Fußgänger und Radfahrer

Die Ampelschaltungen wirken sich auch auf Fußgänger und Radfahrer aus. Lange Grünphasen für den Autoverkehr bedeuten auch längere Wartezeiten für Fußgänger. Und die Programmierung der Grünen Welle auf 50 Kilometer pro Stunde passt für die meisten Radler nicht, die deutlich langsamer unterwegs sind.

Fußgänger

  • Vor dem Loslaufen schauen!
    Trotz Grünlicht sollte man sich vor dem Betreten der Fahrbahn stets vergewissern, dass die Fahrzeuge auch wirklich angehalten haben.
  • Ist die Grünzeit zu kurz?
    In Freiburg wird die Dauer der Fußgänger-Grünphase grundsätzlich so lang bemessen, dass die gesamte Fahrbahn mit "normaler" Gehgeschwindigkeit (das sind 1,2 m/s bzw. 4,3 km/h) bei Grünlicht überquert werden kann. Nach den maßgeblichen Richtlinien würde es sogar ausreichen, wenn während der Grünphase nur die halbe Fahrbahn überquert werden kann. Eine Gefährdung würde auch hierbei nicht entstehen, da durch die Zwischenzeit sichergestellt ist, dass Fußgänger, die noch in der letzten Sekunde ihrer Grünzeit loslaufen, die gesamte Fahrbahn mit normaler Gehgeschwindigkeit räumen können, ehe der Kfz-Verkehr GRÜN erhält. Für das Überqueren der Straße zu Fuß steht somit immer deutlich mehr Zeit zur Verfügung, als durch die Grünphase angezeigt wird.
  • Gemeinsame Grünphase mit abbiegendem Kfz- Verkehr
    An den meisten Kreuzungen werden die Signale für den Fahrverkehr und den parallel geführten Fußverkehr in einer gemeinsamen Grünphase geschaltet. Die Ampelschaltung bei dieser Regelung ist immer so, dass die Fußgänger einen kleinen Vorsprung vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr erhalten, damit diese besser erkannt werden. Hierbei hat der Fußverkehr stets Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen - auch dann, wenn die Fußgängerampel bereits wieder ROT zeigt, sich aber noch Fußgänger auf der Kreuzung befinden. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt. In besonderen Situationen kann durch ein gelbes Blinklicht der Vorrang gegenüber dem abbiegenden Fahrverkehr nochmals verdeutlicht werden.
  • Keine Wartezeiten auf Mittelinseln
    Auch bei breiten, mehrspurigen Straßen ist es in Freiburg fast immer möglich, beide Richtungsfahrbahnen in einem Zuge, ohne Wartezeiten auf der Mittelinsel, zu überqueren. Deshalb müssen die Signale auf der Mittelinsel eine kürzere Grünphase haben als die am dahinterliegenden Fahrbahnrand.
  • Zusatzeinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen
    Auch für sehbehinderte und blinde Menschen soll es möglich sein, Straßen und Kreuzungen selbständig und sicher zu queren. Deshalb werden in Freiburg alle neuen Signalanlagen mit besonderen Zusatzeinrichtungen ausgestattet. Diese bestehen in der Regel aus einem Orientierungston, der sich wie ein Tack-Geräusch anhört und die blinden oder sehbehinderten Personen zum Ampelmast führt. Dort kann an der Unterseite der speziellen Fußgängertaster für Sehbehinderte das entsprechende Freigabesignal angefordert werden. Nach dieser Anforderung wird dann zusätzlich zur Grünphase ein akustisches und / oder ein fühlbares, taktiles Signal geschaltet. Die akustische Freigabe besteht aus einem schnellen Piep-Ton.
    Die Signaltöne passen sich automatisch an die Umgebungslautstärke an. So wird einerseits eine gute Erkennbarkeit der Signale und andererseits eine möglichst geringe Geräuschbelastung der Umgebung erreicht.
  • Vorsicht beim Überqueren von Stadtbahngleisen!
    Das Überqueren von Stadtbahngleisen sollte nur mit besonderer Aufmerksamkeit erfolgen. Je nach Örtlichkeit (freie Strecke, Haltestelle, Kreuzung) sind Gleisquerungen manchmal signalisiert, manchmal nicht. Ist eine Ampel für den Fußverkehr vorhanden, kann diese entweder ROT / GRÜN oder ein Doppel- ROT anzeigen. Ampeln, die ausschließlich eine Gleisquerung sichern, werden normalerweise mit einem Doppel- ROT- Signal versehen, da sie so noch besser zu erkennen sind.

Warum schaltet die Ampel schon auf ROT, obwohl die Stadtbahn noch weit entfernt ist?

