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Leerstandskataster

Was ist das Leerstandskataster?

Das Leerstandskataster gibt Auskunft über die aktuelle Leerstandsituation im Stadtgebiet Freiburg. Mittels der interaktiven Karte erhalten Sie Informationen zur Anzahl der Hinweise auf potenziell leerstehenden Wohnraum in den einzelnen Stadtteilen.

Zudem wird dargestellt, wie viele der eingegangenen Hinweise derzeit überprüft werden, wie viele Leerstände bereits beendet werden konnten, in wie vielen Fällen festgestellt wurde, dass es sich nicht um einen verbotenen Leerstand von Wohnraum handelt und wie viele Hinweise noch überprüft werden müssen. 

Warum gibt es das Leerstandskataster?

Seit dem 01.02.2014 gilt in Freiburg die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Ziel ist der Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohnraums, dem gerade in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit eine besondere Bedeutung zukommt.

Wurde eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen, so darf Wohnraum nur mit der Genehmigung der Behörde zu anderen Zwecken als dem Wohnen verwendet werden. Ungenehmigte Zweckentfremdungen können untersagt und mit Bußgeldern geahndet werden.

Eine verbotene Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen verwendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Wohnraum länger als 6 Monate leer steht.

Mithilfe Ihrer Hinweise auf mögliche Leerstände im Stadtgebiet Freiburg leisten Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Leerstand.

Wie funktioniert das Leerstandskataster?

Hinweise auf potenzielle Leerstände können Sie an die Mailadresse leerstand@stadt.freiburg.de senden. Alle eingegangenen Leerstandmeldungen werden in der Kategorie eingegangene Hinweise vermerkt. Hierbei werden mehrfach gemeldete Adressen nur einmal aufgenommen.

Je nach Bearbeitungsstand werden die eingegangenen Hinweise in folgende Kategorien unterteilt:

  • Offene Hinweise
    Hinweise, welche noch nicht bearbeitet wurden.
  • Keine Zweckentfremdung
    Nach Aufgreifen des Hinweises kann sich herausstellen, dass keine Zweckentfremdung vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Wohnraum tatsächlich  bewohnt wird oder nicht dem Zweckentfremdungsverbot unterliegt. Hierzu gehört beispielsweise Wohnraum, der bereits seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2014 gewerblich genutzt wird oder aktuell umgebaut wird.
  • Laufende Verfahren
    Geht beim Baurechtsamt ein Hinweis auf eine potenziell leerstehende Wohnung ein, greifen wir diesen auf und überprüfen, ob eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Leerstand von Wohnraum handelt und dieser eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt und wird der Leerstand nicht freiwillig beendet, kann eine Anordnung zur Wiederherstellung der Wohnnutzung erlassen werden.

    Unter der Kategorie laufende Verfahren werden demnach alle Hinweise geführt, die derzeit auf das Vorliegen einer Zweckentfremdung überprüft werden. Hierbei handelt es sich meist um zeitintensive Verfahren, welche auch mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen können.  
  • Leerstand beendet
    Hierunter fallen alle Hinweise, bei denen eine Zweckentfremdung festgestellt und erfolgreich beendet werden konnte.

Wann werden die Daten eingepflegt?

Hinweise zu potenziellen Leerständen werden vom Baurechtsamt ständig bearbeitet. Die Daten der interaktiven Karte sowie der tabellarischen Übersicht werden quartalsweise vom Baurechtsamt aktualisiert.

Tabellarische Datenübersicht