Stadtteilleitlinie Wiehre

Die Wiehre ist vielfältig. Allein aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Stadtteils lassen sich unterschiedlichste Gebäudetypologien, Freiraumstrukturen und Straßenräume finden. Doch die Wiehre ist nicht nur räumlich weit gefasst, sondern auch der einwohnerstärkste Stadtteil in Freiburg. Dementsprechend heterogen ist seine Bewohnerschaft, was sich auch in den vielen unterschiedlichen Quartierstypen widerspiegelt.
Gleichzeitig sind in der Wiehre und Oberau Veränderungen zu erwarten, die Einfluss auf die Entwicklung des Stadtteils nehmen werden. Seien es die Planungen zum Stadttunnel, der anstehende Umzug städtischer Ämter in das neue Verwaltungszentrum im Stühlinger oder aber die regelmäßigen Diskussion um mögliche Bauflächen, um nur einige Beispiele zu nennen. Und genau dies war der Anlass zur Erarbeitung der STELL Wiehre. Sie greifen die Fragen, Sorgen und Wünsche der Stadtteilbevölkerung auf und entwickeln daraus eine langfristige Perspektive für die (räumliche) Zukunft des Stadtteils. Aus diesem Grund bestehen die STELL Wiehre auch aus zwei Teilen:
1. Der erste Teil beschreibt die Ausgangssituation im STELL-Gebiet, definiert übergeordnete Entwicklungsziele und benennt Stadträume, deren Entwicklung für die Wiehre und die Oberau von Bedeutung sind;
2. der zweite Teil umfasst die Broschüre „Wohin geht´s zur Zukunft Wiehre“ als Ergebnis der bürgerschaftlichen Diskussion im Rahmen des umfänglichen Beteiligungsprozesses.
Aufgrund der unterschiedlichen Maßstabsebenen handelt es sich demzufolge um zwei sich ergänzende Planungsdokumente. Während Teil 1 aufgrund des deutlich höheren Abstraktionsgrades eine eher langfristige Wirkung erzeugt, vertieft Teil 2 viele der Themen und benennt konkrete Handlungsvorschläge, die es im weiteren Planungsverlauf jeweils einzelfallbezogen zu prüfen und abzuwägen gilt.
Bei den STELL handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument, das zwischen den gesamtstädtischen Aussagen des Flächennutzungsplans (FNP) und den grundstücksbezogenen Aussagen des Bebauungsplans (B-Plan) vermitteln soll und keine direkte Verbindlichkeit entfaltet. Da sie jedoch als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden, sind sie bei weiteren Planungen im Betrachtungsraum zu berücksichtigen und Abweichungen zu begründen. Diese strategische Ebene ist wichtig, um der Stadt(teil)entwicklung eine langfristige und vor allem zuverlässige Basis zu geben. Gleichzeitig ist aber auch das kurzfristige Umsetzen sichtbarer Maßnahmen ebenso wichtig. Aus diesem Grund gibt der sogenannte Umsetzungsfonds die Möglichkeit, seitens der Bürgerschaft festgelegte Projekte zeitnah angehen zu können. Die Höhe des Umsetzungsfonds orientiert sich dabei an den mit Hauptwohnsitz im Stadtteil gemeldeten Personen.