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Schulkindbetreuung

Eine Gruppe Kinder, die über Baumstämme hüpfen.

Die Schulkindbetreuung ist eine pädagogische Einrichtung und begleitet Kinder, vor und nach dem Unterricht, in Ihrer Entwicklung mit freizeitpädagogischen Angeboten. Grundlage der Arbeit sind die individuellen Bedürfnisse, Interessen und Bildungsansprüche der Kinder.

Ziel ist es, die sozialen Kompetenzen der Kinder auszubauen und ihre Selbstwirksamkeit und ihr Selbstbewusstsein zu stärken. Die Lebenssituation und die Alltagserfahrungen der Kinder, kulturelle und soziale Hintergründe werden einbezogen. Während der Betreuungszeiten kommen dabei, je nach Bedürfnis der Kinder, unterschiedliche Methoden wie Freispiel, Gruppen- und Projektarbeit zum Einsatz.

Sollten Sie Ihr Kind an der Schulkindbetreuung anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung der Schulkindbetreuug an der Grundschule in Ihrem Schulbezirk. Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr endet jedes Jahr am 28. Februar.

Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden nachrangig berücksichtigt. Es werden nur die Plätze wieder belegt, die durch die abgehenden Viertklässler frei werden.

Für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Freiburg, finden Sie hier die Kontaktdaten sowie weitere Informationen in der Broschüre.

Standorte und Anmeldung

Zur Anmeldung Ihres Kindes in der Schulkindbetreuung füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag der Schulkindbetreuung der Stadt Freiburg vollständig aus. Gerne können Sie uns den ausgefüllten Antrag per E-Mail an: SchulKindbetreuung@stadt.freiburg.de oder per Post an das Amt für Schule und Bildung, Berliner Allee 1,79114 Freiburg senden.

Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr endet jedes Jahr am 28. Februar.

Geschwisterkindermäßigung (219,5 KB)
Hygienebelehrung (333,2 KB)

Albert-Schweitzer-Schule I

Hebel-Grundschule

Engelbergerstr. 2; 79106 Freiburg
schulkindbetreuung-hs@stadt.freiburg.de
0761 15 64 81 77

Anmeldung vor Ort:
16.01.2023 von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Johannes-Schwartz-Schule

Bundschuhstr. 20b; 79110 Freiburg
schulkindbetreuung-jss@stadt.freiburg.de
0761 89 75 91 91

Anmeldung vor Ort:
13.02.2023 von 12:45 bis 16 Uhr

Lindenbergschule

Paul-Hindemith-Schule

Pestalozzi-Grundschule

Reinhold-Schneider-Schule

Lindenmattenstr. 2; 79117 Freiburg
schulkindbetreuung-rhs@stadt.freiburg.de
0761 201 7158

Schauinslandschule

Schneeburgschule

Andreas-Hofer-Str. 3; 79111 Freiburg
schulkindbetreuung-sbs@stadt.freiburg.de
0761 201 7088

Anmeldung vor Ort:
27.01.2023 von 9 bis 15 Uhr

Tullaschule

Offenburger Str. 12; 79108 Freiburg
schulkindbetreuung-tullaschule@stadt.freiburg.de
0761 50 31 29 54

Anmeldung vor Ort:
30.01.2023 8:30 bis 12 Uhr

Tuniberg-Grundschule

Am Sportplatz 10; 79112 Freiburg
schulkindbetreuung-tbs@stadt.freiburg.de
07664 40 25 951

Anmeldung vor Ort:
31.01.2023 8:30 bis 12 Uhr

Weiherhof-Grundschule

Schlüsselstr. 5; 79104 Freiburg
schulkindbetreuung-whgs@stadt.freiburg.de
0761 201-7574

Rahmenbedingungen

Trägerin

Stadt Freiburg
Dezernat für Umwelt mit Forst und
Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung
Amt für Schule und Bildung
Berliner Allee 1
79114 Freiburg

Qualifikationen

Die Teams der Schulkindbetreuung setzen sich aus einschlägig qualifizierten Fachkräften analog den Ausführungen des § 7 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (KiTaG) sowie pädagogischen Mitarbeitenden ohne einschlägige Qualifikation zusammen. Sie werden unterstützt von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildenden im Anerkennungsjahr.

Das pädagogische Betreuungspersonal ohne einschlägige Qualifikation besucht derzeit eine 2-jährigen Fortbildungsreihe, um sich fachlich weiterzuqualifizieren.

Die Einrichtungsleitungen vor Ort sind für die Führung des Teams und die Zusammenarbeit mit der Schule sowie für die Durchführung und Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots verantwortlich. Die Stadt Freiburg beschäftigt Leitungen mit einer abgeschlossenen erzieherischen Fachausbildung oder einer vergleichbaren pädagogischen Qualifikation mit mehrjähriger Erfahrung in der Betreuung und Bildung von Schulkindern.

Teaminterne Entwicklung

Die Einrichtungen verfügen über 6 Planungsund pädagogische Tage pro Schuljahr. Diese dienen der Reflexion, der pädagogischen Weiterentwicklung und der strukturellen Planung der Angebote.

