit Bewohnerparkausweis nutzbaren Parkplätze erhöht. Mehr hierzu im nächsten Abschnitt.

Bei allgemeinen Fragen zur Parkraumplanung wenden Sie sich bitte an verkehrsplanung@freiburg.de

Neuordnung Bewohnerparkgebiete im Stühlinger

Die Stadtverwaltung ordnet und erweitert zum 27. Oktober 2026 die Bewohnerparkgebiete im Stühlinger.

Die bestehenden sieben Bewohnerparkgebiete im Stühlinger werden zu zwei großen Bewohnerparkgebieten zusammengefasst. Hierdurch werden Anwohner*innen in einem deutlich größeren Umfeld nach einem Parkplatz suchen, wenn sie in der Nähe Ihres Wohnortes keinen freien Parkplatz finden. Viele Bürger*innen haben den Wunsch geäußert, dass die Bewohnerparkgebiete größer werden sollen, die Stadt Freiburg erfüllt nun diesen Wunsch.

Die neuen Bewohnerparkgebiete werden wie folgt zusammengefasst:

  • Stühlinger-Nord, bestehend aus den bisherigen Bewohnerparkgebieten Klinikviertel, Klinikum-Süd, Marchstraße, Colmarer Straße sowie dem nördlich der Engelbergerstraße gelegenen Teil des Gebietes Kleineschholz.
  • Stühlinger-Süd, bestehend aus den bisherigen Bewohnerparkgebieten Stühlinger, Stühlinger Süd sowie dem südlich der Engelbergerstraße gelegenen Teil des Gebietes Kleineschholz.

Das künftige Bewohnerparkgebiet Stühlinger-Nord wird in der Lehener Straße bis zur Güterbahnlinie erweitert. Derzeit Besuchern mit Parkausweis vorbehaltene Parkplätze können künftig auch von Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis genutzt werden. Hierdurch stehen den Anwohner*innen 92 zusätzlich nutzbare Parkplätze zur Verfügung.

Das künftige Bewohnerparkgebiet Stühlinger-Süd wird zudem erweitert um die Ferdinand-Weiß-Straße sowie alle angrenzenden Straßen bis zur Güterbahn und die Bissierstraße bis zur Güterbahn.

Alle Anwohnenden in den betroffenen Gebieten wurden durch die Stadtverwaltung auf dem Postweg informiert. Einen Lageplan für die neu zugeschnittenen und erweiterten Gebiete finden Sie unter folgenden Links:

Stühlinger-Nord (2,8 MB)

Stühlinger-Süd (2,6 MB)

Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss in den Bewohnerparkgebieten eine Parkgebühr am Pargebührenautomat oder mittels Handy-Parken entrichten. Mehr Informationen zu Parkgebühren finden Sie unter www.freiburg.de/parkgebuehren

Bei allgemeinen Fragen zur Parkraumplanung wenden Sie sich bitte an verkehrsplanung@freiburg.de

Vorläufige Regelung Bewohnerparkgebiet Annaplatz

Ab sofort gilt: 
Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis "Annaplatz" dürfen ihr Fahrzeug auch im Bewohnerparkgebiet Unterwiehre 2 abstellen. Alle Inhaber*innen eines Anwohnerparkausweises erhalten ein Schreiben von der Stadtverwaltung.  
Diese neue Regel gilt bis voraussichtlich 2028. Dann werden die Bewohnerparkgebiete in der Unterwiehre insgesamt neu zugeschnitten.

Bei allgemeinen Fragen zur Parkraumplanung wenden Sie sich bitte an verkehrsplanung@freiburg.de

Gebühren

Seit Dezember 2023 beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit einem Jahr Gültigkeit 200 Euro (Rechtsverordnung zum Bewohnerparken).

Besuchsregelung in Bewohnerparkgebieten

Besucher*innen, Kund*innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Hiervon ausgenommen sind Parkplätze, deren Nutzung durch Beschilderung beschränkt ist: Parkplätze für Behinderte, für Bewohner*innen (Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis"), für Carsharing-Fahrzeuge, Parkplätze an Elektroladesäulen oder Plätze mit eingeschränktem Haltverbot. Es gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.

Bewohner*innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr / 15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt. Weitere Infos...

Weiterführende Infos und Service

Kontakt

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement

- Bürgerservice -
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: +49 761 201-0
bs-ausweis@freiburg.de