Naturdenkmale

Als singuläre Einzelerscheinungen in Natur und Landschaft sind auf Stadtkreisgebiet sieben flächenhafte Naturdenkmale (Größe bis zu 5 ha)ausgewiesen. Naturschutzrechtlich sind sie hinsichtlich ihres Schutzstatus den Naturschutzgebieten gleichgestellt. Im Stadtgebiet ist dieser strenge Schutzstatus nur teilweise vorrangig, so z. B. für die flächenhaften Naturdenkmale Mühlebrunnenweiher (Munzingen) und Seehauweiher (St. Georgen/Haid), nicht aber z. B. für den Colombi – Park, der auch Funktionen des Denkmalschutzes und eines innerstädtischen Erholungsgebietes wahrnimmt.

Bestehende flächenhafte Naturdenkmale Lage Fläche im Stadtgebiet (ha)
Alter Friedhof Neuburg, Stadtstraße 2,7
Zwei Amphibolith-Steinbrüche Roßkopf, Gewann Höllriegel 0,1
Colombipark Altstadt, Rotteckring 1,4
Lindenhainallee Weingarten, Am Lindenwäldle 0,3
Mühlebrunnenweiher Munzingen, am Fuße des Tunibergs 0,5
Seehauweiher St. Georgen, Bötzinger Straße 0,7
Steinbruch Steingrüble Munzingen, Oberes Steingrüble 0,9

In Freiburg sind derzeit 130, vorwiegend im Siedlungsbereich gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen als Naturdenkmale/Einzelgebilde ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Altbestände sowohl gebietstypischer Baumarten (insb. Winter-/ Sommerlinde, Stiel-/ Traubeneiche, Ulme, Spitz-/ Bergahorn, Weißtanne) als auch fremdländischer, z. T. kulturhistorisch bedeutsamer Gehölze (insb. Maulbeerbaum, Zeder, Mammutbaum, Lebensbaum, Tulpenbaum, Ginkgo).

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2016101 Sekretariat
Fax +49 761 2016199