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Bäume in Freiburg

Baum mit Schild "Naturdenkmal"
Auch Naturdenkmäler wie dieser Baum werden durch die Baumschutzsatzung vor dem Fällen bewahrt. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Nicht nur öffentliche Bäume an Straßen und Plätzen prägen das Stadtbild, sondern auch der private Baumbestand spiegelt die Lebensqualität einer Stadt wider. Freiburg als Touristenstadt ist für viele Menschen auch wegen der zum Teil dichten Begrünung ein Anziehungspunkt.

Positive Auswirkungen

Durch das Großgrün, also Bäume, werden wichtige Akzente innerhalb des Siedlungsraums gesetzt. Bäume haben wichtige positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Bewohner einer Stadt: Als Lebens- und Nahrungsbereich dienen sie Mikroorganismen, Insekten und Vögeln.

Durch die extreme Wasserverdunstung der Blätter verbessern die Bäume das Klima und spenden lebenswichtigen Sauerstoff. Gleichzeitig dienen sie aber auch als Wasserspeicher und Schadstofffilter. Und nicht zuletzt tragen Bäume in hohem Maße zur Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes bei.

Freiburger Baumschutzsatzung

Wesentlicher Zweck der Freiburger Baumschutzsatzung (222,2 KB) ist die Bestandserhaltung der Bäume im Stadtgebiet Freiburg, insbesondere der Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes und von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.

Was ist geschützt?

Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume (ausgenommen Obstbäume) mit einem Stammumfang von 80 cm - gemessen in 1,0 m Höhe ab Erdboden. Kirsch- und Nussbäume sind ebenfalls geschützt. Bei langsam wachsenden Baumarten (z.B. Eiben, Buchsbaum, Rotdorn, u.ä.) gilt ein Stammumfang von 40 cm, ebenso bei Baumreihen und Gruppen.

Was ist nicht erlaubt?

Geschützte Bäume zu fällen, abzuschneiden oder zu entwurzeln. Eingriffe vorzunehmen, die zum Absterben geschützten Bäume führen können oder deren charakteristisches Aussehen wesentlich verändern. Sonstige Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die geschützten Bäume in ihrem Bestand zu beeinträchtigen.

Wie können Sie eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung beantragen?

Hierzu richten Sie folgenden, ausfüllbaren Antrag (365,6 KB) an das Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg (eine barrierefreie Version des Antrags finden Sie hier (323,4 KB)).Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben durch Ihre Unterschrift. Fügen Sie dem Antrag immer einen tatsachengemäßen Lageplan des Baumstandortes bei. Fotografien der Schädigung bzw. der Problemlage beschleunigen in der Regel das Verfahren.Sollten Sie im Auftrag der Baumeigentümer/-innen handeln, müssen Sie zudem eine entsprechende Vollmacht einreichen.

Wie erfolgt die Verwaltungsentscheidung?

Der Eingang Ihres vollständigen Antrags wird unverzüglich bestätigt. Nach Klärung der Sach- und Rechtslage erfolgt die Verwaltungsentscheidung innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab behördlicher Eingangsbestätigung.Sofern erforderlich, erfolgt eine Inaugenscheinnahme der Baumsituation vor Ort. Die im Verfahren erhobenen Daten werden durch das Garten- und Tiefbauamt aufgrund von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i.V.m. Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum Zweck der Prüfung und Entscheidung über die öffentlich-rechtlichen Befreiungsmöglichkeiten von den Verboten der Freiburger Baumschutzsatzung erhoben, verarbeitet und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Ausführliche Informationen finden Sie hier (11,1 KB).

Welche Gebühren können anfallen?

Für Verwaltungsentscheidungen ab dem 01.01.2024: 

  • Befreiungen ohne Ortstermin: 79,00 € bis 790,00 €
  • Befreiungen nach Ortstermin: 131,67 € bis 842,66 €
  • Befreiungen bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren ohne Ortstermin: 158,00 € bis 1.580 €
  • Befreiungen bei genehmigungspflichtigen Bauverfahren mit Ortstermin: 210,67 € bis 1.632,67 €

Die Gebührenfestsetzung orientiert sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau in der jeweiligen gültigen Fassung.

Dokumente zum Herunterladen

Wie werden Ordnungswidrigkeiten behandelt?

