Nur mit Parkausweis

Bewohnerparken

Parkende Autos und Schild mit der Aufschrift "Bewohner mit Parkausweis"
In Freiburg gibt es zahlreiche Bereiche für Bewohnerparken.

Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner_innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine

  • "Sonderparkberechtigung" (grüner Ausweis)
  • oder eine "Ausnahmegenehmigung" (blauer Ausweis) ausgestellt.

Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche nach dem "Trennprinzip" organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner_innen reserviert, für alle anderen öffentlichen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden. Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche im "Mischprinzip" organisiert sind. Dort sind i.d.R. alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzt werden.

Der Bewohnerparkausweis ist auf Antrag beim Bürgerservice erhältlich.

Rückerstattung

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2023:
Ausführliche Hinweise zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unseren FAQs.

Antrag auf Erstattung von Bewohnerparkgebühren

Gebühren

  • Neuausstellung und Verlängerung:
    • Gültigkeit 1 Jahr: 30,00 Euro
    • Gültigkeit 6 Monate: 15,00 Euro
  • Ersatzausstellung aufgrund Verlust: 10,00 Euro
  • Änderung (Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet): 10,00 Euro

Besucherregelung in Bewohnerparkgebieten

Besucher_innen, Kund_innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Je nach Lage des Bewohnerparkgebietes gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.

Gebührenzone Parkgebühr
je Stunde
Tagesparkpauschale Zeiten der Gebührenpflicht werktags
1 3,50 Euro - 9-23 Uhr
2 2,90 Euro 15,00 Euro / 24 h 9-19 Uhr
3 1,40 Euro 7,50 Euro / 24 h 9-19 Uhr

Bewohner_innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr/15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt. Weitere Infos...

Karte mit den Parkzonen der Stadt Freiburg

Parkgebiete im Trennprinzip:
Parkplätze der Bewohner_innen und Kurzzeitparker_innen sind getrennt ausgewiesen.

  Bewohnerparkgebiete Gebührenzone
1 Im Grün 1
2 Karlsplatz 1
3 Oberau 2
4 Breisacher Tor 1
5 Colombiquartier 1
6 Unterwiehre 1 2
7 Klinikum Süd 2
8 Annaplatz 2
9 Freiauviertel 2
10 Holzmarkt 1
11 Klinikviertel 2
13 Mooswald-Ost 3

Parkgebiete im Mischprinzip "Zonenparkregelung":
Parkplätze der Bewohner_innen und Kurzzeitparker_innen werden gemeinsam genutzt.

  Bewohnerparkgebiete Gebührenzone
12 Sedanquartier 1
15 Colmarer Straße 1
16 Stühlinger Süd 1
17 Kleineschholz 2
19 Mittel- und Oberwiehre 3a 2
20 Mittel- und Oberwiehre 3b 2/3
21 Unterwiehre 2 2
22 Mittel- und Oberwiehre 1 1
23 Unterwiehre 3 2
24 Stühlinger 1
25 Mittel- und Oberwiehre 2 3
26 Quartier Marchstraße 2
27 Holbeinviertel 3
28 Sternwald Quartier 3
29 Kolpingquartier 1/2
30 Herdern / Neuburg 2
31 Stadtgarten 1/2
32 Institutsviertel 1/2
33 Herdern West 2/3
34 Beurbarung Süd 2

Weiterführende Infos und Service

Kontakt

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement
- Bürgerservice -

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Telefon: +49 761 201-5633
bs-ausweis@stadt.freiburg.de