Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung, die sich durch Familiennähe und flexible Betreuungszeiten auszeichnet. Die Kinder werden von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson als konstante Bezugsperson betreut. In der Regel findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt und ist in deren familiären Alltag integriert. Sie kann aber auch in angemieteten Räumen der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Erziehungsberechtigten stattfinden.
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Familie sowie nach den Möglichkeiten der Kindertagespflegeperson. Ebenso wie Kindertageseinrichtungen hat diese Form der Kinderbetreuung den Auftrag zur Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern.
Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder unter drei Jahren. Ergänzend kann sie für ältere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Betracht kommen.
Was sind die Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege?
- Erstberatung und Informationen zu allen Fragen in der Kindertagespflege für Erziehungsberechtigte
- Begleitung und Beratung der Kindertagespflegeverhältnisse
- Pädagogische Fachberatung in der Kindertagespflege
- Eignungsfeststellung von Kindertagespflegepersonen und Erteilung der Pflegeerlaubnis
- Entscheidungshilfe bei der Wahl einer passenden Betreuungsform
Was bieten wir für Eltern an?
Das Team der Kindertagespflege im Amt für Kinder, Jugend und Familie informiert und berät zu allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Eltern erhalten Entscheidungshilfe bei der Auswahl der passenden Betreuungsform für ihr Kind.
Im Vermittlungsgespräch können die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Familie geklärt werden, so dass wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson unterstützen können.
Auch beraten wir Sie gerne in Fragen einer gelingenden Eingewöhnung Ihres Kindes in Kindertagespflege. Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne auch nach erfolgreicher Vermittlung Ihres Kindes in Kindertagespflege.
Wie wird Kindertagespflege gefördert?
- Rechtsanspruch nach SGB VIII: Seit dem 1. August 2013 besteht nach Vollendung des ersten Lebensjahres ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
- Fördervoraussetzung: Förderung der Kindertagespflege ab einem wöchentlichen Betreuungsumfang von mindestens 5 Stunden
- Geldleistungen (aktueller Stand : Mai 2026, Auszahlung erfolgt direkt an die Kindertagespflegeperson): Betreuung in der Stadt Freiburg: unter 3 Jahre 8,30 Euro pro Kind und Stunde; über 3 Jahre 7,20 Euro pro Kind und Stunde
- Betreuung außerhalb der Stadt Freiburg: unter 3 Jahre 8,20 Euro pro Kind und Stunde; über 3 Jahre 7,10 Euro pro Kind und Stunde
- Der Kostenbeitrag der Erziehungsberechtigten ist einkommensabhängig
Hinweis: Fördersätze und Regelungen unterliegen Änderungen
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Die Kindertagespflege umfasst die Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern. Die Arbeit basiert auf fundierter Erfahrung im Umgang mit Kindern und erfolgt in enger Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob die Arbeit als Kindertagespflegeperson zu Ihren Vorstellungen und zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.
Wir informieren Sie über Qualifizierungsmöglichkeiten zur Kindertagespflegeperson sowie den Antrag für die erforderliche Pflegeerlaubnis und die hierfür geltenden Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen.
Wer als Kindertagespflegeperson tätig sein möchte, muss über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die in qualifizierten Lehrgängen erworben werden können. Über die Kosten und den Beginn des nächsten Qualifizierungskurses können Sie sich beim Tagesmütterverein Freiburg e.V. informieren, mit dem wir eng kooperieren.
Weitere Infos zur Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson und Vermittlung von freien Plätzen in der Kindertagespflege gibt es beim Tagesmütterverein Freiburg e.V.: