Naturdenkmale
Als singuläre Einzelerscheinungen in Natur und Landschaft sind auf Stadtkreisgebiet sieben flächenhafte Naturdenkmale (Größe bis zu 5 ha)ausgewiesen. Naturschutzrechtlich sind sie hinsichtlich ihres Schutzstatus den Naturschutzgebieten gleichgestellt. Im Stadtgebiet ist dieser strenge Schutzstatus nur teilweise vorrangig, so z. B. für die flächenhaften Naturdenkmale Mühlebrunnenweiher (Munzingen) und Seehauweiher (St. Georgen/Haid), nicht aber z. B. für den Colombi – Park, der auch Funktionen des Denkmalschutzes und eines innerstädtischen Erholungsgebietes wahrnimmt.
In Freiburg sind derzeit 130, vorwiegend im Siedlungsbereich gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen als Naturdenkmale/Einzelgebilde ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Altbestände sowohl gebietstypischer Baumarten (insb. Winter-/ Sommerlinde, Stiel-/ Traubeneiche, Ulme, Spitz-/ Bergahorn, Weißtanne) als auch fremdländischer, z. T. kulturhistorisch bedeutsamer Gehölze (insb. Maulbeerbaum, Zeder, Mammutbaum, Lebensbaum, Tulpenbaum, Ginkgo).