Der städtische Haushalt

Euroscheine und Münzen

Der städtische Haushalt funktioniert ähnlich wie ein privater Haushalt. Von den Einnahmen bezahlt man privat die notwendigen Ausgaben wie beispielsweise Miete, Lebensmittel und Versicherungen.

Vielleicht spart man noch jeden Monat etwas an für größere oder unvorhergesehene Ausgaben oder für die Altersvorsorge. Möglicherweise ist dann noch etwas Geld übrig für Dinge, die nicht unbedingt notwendig sind: Eine Urlaubsreise, Hobbys, Kinobesuche usw.

Einen Kredit würde man vernünftigerweise nur aufnehmen, um beispielsweise ein Haus zu bauen oder ein Auto zu kaufen, also um in einen Vermögensgegenstand von längerfristigem Wert zu investieren. Idealerweise hinterläßt man nachfolgenden Generationen keine Schulden.

Der kommunale Haushalt wird nach vergleichbaren Kriterien aufgestellt. 

Wie im privaten Haushalt wird auch im städtischen Haushalt das meiste Geld für Pflichtaufgaben eingeplant. Beispielsweise muss die Stadt die Gehälter für ihre Beschäftigten zahlen, Sozialhilfeleistungen erbringen, sich um Schulen und Brandschutz kümmern.

Dabei wird nicht pauschal Geld für einen Bereich wie beispielsweise Straßenbau, Kinderbetreuung oder Schwimmbäder zur Verfügung gestellt, sondern für konkrete Vorhaben, deren Umsetzung auch überprüfbar ist.

Der Haushalt muss, was die laufenden Kosten angeht,  ausgeglichen sein und ohne Kreditaufnahme auskommen. Neue Schulden werden nur für Investitionen aufgenommen, also wenn dadurch neue Vermögenswerte entstehen.

Im Haushaltsplan werden die Erträge (das Ressourcenaufkommen) und die Aufwendungen (der Ressourcenverbrauch) genau dargestellt. So lässt sich sehen, wie viele Mittel wofür eingesetzt werden und wie sich die finanzielle Lage der Stadt verändert.

Woher kommt das Geld?

Alle Aufgaben der Gemeinden, gleichgültig ob freiwillig oder Pflicht, müssen natürlich auch finanziert werden. Das bedeutet, den Ausgaben müssen die entsprechenden Einnahmen gegenüber stehen.
Die Gemeinden haben im Wesentlichen drei Einnahmequellen:

Steuern

Einige Steuern können die Kommunen – in einem gewissen Rahmen – selbst erheben.

So setzen sie die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern selbst fest. Mit dem Wachstum der Stadt Freiburg und aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren haben sich die Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen kontinuierlich gesteigert.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Steuereinnahmen konnten die gestiegenen Anforderungen der letzten Jahre bewältigt werden.
Bei anderen kommunalen Steuern sind die Kommunen in ihrer Entscheidung noch freier. Diese Steuern können sie erheben, müssen es aber nicht tun. In Freiburg sind dies die Vergnügungsteuer, Übernachtungsteuer und die Zweitwohnsitzsteuer.
 

Entgelte, Gebühren und Beiträge

Entgelte, Gebühren und Beiträge werden im Unterschied zu Steuern für eine konkrete Gegenleistung fällig. Beispielsweise für die Benutzung eines Schwimmbades, die Ausstellung eines Personalausweises oder die Erschließung von Bauland.

Sie dürfen höchstens kostendeckend erhoben werden, aber häufig verlangen die Gemeinden für diese Leistungen geringere Beträge.

Die Kommune arbeitet also nicht gewinnorientiert, wie ein Unternehmen, sondern hat eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger als Ziele.

Zuweisungen

Finanzzuweisungen von Bund und Land können pauschal erfolgen, dann können die Gemeinden nach Belieben darüber verfügen. Das ist bei den Zuweisungen des Landes an die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs der Fall, durch den die unterschiedlichen Voraussetzungen zwischen den Gemeinden ausgeglichen werden sollen. 

Auf der anderen Seite gibt es auch zweckgebundene Zuweisungen, um die Finanzierung bestimmter Aufgaben über alle Kommunen hinweg sicherzustellen. Dabei sind die Städte und Gemeinden nur ausführendes Organ für die Landes- oder Bundesregierung.

Die Haushaltsberatungen

Mit der Vorstellung des Haushaltsplans im Gemeinderat beginnen die Haushaltsberatungen. Der Gemeinderat hat im Laufe dieser Beratungen die Möglichkeit, den Haushaltsentwurf der Verwaltung durch eigene Anträge zu ergänzen.

Am Ende der Beratungen steht der Haushaltsbeschluss. Darin enthalten sind diejenigen Änderungsanträge, die mehrheitlich vom Gemeinderat angenommen wurden.

Damit der Haushalt rechtsgültig werden kann, muss das Regierungspräsidium, die Aufsichtsbehörde, ihn noch genehmigen. Das Regierungspräsidium achtet dabei insbesondere darauf, dass der Haushalt ausgeglichen ist, und dass Kredite nur für langfristige Investitionen aufgenommen werden. 

Kontakt

Stadtkämmerei (einschl. Stadtkasse)
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg
Telefon 0761 201-5101
Fax 0761 201-5199

Info

Informationen zu den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.