Abfallrecht
Das Umweltschutzamt ist als Untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug sämtlicher abfallrechtlicher Vorschriften (zurzeit sind dies über 55) zuständig. Bei Fragen und Problemen bieten wir unsere Hilfe an.
Selbstverständlich nimmt das Umweltschutzamt auch Ihre Beschwerden und Anregungen entgegen.
Aufgaben im Einzelnen
- Erteilen von immissionschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach Ziffer 8 der 4. BlmSchV
- Annahme von Beschwerden über illegale Abfallablagerungen, (z. B. Schrottfahrzeuge) und Prüfung, ob Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften vorliegen, gegebenenfalls Abhilfe durch Erlass einer Anordnung.
- Erteilen von Transportgenehmigungen
- Fragen zu Hausmüll