Nur mit Parkausweis
Bewohnerparken

Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner_innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine
- "Sonderparkberechtigung" (grüner Ausweis)
- oder eine "Ausnahmegenehmigung" (blauer Ausweis) ausgestellt.
Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche nach dem "Trennprinzip" organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner_innen reserviert, für alle anderen öffentlichen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden. Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche im "Mischprinzip" organisiert sind. Dort sind i.d.R. alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzt werden.
Der Bewohnerparkausweis ist auf Antrag beim Bürgerservice erhältlich.
Bewohnerparkausweis beantragen
Rückerstattung
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2023:
Ausführliche Hinweise zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unseren FAQs.
Antrag auf Erstattung von Bewohnerparkgebühren
Gebühren
- Neuausstellung und Verlängerung:
- Gültigkeit 1 Jahr: 30,00 Euro
- Gültigkeit 6 Monate: 15,00 Euro
- Ersatzausstellung aufgrund Verlust: 10,00 Euro
- Änderung (Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet): 10,00 Euro
Besucherregelung in Bewohnerparkgebieten
Besucher_innen, Kund_innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Je nach Lage des Bewohnerparkgebietes gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.
Bewohner_innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr/15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt. Weitere Infos...
