Hinweise zur Waldbrandgefahr
Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Wald
Gerade in den Sommermonaten mit teils extremen Hitzewellen und anhaltender Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden im Stadtwald stark an. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht von März bis Oktober täglich einen Waldbrandgefahrenindex mit fünf Gefährdungsstufen. Die niedrigste Stufe 1 bedeutet eine "sehr geringe Gefahr". Bei der höchsten Stufe 5 ist eine "sehr hohe Waldbrandgefahr" erreicht. Je nach Gefahrenlage kann das Forstamt Freiburg dann Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und etwa das Grillen an offiziellen Grillstellen verbieten.
Sicherheitstipps:
- Grundsätzlich gilt vom 1. März bis 31. Oktober im gesamten Stadtwald und in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand ein Rauchverbot.
- Waldbrandgefahr geht auch von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt, bei besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
- Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs, vor allem trockenem Gras, stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.
Was machen, wenn Sie einen Brand bemerken?
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich Feuerwehr (112) oder Polizei (110) zu informieren. Insbesondere die schnelle Information über einen Brandherd und die daraufhin eingeleitete Bekämpfung trägt dazu bei, das Ausmaß des Schadens einzuschränken und Gefahren für Natur und Mensch zu vermeiden. Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen sein. Sie können dazu die Rettungspunkte des Forstamtes, allgemein bekannte Parkplätze, Waldwegenahmen, Wanderwege- und Mountainbike-Beschilderungen oder ähnliches zur Beschreibung nutzen.