Home Mobilität und Verkehr Baustellen Barrierefreie Baustellen

Barrierefreie Sicherung von Baustellen

Baustellen im Bereich von Gehwegen, Fußgängerzonen oder dort, wo man als Fußgänger_in die Straße quert, stellen für Menschen mit Behinderungen eine sehr viel größere Herausforderung, Einschränkung und mitunter auch Gefährdung dar als für andere Verkehrsteilnehmer_innen.

Für Blinde und für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen können eine ungesicherte Baugrube, ungesichert abgestellte Baufahrzeuge oder ein nicht kontrastreich gekennzeichneter Bauzaun im Gehwegbereich zu (möglicherweise sogar schweren) Verletzungen führen. Und wer mit einem Elektro-Rollstuhl in einer Sackgasse landet, weil der Notweg neben einer Baustelle nicht breit genug ist und der Rollstuhl auf Grund beengter Verhältnisse nicht gewendet werden kann, hat ein echtes Problem, aus der Sackgasse wieder herauszukommen.

Der oftmals aufgestellte Hinweis „Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen“ ist für Blinde und Sehbehinderte nicht lesbar, für Verkehrsteilnehmer_innen mit Rollstuhl oder Rollator ist er nur dann umsetzbar, wenn an dieser Stelle und auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Querung überhaupt möglich ist (z. B. eine Absenkung vorhanden ist und die Querungsstelle nicht durch parkende Autos blockiert wird).

Auf Anregung des Behindertenbeirats hat das Garten- und Tiefbauamt deshalb Empfehlungen zur barrierefreien Sicherung von Baustellen erarbeitet, die bei der Einrichtung und Sicherung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum in Freiburg zu beachten sind.

Ziel ist dabei, die Baustellen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Sinnes- oder Mobilitätseinschränkungen

  • klar erkennbar sind,
  • sicher und ohne unüberwindbare Hindernisse passiert werden können und
  • verlässlich gegen ungewolltes Betreten gesichert sind.

Neben Menschen mit Behinderungen profitieren hiervon auch viele andere z. B. Fußgänger_innen, die mit Kinderwagen, mit kleinen Kindern oder mit Gepäck unterwegs sind.

Dokumente

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Fax 0761 201-4699

Flyer

Deckblatt des Flyers zur Barrierefreiheit von Baustellen