Europäisches Schutzgebietsnetz NATURA 2000

Die im Jahr 1992 verabschiedete Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Errichtung eines europaweiten zusammenhängenden („kohärenten“) Netzes von Schutzgebieten, das den Namen„NATURA 2000“ trägt. Für die Ausweisung von FFH-Gebieten maßgebend ist das Vorkommen von bestimmten Lebensräumen (aufgeführt in Anhang I der FFH-Richtlinie) und Arten (aufgeführt in Anhang II) von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union wurde 1979 erlassen (Richtlinie 79/409/EWG). Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem, für seltene Vogelarten besondere Schutzgebiete zu sichern. Die zu schützenden Arten sind in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Darüber hinaus sind mit den Schutzgebieten gefährdete Zugvogelarten zu schützen. Die Vogelschutzgebiete (= SPA – Special protected areas) sollen zusammen mit den FFH-Gebieten das Schutzgebietssystem „NATURA 2000“ bilden.

Gebiete in Frei­burg

Europäische Vogelschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete (Stand Mai 2021)

Mooswälder bei Freiburg

FFH- und Vogelschutzgebiet


Nr. 7912-311 & 7912-441

Naturräumlich ist das Gebiet dem Südlichen Oberrhein-Tiefland, der Teileinheit „Freiburger Bucht“ zuzuordnen. Das Wort „Moos“ wird im süddeutschen Raum für „Sumpf“ oder „sumpfiges Gelände“ gebraucht. Die Mooswälder sind Reste großflächiger Waldbestände auf den Schwemmfächern von Dreisam, Elz und Glotter am Fuß der Vorbergzone.

Seite des Regierungspräsidiums Freiburg: Link

Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken

FFH-Gebiet


Nr. 8013-342

Das FFH-Gebiet besteht aus zahlreichen Teilgebieten, die sich mit einer Gesamtfläche von 2.232 Hektar in den Naturräumen Oberrheinisches Tiefland und Schwarzwald erstrecken.

Seite des Regierungspräsidiums Freiburg: Link

Schauinsland & Südschwarzwald

FFH- bzw. Vogelschutzgebiet


Nr. 8013-341 & 8114-441

Der Schauinsland ist ein eindrucksvolles Zeugnis der eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Landschafts- und Naturgeschichte im Hochschwarzwald und ein gutes Beispiel für die dort typische Kulturlandschaft. Artenreiche Borstgrasrasen, trockene Heiden, Bergmähwiesen, Flachmoore, glaziale Felsbildungen und Wälder, darunter kleinflächige Schlucht- und Hangmischwälder, prägen diese einmalige und abwechslungsreiche Landschaft. Die bizarren Weid- und Windbuchen sind zum Wahrzeichen des Schauinslands, dem Freiburger Hausberg, geworden.

Seite des Regierungspräsidiums Freiburg: Link

Schönberg mit Schwarzwald­hängen

FFH- und Vogelschutzgebiet


Nr. 8012-342 & 8012-441

Die westlichen Teilflächen des FFH-Gebiets gehören naturräumlich zum „Markgräfler Hügelland“ und stellen mit ihren markanten Erhebungen Schönberg, Hohfirst und Ölberg die Vorbergzone des Schwarzwalds dar.

Seite des Regierungspräsidiums Freiburg: Link

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199