Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit, in einzelnen Teilen oder wegen besonderer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich sind um

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushaltes,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft oder
  • ihre besondere Bedeutung für naturverträgliche Erholung der Allgemeinheit
  • zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.

Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.

Brombergkopf/ Lorettoberg/ Schlierberg

1.219 ha

Stadtnahe Erholungslandschaft

Mooswald

3.251 ha

Zusammenhängender einheitlicher ökologischer Ausgleichsraum für den Verdichtungsraum der Stadt Freiburg mit vielfältigen, insbesondere klimatischen Wirkungen sowie charakteristischen pflanzlichen und tierischen Lebensgemeinschaften der Feuchtstandorte; naturnaher Erholungsraum

Mühlmatten

10 ha

Sicherung des gleichnamigen Naturschutzgebietes vor Beeinträchtigungen aus der nächsten Umgebung sowie Erhaltung der dortigen kleinflächig vorhandenen Wiesenstruktur

Roßkopf/ Schloßberg

794 ha

Bewaldete Hänge und meist gärtnerisch genutzte Übergangszone als stadtnaher ökologischer Ausgleichsraum mit vielfältigen Funktionen; stadtnahe, naturnahe Erholungslandschaft

Schauinsland

1.742 ha

Stadtnahe Erholungslandschaft; Sicherung des gleichnamigen Naturschutzgebietes

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199