Bewohnerparken
Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner_innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine
- sogenannte "Sonderparkberechtigung" (grüner Ausweis)
- oder eine "Ausnahmegenehmigung" (blauer Ausweis) ausgestellt.
Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche überwiegend nach dem "Trennprinzip" organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner_innen reserviert, für die anderen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden. Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche überwiegend im "Mischprinzip" organisiert sind. Dort sind i.d.R. alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können alle ohne Einzel-Parkschein mit benutzt werden. Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie im jeweiligen Parkgebiet gemeldet sind und dort auch tatsächlich wohnen.
Der Bewohnerparkausweis kann online, schriftlich oder persönlich beantragt werden. Die Bewohnerparkberechtigungen gelten jeweils für die Dauer eines Jahres. Denken Sie bitte rechtzeitig an die Verlängerung.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg Ihre alleinige Wohnung bzw. Ihre von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung haben und entsprechend gemeldet sein.
- Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen.
- Das Kraftfahrzeug, für das eine Bewohnerparkberechtigung ausgestellt werden soll, muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. Im zweiten Fall benötigen wir eine Bestätigung des Halters, dass er Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlässt (Vordruck downloaden oder formloses Schreiben anfertigen)
- Wird eine dritte Person mit der Beantragung eines Bewohnerparkausweises beauftragt, ist eine formlose Vollmacht erforderlich (bei Eheleuten ist eine Vollmacht nicht erforderlich).
Verwaltungsgebühren
Der Bewohnerparkausweis ist auf Antrag beim Bürgerservice erhältlich, weitere Informationen im Serviceportal.
Besucherregelung in Bewohnerparkgebieten
Besucher_innen, Kund_innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Je nach Lage des Bewohnerparkgebietes gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.
Bewohner_innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr/15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt (Kontakt rechts). Weitere Infos...