Gartenübernahme
Im Moment können wir keine Bewerber für städtische Gärten mehr aufnehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Unsere telefonischen Kontaktzeiten sind:Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.Sie erreichen uns unter folgender Nummer: 0761/201-4629. Persönliche Kontakte sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich!
Die Bewerbung für einen Dauerkleingarten wird von den Vereinen selbst aufgenommen.
Wenn ein Zeitgarten bzw. ein städtischer Garten zur Weiterverpachtung frei wird, dann wird dieser von einem Mitarbeiter vom Garten- und Tiefbauamt abgeschätzt. Alles was sich im Kleingarten befindet, wie z.B. das Gartenhaus, die Bepflanzung usw. wird bewertet und protokolliert. Aufgrund der Anlage 2 zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung in der momentan gültigen Fassung stellen wir die Bearbeitung eines Antrags zur Wertermittlung eines Kleingartens bei Pächterwechsel in Rechnung.
Die bei der Wertermittlung festgelegte Summe muss dann vom nachfolgenden Pächter an den Vorpächter ausbezahlt werden. Im Anschluss daran wird dann ein Pachtvertrag abgeschlossen.
Bei den Dauerkleingärten wird ebenso von einer unabhängigen Schätzkommission eine Wertermittlung des frei werdenden Gartens durchgeführt. Alles weitere erfahren Sie direkt bei den zuständigen Vereinen.