Kinder brauchen ein Zuhause

Dauerhaft oder befristet – die Vollzeitpflege

Wenn Pflegeeltern ein Kind oder einen Jugendlichen aufnehmen, wird dies Vollzeitpflege genannt. Das bedeutet, dass Pflegekinder den ganz normalen Familienalltag in der Pflegefamilie leben und als Pflegekind zu einem Familienmitglied werden.

Wie lange ein Kind in seiner Pflegefamilie bleibt, hängt davon ab, ob und wann es in sein Elternhaus zurückkehren kann. In manchen Fällen müssen sich Pflegeeltern zu Beginn eines Pflegeverhältnisses auf eine Phase der Ungewissheit einlassen und bereit sein, in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie eine mögliche Rückkehr des Kindes zu seinen leiblichen Eltern zu unterstützen.

Können die leiblichen Eltern ihren Erziehungsaufgaben auf Dauer nicht gerecht werden, verändert sich die Perspektive des Pflegeverhältnisses, die Kinder bleiben dann in der Regel bis zur selbständigen Lebensführung bei den Pflegeeltern.

Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes begleitet Pflegeeltern und Herkunftseltern während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses.

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Europaplatz 1
79098 Freiburg
Telefon +49 761 2018601
Fax +49 761 2018699

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