Es wird darauf geachtet, dass ein pädagogischer Tag im Schuljahr gemeinsam mit dem Lehrerkollegium der jeweiligen Schule stattfindet. Dieser dient der innerschulischen Vernetzung und der Erarbeitung gemeinsamer Standards und Grundhaltungen.

Durch die Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort erarbeiten sich die Teams die pädagogische Umsetzung ihrer Ziele.

Weiterhin nutzen die Fachteams die pädagogischen Tage zur Teamentwicklung sowie der Erweiterung unseres Fachwissens auf dem Gebiet der mittleren Kindheit.

Möglichkeiten der Umsetzung sind zum Beispiel themenspezifische Inhouse-Fortbildungen mit internen und externen Referierenden.

Die Planungstage dienen der Organisation und Strukturierung des Alltags.

Räume für Schulkindbetreuung

Die Schulkindbetreuung findet in der Regel in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt. Es sind einzig die Kinder der Schule in der Schulkindbetreuung angemeldet. Für die Raumgröße und Anzahl der Räume in der Schulkindbetreuung gibt es keinen rechtlich verbindlichen Standard. Daher wurde für den Ausschuss für Schulen und Weiterbildung die Drucksache ASW-18/008 erstellt. Am 08.10.2018 wurde darin ein einheitlicher Flächenstandard in der Schulkindbetreuung vorgestellt. Grundsätzlich sind alle Räume der Schule für eine Doppelnutzung gemeinsam mit den Lehrkräften vorgesehen. Dies ist die Idealform, die alle Einrichtungen anstreben. Voraussetzung ist eine gute Kooperation mit den Lehrkräften der Schule. Zudem braucht es auch eigene Räume sowie ein Leitungsbüro.

Jede Einrichtung verfügt über mindestens einen Raum, der nur für die Schulkindbetreuung am Nachmittag vorgesehen ist. Dies erlaubt dem pädagogischen Fachteam ein Mindestmaß an Eigenbestimmung/ -gestaltung. Die restlichen Räumlichkeiten werden von Schule und Schulkindbetreuung doppelt genutzt. Die Räume der Schule werden künftig so genutzt und eingerichtet, dass eine Mehrfachnutzung möglich ist.

Die Einrichtungen streben die maximale Raumausnutzung in der Schule an und auch das direkte Lebensumfeld der Kinder wird mit einbezogen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Schulkindbetreuung hat die Stadt Freiburg als freiwillige Aufgabe gemäß § 2 der Gemeindeordnung (GemO) eingerichtet. Nach § 10 GemO handelt es sich um öffentliche Einrichtungen der Stadt Freiburg.

Die städtische Schulkindbetreuung lehnt sich an die wesentlichen Aussagen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII an, ohne selbst Teil der Kinder- und Jugendhilfe zu sein. Insbesondere sind dies die §§ 1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe), 8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), 8b (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen), 22 (Grundsätze der Förderung) und 22a (Förderung in Tageseinrichtungen). Außerdem richtet sich die Arbeit nach der UN Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz, dem Bundeskinderschutzgesetz, dem Schulgesetz, sowie den Erlassen des Kultusministeriums zur Schulkindbetreuung und zur Ganztagsschule.

Dazu stellt die Stadt Freiburg Fachpersonal mit pädagogischer Qualifikation nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz ein und schult diese besonders im Bereich Kindeswohl.

Kindeswohl

Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, bedeutet sie in den Mittelpunkt der Pädagogik zu stellen, ihre Stärken ernst zu nehmen und auszubauen. Dafür stehen die Inhalte dieser Konzeption. Es bedeutet auch, Strukturen bereit zu stellen, die ihr Wohl schützen. Strukturen, die es ermöglichen, frühzeitig zu intervenieren, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Wir orientieren uns in unserer Arbeit am Sozialgesetzbuch VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der darin formulierte Schutzauftrag ist eine Grundlage unserer Arbeit.

Alle pädagogischen Fachkräfte verpflichten sich, das Wohl des Kindes zu schützen, Eltern frühzeitig auf Hilfsangebote aufmerksam zu machen sowie mit Fachdiensten und den so genannten insoweit erfahrenen Fachkräften zusammenzuarbeiten. Wir sind als Träger dazu verpflichtet, das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Kenntnis zu setzen, falls die Eltern abgesprochene Hilfen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Gefährdung vom Kind nicht abwenden können.

Das Sachgebiet Schulkindbetreuung im Amt für Schule und Bildung sowie die pädagogischen Fachkräfte in der Betreuung an den Schulen arbeiten mit den Kindern präventiv, zu ihrem Wohl, ihren Schutz wahrend, wertschätzend und grenzachtend. Dazu unterschrieben alle Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung.

Die Werte dieser Selbstverpflichtungserklärung spiegeln sich in unserer Konzeption wieder. Wir verzichten auf jegliche Gewaltanwendung, psychisch, physisch und verbal. Wir besuchen weiterhin Pflichtfortbildungen zur Umsetzung des Schutzauftrages.

Die Einrichtungsleitungen tragen die Verantwortung, regelmäßig alle Informationen und Leitfäden zum Schutzauftrag an die pädagogischen Fachkräfte zu vermitteln. Fallbesprechungen dienen dazu, die Vorgehensweise in der Praxis zu reflektieren und zu üben.

(Foto: Christian-Schwier / stock.adobe.com)