Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung, die sich durch Familiennähe und flexible Betreuungszeiten auszeichnet. Die Kinder werden von einer qualifizierten Tagespflegeperson als konstante Bezugsperson betreut. In der Regel findet die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson statt und ist in deren familiären Alltag integriert. Sie kann aber auch in angemieteten Räumen der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern stattfinden.

Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Familie sowie nach den Möglichkeiten der Tagespflegeperson. Ebenso wie Kindertageseinrichtungen hat diese Form der Kinderbetreuung den Auftrag zur Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern.

Kindertagespflege ist vor allem eine Betreuungsform für unter 3-jährige Kinder. Ergänzend kann sie aber auch für ältere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Betracht kommen.

Was bieten wir für Eltern an?

Sie können sich zu allen Fragen der Kindertagespflege informieren und beraten lassen. Sie erhalten Entscheidungshilfe bei der Auswahl der passenden Betreuungsform für Ihr Kind.

Im Vermittlungsgespräch können die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Familie geklärt werden, so dass wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson unterstützen können.

Auch beraten wir Sie gerne in Fragen einer gelingenden Eingewöhnung Ihres Kindes in Kindertagespflege. Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne auch nach erfolgreicher Vermittlung Ihres Kindes in Kindertagespflege.

Wie wird Kindertagespflege gefördert?

Seit dem 1. August 2013 hat ein Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege wird ab einem wöchentlichen Betreuungsumfang von mindestens 5 Stunden nach dem Sozialgesetzbuch VIII gefördert. Die Eltern können hierfür beim Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Förderantrag stellen. Auf diesen kann eine Geldleistung in Höhe von derzeit 6,50 € (bzw. 5,50 € für über 3-jährige Kinder) pro Kind und Stunde gewährt werden, die direkt an die Tagespflegeperson ausbezahlt wird. Abhängig von ihrem Einkommen werden die Eltern über einen Kostenbeitrag an den Betreuungskosten beteiligt.

Wie werde ich Tagespflegeperson?

Als Tagespflegeperson betreuen, erziehen und fördern Sie die Kinder anderer Familien für einen Teil des Tages oder ganztags, arbeiten eng mit den Eltern zusammen und sollten Erfahrung im Umgang mit Kindern mitbringen.
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob die Arbeit als Kindertagespflegeperson zu Ihren Vorstellungen und zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Wir informieren Sie über Qualifizierungsmöglichkeiten zur Tagespflegeperson sowie den Antrag für die erforderliche Pflegeerlaubnis und die hierfür geltenden Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen.

Wer als Tagespflegeperson tätig sein möchte, muss über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die in qualifizierten Lehrgängen erworben werden können. Über die Kosten und den Beginn des nächsten Qualifizierungskurses können Sie sich beim Tagesmütterverein Freiburg e.V. informieren, mit dem wir eng kooperieren.

Weitere Infos bei der Fachberatung Kindertagespflege:

Die Fachberatung Kindertagespflege berät Eltern und qualifiziert für die Kindertagespflege. Die Fachberatung Kindertagespflege vermittelt Tagesmütter, Kinderbetreuerinnen sowie Plätze in Tagesgroßpflegen.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Kindertagespflege?

Wenden Sie sich gerne an das Team der Kindertagespflege im Amt für Kinder, Jugend und Familie:

Pädagogische Fachberatung

Frau Saidens
0761 201-8434
Ida.Saidens@stadt.freiburg.de

Frau Rupp
0761 201-8419
Marie-Christin.Rupp@stadt.freiburg.de

Förderung und Vermittlung

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens Ihres Kindes.

A-L
Frau Vatter
0761 / 201 - 8416
ilse.vatter@stadt.freiburg.de

M-Z
Frau Ketterer
0761 / 201 - 8417
anja.ketterer@stadt.freiburg.de