Entwurf des Klimamobilitätsplans

Entstanden ist der Entwurf des Klimamobilitätsplans im Laufe des rund einjährigen Prozesses, in dem bereits verschiedene Beteiligungsangebote stattgefunden haben. Weitere Infos finden sich auch in den Fragen & Antworten.

Woraus besteht der Klimamobilitätsplan?

  • Das Leitbild (155,5 KB) definiert übergeordnete Ziele und Leitlinien für die Planung.
  • Die Maßnahmensteckbriefe (817,3 KB) beinhalten die vorgesehenen Maßnahmen, Rahmenbedingungen zur Umsetzung und Einschätzungen aus der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Der Bericht (2,225 MB) erläutert fachliche Hintergründe, die methodische Vorgehensweise und die Ergebnisse der Verkehrsmodellierung.

Übersicht über die Maßnahmen

(A) Mobilitätsinfrastruktur

  • A.1 Radnetz ausbauen
  • A.2 Stadtbahn- und Busnetz ausbauen
  • A.3 Park& Ride, Bike& Ride ausbauen
  • A.4 Fußverkehr fördern
  • A.5 E-Mobilität im Kfz-Verkehr fördern
  • A.6 VAG-Bus-Flotte elektrifizieren

(B) Mobilitätsangebot

  • B.1 ÖPNV-Angebote ausweiten
  • B.2 Attraktivere Preise und digitale Vernetzung der Angebote
  • B.3 Mobilitätsberatung und -kommunikation stärken
  • B.4 Carsharing-Angebote erweitern
  • B.5 Zweirad-Sharing-Angebote erweitern

(C) Regulierung der Kfz-Mobilität

  • C.1 Parken im öffentlichen Raum neu ordnen
  • C.2 Straßenraum sicher und umweltverträglich gestalten

(D) Stadtentwicklung und Raumordnung

  • D.1 Siedlungsentwicklung verkehrssparend planen
  • D.2 Gewerbeentwicklung verkehrssparend planen

(E) Kommunikation

  • E.1 Strategische Kommunikation & Umsetzungsbegleitung
  • E.2 Mobilitätsberatung intensivieren
  • E.3 Regionale Zusammenarbeit intensivieren

Ein zentrales Ergebnis des Entwurfs ist: Das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren, kann erreicht werden. Dazu ist ein Zusammenspiel von städtischen Maßnahmen mit Regelungen und Entwicklungen auf EU-, Bundes- und Landesebene notwendig. Die Annahmen zu den nicht-städtischen Entwicklungen (z.B. technische Entwicklungen im Verkehr und bei den Kfz-Antrieben sowie der Rückgang der Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren) machen einen großen Anteil der CO2-Minderung aus. Details dazu sind im Bericht beschrieben. Die weitere Reduzierung erfolgt durch die städtischen Maßnahmen. Diese sind in den einzelnen Maßnahmensteckbriefen dargestellt.

Öffentliche Auslegung

Der Freiburger Gemeinderat hat den Entwurf des Klimamobilitätsplans am 4. Oktober 2022 als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Vom 24. Oktober bis zum 2. Dezember 2022 hatten alle Interessierten im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Insgesamt gingen 59 Stellungnahmen ein, 41 von Privatpersonen sowie 18 von Organisationen bzw. organisierten Netzwerken. Die Stellungnahmen (58,6 KB) wurden ausgewertet und werden dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage für den Beschluss zur Endfassung des Klimamobilitätsplans Freiburg vorgelegt.

Wie geht es nach der öffentlichen Auslegung weiter?

Derzeit wird die Endfassung des Klimamobilitätsplans erstellt. Sie greift die Rückmeldungen der politischen Gremien, Abstimmungen mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg sowie die Kommentierungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung und 2. Sitzung des Forum Klima & Mobilität) auf. Die in den Maßnahmensteckbriefen formulierten Maßnahmen werden so konkret wie möglich mit einer Umsetzungsplanung hinterlegt. Zudem wird ein Evaluierungskonzept erstellt.

Im Sommer 2023 steht der finale Beschluss durch den Gemeinderat an. Damit ist die Grundlage gegeben, in die Umsetzung der Maßnahmen bis 2030 einsteigen zu können.