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Freiburger Bildungspaket

Kinder gärtnern mit einer erwachsenen Person
(Foto: Rawpixel/istockphoto.com)

Das Freiburger Bildungspaket ist eine freiwillige Leistung der Stadt Freiburg. Ziel ist, Kindern und Jugendlichen an Freiburger Schulen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten zu ermöglichen. Im Rahmen des Bildungspaktes werden zusätzliche pädagogische Angebote von außerschulischen Kooperationspartner*innen gefördert.

Folgenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt:

  • Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in allen Klassenstufen
  • (Werk-)Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen in Klassenstufen 5 und 6

Förderrichtlinien

Um eine Förderung über das Freiburger Bildungspaket zu erhalten, können Sie sich an folgenden Förderrichtlinien orientieren:

Was?

  • Gefördert werden längerfristig angelegte, zusätzliche pädagogische Angebote, die auf die jeweiligen Herausforderungssituationen und Bedarfe der Schule und Schüler*innen ausgerichtet sind.
  • Die Förderung bezieht sich sowohl auf die Entwicklung neuer Angebote als auch auf den Ausbau und die Verstetigung bestehender und bewährter Maßnahmen.
  • Inhaltlich und methodisch können die Angebote eigene Schwerpunkte setzen, wenn das Projekt begründet an den Bedarfen der Schüler*innen ausgerichtet ist und sie in ihrer Entwicklung voranbringt: Erlebnispädagogik, Theaterarbeit, Künstlerisches Gestalten, Sprachförderung oder Sporterlebnissen, ...

Wer?

  • Als außerschulische Partner*innen kommen in Betracht freiberuflich Tätige, Vereine, Firmen oder andere Institutionen, die in dem Feld der außerschulischen Bildung professionell tätig sind und über Erfahrungen im pädagogischen Bereich verfügen.
  • Die Förderung der Kinder und Jugendlichen kann in Kleingruppen oder im Klassenverband stattfinden, wenn sichergestellt wird, dass die Zielgruppe dabei optimal gefördert wird.

Wann?

  • Um nachhaltige Wirkungen zu entfalten und eine zuverlässige Integration der Angebote in den Schulalltag sicherzustellen, empfiehlt sich für die Dauer der Maßnahmen in der Regel ein längerer Zeitraum (mindestens ein Schulhalbjahr).
  • In begründeten Fällen können aber auch kürzere Angebote gefördert werden.

Wo?

  • Für gewöhnlich erfolgen die Angebote direkt vor Ort an den Schulen. Bei der Arbeit mit Tieren, in der Natur, im Stadtteil oder an eigenen pädagogischen Lernorten ist aber selbstverständlich auch ein Angebot an einem anderen Ort möglich.

Antrag und Formulare

Antragsberechtigt sind die Schulleitungen der Freiburger Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Ablauf:

  1. Die Schule spricht mit dem/ der außerschulischen Partner*in über Inhalte, Ziele, Abläufe und Finanzen.
  2. Der/ die außerschulische Partner*in legt ein Angebot inkl. Projektskizze und Finanzplan vor.
  3. Die Schule reicht beim Amt für Schule und Bildung den Antrag inklusive Angebot ein.

Informationen für außerschulische Bildungspartner*innen

Sie sind im Feld der außerschulischen Bildung professionell tätig und möchten Angebote an Freiburger Schulen durchführen?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit der Schule in Ihrer Nähe auf und stellen sich und Ihre Projektidee vor.