In Freiburg hat sich eine außergewöhnlich dichte und lebendige Chorszene entwickelt. Die Stadt Freiburg verabschiedete spezielle Richtlinien, um die vielfältige Chorlandschaft nach ihren unterschiedlichen Besonderheiten differenziert und gezielt zu fördern, Entwicklungen innerhalb der Chorlandschaft flexibel zu berücksichtigen, mehrjährige Planungssicherheit für die Basis der Chorarbeit zu schaffen und herausragende Projekte adäquat zu fördern.Das Förderkonzept ist in Basis- und Projektförderung gegliedert. Die Basisförderung ist ein Zuschuss zum laufenden, ständig wiederkehrenden Aufwand eines Chores und ist auf vier Jahre angelegt. Unabhängig von der Basisförderung kann jeder Chor jährliche Projektförderung beantragen. Mit der Projektförderung sollen herausragende Vorhaben der Freiburger Chöre unterstützt werden.
Fördermittel
- Projektförderung: 45.200.- € p.a.
- Basisförderung: 55.500.- € p.a.
Vergabe
In der Chorförderung orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben:
- Angelika Breitenbücher, Musikbibliothekarin Stadtbibliothek Freiburg
- Susanne Clasen, Musiklehrerin
- Norbert Kleinschmidt, Chordirektor am Theater Freiburg
- Raffaela Dilles, Chorleiterin Community Oper, Mitglied Freiburger Jazzchor, Akademische Mitarbeiterin (Elementare Musikpädagogik) Hochschule für Musik Freiburg
- Sabine Seidel, Gesangspädagogin
- Für das Kulturamt: Dr. Katharine Leiska
Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über Dr. Katharine Leiska angefragt werden
Fristen
- Projektförderung 2024: 14. Juli 2023
- Basisförderung 2025-28: Sommer 2024
Anträge können jährlich für Projekte und alle vier Jahre zusätzlich für eine Basisförderung eingereicht werden. Falls für mehrere Projekte eine Förderung beantragt werden soll, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag auszufüllen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument pro Antrag an unten stehenden Kontakt. Wenn der Antrag im Original unterschrieben und eingescannt ist, ist kein Antrag in Papierform mehr notwendig. Alternativ kann die Förderung weiterhin in Papierform (einfache Ausfertigung) beantragt werden.
Förderkriterien
Formulare
1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.
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2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
Kontakt
Frau
Dr.
Katharine Leiska
Stv. Abteilungsleitung Kulturarbeit