Wohnen

Eine passende und günstige Wohnung in Freiburg zu finden, ist nicht einfach. Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich anmelden müssen, wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt ist kostenfrei. Sie müssen sich persönlich anmelden und Ihren Ausweis oder Pass vorlegen.

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement

Abteilung Bürgerservice

(mit * gekennzeichnete Sprechzeiten bedeuten: nur eingeschränkter Service)

Allgemeine Auskünfte:​ Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes, Abmeldung, EU-Bürger/ innen werden nach Anmeldung direkt weitergeleitet und erhalten dort eine Freizügigkeitsbescheinigung

Wohnungssuche

Häuser und Wohnungen werden in der Regel unmöbliert angeboten. Wohnungsangebote finden Sie über:

  • Immobilienseiten (Internet)
  • Regionale Tageszeitung/ Anzeigenblätter 
    Zypresse.de
    Schnapp.de
  • Makler
  • Wohnungsbaugenossenschaften

Die Zimmerangabe bei Anzeigen bezieht sich auf die Wohn- und Schlafräume. In der Regel kommen noch ein Bad und eine Küche dazu. Die Küche ist in den meisten Fällen nicht ausgestattet.​

Mietpreis: Der Mietpreis setzt sich in der Regel aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Nebenkosten sind zum Beispiel: Wasser, Heizung. Wichtig ist, vorab zu klären, was in den Nebenkosten enthalten ist.​

Mietvertrag unterschreiben

Vor dem Einzug unterschreiben Sie den Mietvertrag. Prüfen Sie vor der Unterschrift, welche Kosten in der Miete enthalten sind.

Einziehen

Telefon, Internet und Energieversorgung müssen in der Regel von Ihnen angemeldet werden. Jeder Haushalt zahlt zudem eine Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehkanäle. Das gleiche gilt für die Müllabfuhr.

Kaution: Neben dem monatlichen Mietzins wird oft eine Sicherheitsleistung (Kaution) vom Vermieter verlangt. Die Kaution beträgt in der Regel 1–3 Monatsmieten und muss meistens zu Beginn des Mietverhältnisses eingezahlt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie die Kaution inklusive Zinsen zurück.​

Viele Vermieter/innen verlangen die Vorlage einer Haftpflichtversicherung. Eine private Haftpflicht kann bei einer Versicherung ihrer Wahl abgeschlossen werden.

Weitere Informationen

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW)

Angebote:
Beratung zum Thema Wohngeld
Beratung zum Wohnberechtigungsschein, Vermittlung v. Wohnraum für Bedürftige
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Wohnen: www.freiburg.de/wohnen

Informationen für geflüchtete Menschen

Die folgenden Informationen richten sich an geflüchtete Menschen ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als geflüchtete(Personen vor dem Asylverfahren, im Asylverfahren oder mit einer Duldung). Geflüchtete Menschen mit einer Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als geflüchtete finden die passenden Informationen auf den übrigen Seiten des Wegweisers, die sich an alle Migrant_innen richten.

Die Unterbringung geflüchteter Menschen

Als geflüchteter Mensch werden Sie nach der Einreise nach Deutschland zunächst in einer sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dabei handelt es sich häufig um sehr große Einrichtungen mit vielen Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg befindet sich in der Lörracher Straße (an der Ecke zwischen Lörracher Straße und Schildackerweg)

Anschließend kommen Sie von dort aus meist in eine andere Stadt in die sogenannte vorläufige Unterbringung.

Wenn Sie als geflüchteter Mensch für die vorläufige Unterbringung nach Freiburg kommen, wird Ihnen ein Wohnheim zugewiesen. Diese Vorgabe ist verbindlich! Das heißt, dass Sie nur in Ausnahmen umziehen können. Siehe den folgenden Abschnitt "Wohnungswechsel".

Falls Sie eine Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als geflüchteter Mensch bekommen, können Sie selbständig nach einer Wohnung suchen. Falls Sie nicht arbeiten oder falls Sie nur ein sehr geringes Einkommen haben, können Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen; mit einem solchen Wohnberechtigungsschein können Sie verhältnismäßig günstige Wohnungen mieten.

