Hunde in der Stadt

Ein Hund in der Kaiser-Joseph-Straße vor dem Martinstor
Wer einen Hund in der Stadt hält, sollte einige Regeln beachten. (Foto: Patrick Seeger/Stadt Freiburg)

Hundesteuer

Die Stadt Freiburg erhebt eine Hundesteuer. Sie beträgt nach der Hundesteuersatzung (17,7 KB)

  • für den Ersthund 120 Euro pro Jahr,
  • für jeden weiteren Hund 240 Euro pro Jahr.

Die Steuerpflicht entsteht, wenn ein Hund drei Monate alt wird. Die Hundehaltung muss der Stadtkämmerei innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt werden, nachdem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde. Nach Anmeldung erhält der/die Hundebesitzer_in eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Über diese Nummer kann der/die Halter_in ermittelt und sofort informiert werden, falls der Hund einmal aufgefunden wird.

Für jeden Zwinger beträgt die Steuer unabhängig von der Anzahl der im Zwinger gehaltenen Hunde pauschal 360 Euro pro Jahr.

Wer der Gemeinde eine Hundehaltung nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Ausnahmen

Auf Antrag werden folgende Hunde von der Steuer befreit:

  • Assistenzhunde, Begleit-, Therapie- oder Besuchshunde
  • Rettungshunde
  • Hüte- oder Herdenschutzhunde in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Hunde, die nach dem 1. Januar 2021 aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung in Freiburg übernommen wurden, nach mindestens einjähriger Haltedauer.

Ermäßigungen gibt es zudem für den Ersthund von Empfänger_innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung.
Hundezüchter_innen, deren Hundezucht nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dient, können eine Zwingersteuer beantragen.

Regelungen zur Hundehaltung

Haustiere sind so zu halten, dass Dritte nicht durch anhaltenden Lärm oder auf andere Weise erheblich belästigt oder gestört werden.
Hunde sind von öffentlichen Kinderspielplätzen fernzuhalten. Außerdem dürfen Hunde nicht in Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien oder Metzgereien mitgenommen werden.

Leinenpflicht

Hier sind Hunde generell an der Leine zu führen:

  • Stadtmitte:
    In der Fußgängerzone in der Innenstadt.
  • Öffentliche Anlagen:
    In allen der Öffentlichkeit zugänglichen Grünanlagen, Erholungsplätzen, Kinderspielplätzen, Ballspielplätzen und Grillplätzen dürfen Hunde nur auf Fußwegen und an kurzer Leine geführt werden. Dazu gehören auch Rasenflächen, Anpflanzungen, Einfassungen, Wasseranlagen, Brunnen und Grünflächen von Straßen und Plätzen.
  • Dreisam:
    Im Uferbereich entlang der Dreisam (Böschungsbereiche links und rechts der Dreisam sowie die dazugehörigen Wege) auf Freiburger Gemarkung (im Osten von Ebnet - Höhe Golfplatz - bis nach Westen in Lehen - Höhe Umkirch).
  • Naturschutzgebiet:
    In der Umgebung des Naturschutzgebietes "Freiburger Rieselfeld"
  • Wald:
    Im Wald ist es verboten, Hunde im Umkreis von 100 m um Grillstellen, Waldhütten, Waldspielplätzen, Waldkindergärten und den Erholungseinrichtungen Schauinslandturm, Waldhaus Freiburg mit Skulpturenpfad, Thuja- und Zedernhütte in der Wonnhalde ohne Leine laufen zu lassen.

Im übrigen Stadtgebiet sind Hunde an der Leine zu führen, wenn nicht die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit der Hundeführer gewährleistet ist oder im Einzelfall ein Leinenzwang angeordnet wurde.

Allgemein gilt der Grundsatz: Den Hund lieber einmal zu viel als einmal zu wenig an die Leine nehmen.

Hundekot

Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, den der mitgeführte Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen hinterlassen hat.
Hundehalter_innen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Dog-Set-Automaten

An rund 150 Dog-Set-Automaten in Park- und Grünanlagen gibt es kostenlose Plastikbeutel, mit denen der Hundekot aufgenommen und im nächsten Abfallbehälter entsorgt werden kann. Damit unterstützt das Garten- und Tiefbauamt Hundehalter_innen in Ihrem Bemühen, Grünanlagen und Straßen in Freiburg sauber zu halten.

Kontakt

Stadtkämmerei (einschl. Stadtkasse)

Abteilung Steuern
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg

Amt für öffentliche Ordnung

Polizei- und Gewerbebehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4860