Dies hängt mit der Berechnung der Zwischenzeiten zusammen. Fußgänger, die in dem Moment die Gleise betreten, in dem die Ampel auf ROT springt, müssen die Gleise noch sicher überqueren können. Für die Berechnung der Annäherungszeit der Stadtbahn wird der ungünstigste Fall herangezogen. Dies ist eine Bahn mit maximal zulässiger Geschwindigkeit. Oft fahren Stadtbahnen aber langsamer als erlaubt, beispielsweise wenn sie gerade von der Haltestelle abfahren.

Warum bleibt die Ampel noch auf ROT, obwohl die Stadtbahn bereits vorbei ist?

Das hängt ebenfalls mit der Berechnung der Zwischenzeiten zusammen. Auch hier muss vom ungünstigste Fall ausgegangen werden. Dies ist das Anfahren einer Bahn aus dem Stand. Passiert eine Stadtbahn mit normaler Geschwindigkeit die Kreuzung, kommt es zur verzögerten Freischaltung für den Fußverkehr.

Trotzdem muss immer gewartet werden bis das ROT- Signal erlischt! Denn sollte sich unmittelbar eine nachfolgende, oder aber eine Stadtbahn aus der Gegenrichtung annähern, bleiben die Signale trotz vorbeigefahrener Bahn auf ROT!

Radfahrer

Je nachdem, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf Schutz- oder Radfahrstreifen oder auf baulich getrennten Radwegen geführt wird, gibt es drei verschiedene Grundformen der Signalisierung:

  1. Gemeinsame Signalisierung mit dem Kfz- Verkehr
    Nach der neuesten Fassung der Straßenverkehrsordnung gelten für den Radverkehr grundsätzlich die Signale für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr. Dies trifft immer dann zu, wenn keinerlei Radverkehrsführungen vorhanden sind und somit auf der Straße gefahren wird. Die Kfz-Signale sind aber auch zu beachten, wenn auf der Fahrbahn Schutzstreifen oder Radfahrstreifen oder direkt an die Fahrbahn angrenzende bauliche Radwege ohne gesonderten Signale für den Radverkehr vorhanden sind.
  2. Getrennte Signalisierung des Radverkehrs
    Wenn Radfahrstreifen oder bauliche Radwege vorhanden sind, kann der Radverkehr getrennt vom Kfz- und Fußverkehr mit eigenen Signalen geregelt werden. Diese Signale können wie Fußgängersignale nur Rot-Grün oder wie Kfz-Signale Rot, Gelb und Grün zeigen. In jedem Fall enthalten die Signalgeber immer das Fahrradsymbol. Durch die eigene Signalisierung kann der Radverkehr einen Zeitvorsprung vor dem Kfz-Verkehr (Beispiel Kronenbrücke) oder eine deutlich längere Grünphase als der Fußgängerverkehr (Beispiel Basler Straße bei der Badischen Zeitung) erhalten.
  3. Gemeinsame Signalisierung mit dem Fußverkehr
    Die Signalisierung des Radverkehrs zusammen mit dem Fußverkehr erfolgt immer bei gemeinsamen Rad- und Gehwegen oder wenn die Radwegführung direkt an die Fußgängerfurt angrenzt und keine eigenen Signale für den Radverkehr vorhanden sind. Bei dieser gemeinsamen Signalisierung sind in den Signalgebern stets die kombinierten Sinnbilder für Fußgänger und Radfahrer vorhanden. Für den Radverkehr hat diese Regelung den Nachteil, dass wegen der längeren Räumzeiten für den Fußverkehr häufig nur kürzere Grünphasen zur Verfügung stehen als dies bei getrennter Signalisierung möglich wäre.

Grüne Welle für den Radverkehr

In einer Grünen Welle müssen die Ampeln an aufeinander folgenden Kreuzungen für die jeweilige Fahrtrichtung mit einem bestimmten zeitlichen Versatz geschaltet werden. Diese Versatzzeit ergibt sich aus dem Abstand der Kreuzungen und der durchschnittlichen Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Für den Kraftfahrzeugverkehr ist dies in aller Regel die zulässige Geschwindigkeit, das heißt 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen.

Beim Radverkehr liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit aber bei ca. 20 km/h, wobei es hier relativ große Abweichungen gibt. Allein schon deshalb ist es praktisch nicht möglich, für den Kfz- und den Radverkehr über eine längere Strecke eine gemeinsame gleichermaßen gut funktionierende Grüne Welle zu schalten. Häufig wird aber durch Kompromisslösungen auch für den Radverkehr ein möglichst zügiger und komfortabler Verkehrsablauf über mehrere Knotenpunkte hinweg möglich. Beispiele für Streckenabschnitte mit besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs sind u. a.:

  • Hildastraße bis Schwabentor
  • Eschholzstraße zwischen Haslacher Straße und Engelbergerstraße
  • Eschholzstraße von Lörracher Straße bis Carl-Kistner-Straße
  • Kronenbrücke - Kronenstraße
  • Rotteckring von Katharinenstraße bis Eisenbahnstraße
  • Merzhauser Straße

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