Leerstandskataster
Die Stadt nimmt den Leerstand von Wohnungen sehr ernst. Auch wenn die sogenannte Leerstandsquote laut einer Studie bei vergleichsweise niedrigen 0,4 Prozent liegt, sind das immerhin etwa 500 Wohnungen. Nicht jeder Leerstand ist eine ordnungswidrige Zweckentfremdung. Wenn Wohnungen saniert werden oder weniger als sechs Monate leer stehen, ist das erlaubt. Besteht eine Zweckentfremdung, geht die Stadt konsequent dagegen vor. Das Leerstandskataster, das vom Baurechtsamt geführt wird, leistet dabei Unterstützung.
Diese interaktive Karte zum Leerstandskataster gibt Ihnen Informationen zu der Anzahl der Hinweise auf potenziellen Leerstand in den einzelnen Stadtteilen und dem festgestellten rechtswidrigen Leerstand. Die Informationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die Adressen werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
Hinweise auf Leerstand können an die Mailadresse: leerstand@stadt.freiburg.de gesendet werden.