Sobald Sie über eine Anerkennung verfügen, sind Sie in der Regel nicht mehr an das Freiburger Stadtgebiet gebunden und können Ihren Wohnort selbst wählen – hierzu bestehen allerdings Ausnahmen.
Aufhebung der Wohnsitzauflage beantragen
Bitte beachten Sie, dass in Freiburg der Wohnraum knapp ist und viele Menschen nach einer Wohnung suchen.
 
Falls Ihr Asylverfahren länger als zwei Jahre dauern sollte, können Sie nach zwei Jahren auch ohne Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als geflüchteter Mensch in eine eigene Wohnung ziehen. Falls Sie nicht arbeiten, wird die Miete für Sie bis zu einer bestimmten Höhe vom Amt für Migration und Integration übernommen.

In den ersten drei Monaten nach der Einreise nach Deutschland besteht für geflüchtete Menschen eine sogenannte Residenzpflicht. Das heißt, dass geflüchtete Menschen, die nach Freiburg kommen, in den ersten drei Monaten nicht das Bundesland Baden-Württemberg verlassen dürfen. Ausnahmen sind Termine bei Behörden und Gerichten. Nach drei Monaten gilt diese Regel nicht mehr. Allerdings wirg geflüchtete Menschen für die Dauer des Asylverfahrens der Wohnort vorgegeben. Das heißt, dass die geflüchtete Menschen an dem vorgegebenen Wohnort wohnen bleiben müssen, dass sie aber das Bundesland für begrenzte Zeiten verlassen können.

Wohnungswechsel

Umzüge in ein anderes Wohnheim innerhalb von Freiburg sind nur in sehr begründeten Ausnahmefällen möglich.

Wenn Sie in eine andere Stadt in Deutschland umziehen wollen, müssen Sie das beim Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg und bei dem entsprechenden Amt der Stadt, in die Sie umziehen wollen, beantragen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sozialdienst, dieser hilft Ihnen bei der Antragstellung. Ein Umzug ist nur möglich, wenn beide Ämter – das in Freiburg und das in der Stadt, in die Sie umziehen wollen – zustimmen. Diese Anträge werden nur in besonders begründeten Fällen genehmigt – vor allem, wenn der Grund ist, dass unmittelbare Familienangehörige in einer anderen Stadt untergebracht sind, also Ihr minderjähriges Kind / Ihre minderjährigen Kinder oder Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin.

In ein anderes Land in Europa können Sie erst umziehen, wenn Sie eine Anerkennung als Asyl-Berechtigte oder als Geflüchtete_r erhalten haben. So lange Sie sich noch im Asylverfahren befinden, ist ein Umzug in ein anderes Land in Europa nicht möglich, auch wenn sich Familienangehörige von Ihnen in einem anderen Land befinden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich ein minderjähriger Angehöriger von Ihnen im Ausland befindet. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Sozialdienst.

Wenn Sie eine Anerkennung als Asyl-Berechtigte_r oder als geflüchteter Mensch erhalten haben und in ein anderes Land in Europa umziehen möchten, können Sie sich an die Migrationsberatungsstellen wenden, die unter "Ankommen in Freiburg" aufgeführt sind.

Meldebescheinigung

Wenn Sie ein Bankkonto eröffnen wollen oder wenn Sie einen Mobiltelefonvertrag abschließen möchten, benötigen Sie eine Meldebescheinigung. In der Meldebescheinigung steht, dass Ihr derzeitiger Wohnort in Freiburg ist. Die Meldebescheinigung bekommen Sie bei der folgenden Stelle:

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement

Abteilung Bürgerservice

(mit * gekennzeichnete Sprechzeiten bedeuten: nur eingeschränkter Service)

Angebot:
Ausstellung der Meldebescheinigung
Bitte mitbringen:
Pass oder Duldung und Bestätigung der Wohnheimverwaltung, dass der oder die Antragsstellende dort wohnt