Gemäß § 64 Abs. 3 des NatschG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 u. 2 des OrdnungswidrigkeitG können Geldbußen von höchstens 50.000 € erlassen werden

Baum des Jahres

Eine Birke ragt in den blauen Himmel
Kältekönigin und Klimabaum: Die Moorbirke ist Baum des Jahres 2023. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Jährlich ruft die Dr. Silvius Wodarz Stiftung den Baum des Jahres aus. Sie will so Menschen für ein positives Verhältnis zur Natur gewinnen und macht gleichzeitig auf den Baum- und Naturschutz sowie den Klimawandel aufmerksam. Jedes Jahr beteiligen sich bundesweit zahlreiche Vereine, Verbände, Schulen und Firmen an Pflanzaktionen des jeweiligen Baumes - auch die Stadt Freiburg.

Mehr zum Baum des Jahres finden Sie unter www.baum-des-jahres.de.

Moorbirke (Betula pubescens) ist Baum des Jahres 2023

Auf die stattliche Rotbuche folgt in diesem Jahr die bescheidene Moorbirke: Die Betula pubescens ist wenig bekannt und ihre Ehrung der Dr. Silvus Wodarz Stiftung als Baum des Jahres 2023 soll auf die besondere Bedeutung von Mooren für unsere Landschaften und den Klimaschutz hinweisen.

Schwester der Sandbirke

In Deutschland kommen natürlicherweise nur zwei baumartig wachsenden Birkenarten vor. Die bekannte Sandbirke (Betula pendula) und die seltenere Moorbirke (Betula pubescens). Im Gegensatz zur Sandbirke hängen die Zweige der Moorbirke nicht über. Ihre jungen, rotbraunen Triebe sind sehr dicht mit Härchen besetzt, die sie später wieder verliert. Junge Blätter von Betula pubescens duften aromatisch und sind ebenfalls – besonders entlang der Blattadern – flaumig behaart. Der Baum bleibt zudem ausgewachsen etwas kleiner als die Sandbirke. Die Rinde ist zunächst rötlich braun gefärbt und wird erst Alter birkentypisch weißgräulich. Sie blättert jedoch nicht in rautenförmigen Platten ab, sondern löst sich in papierdünnen, querabrollenden Schichten.

Altes Heilmittel in der Volksmedizin

Das aromatische Birken-Öl, das aus Rinde und Teilen des Stammes gewonnen wird, wurde teilweise bei der Verarbeitung von Leder verwendet. Moorbirkenblätter sind seit jeher in der Volksmedizin bekannt. Wegen ihrer salz- und wasserausscheidenden Wirkung wirkt Tee aus Moorbirkenblättern bei Nieren- und Harnwegsbeschwerden, er wird aber auch bei Gicht und Rheuma verwendet. Bekannterweise sollen Haarwässer aus Extrakten der Birkenblätter gegen Haarausfall und Schuppenbildung wirken. Das als Birkenpech bezeichnete Extrakt der Rinde wurde schon in der Steinzeit als Hochleistungs-Klebstoff verwendet.

Kältekönigin und Klimabaum

Die Moorbirke ist eine Kältekönigin mit geringen Ansprüchen: Sie liebt feuchte nährstoffarme Standorte mit genügend Licht. Die Art ist sehr kältetolerant und bildet in Skandinavien und Russland sowohl in den Bergen als auch nach Norden hin zur Tundra die Baumgrenze. In den alpinen Gebieten Mitteleuropas klettert sie 2000 Meter bis zur Baumgrenze hoch. Der Trick dabei ist, dass die Moorbirke bei Temperaturen unter minus 40 Grad, die in den Zweigen enthaltene Stärke in Öl umwandeln kann. Dies schützt sie in diesen Regionen vor dem Erfrieren.

Lebensraum für seltene Tierarten

Nicht nur als Kennzeichen-Art für einen besonderen Lebensraum kommt der Moorbirke große Bedeutung zu, sondern auch als Habitat für viele seltene Tierarten. Unter den Käfern hat die Moorbirke viele und auch einige sehr spezialisierte Liebhaber. Bevorzugt und zum Teil ausschließlich an Moorbirken leben viele Blatt- und Rüsselkäfer sowie Zikaden, Wanzen, Pflanzenwespen und Schmetterlinge. Pilzkenner wissen zudem, dass eine ganze Reihe von Pilzen besonders im Umfeld von Birken vorkommt.

Baum des Jahres ab 2010
Jahr Dt. Name Bot. Name Standort Stadtteil
2010 Vogelkirsche Prunus avium ECA-Siedlung Weingarten
2011 Elsbeere Sorbus torminalis Eschholzpark Stühlinger
2012 Europäische Lärche Larix decidua Fritz-Ginter-Park Zähringen
2013 Wild-Apfel Malus sylvestris Boelckestraße Unterwiehre
2014 Trauben-Eiche Quercus petraea Bollerstaudenweg
Wendeschleife VAG
Rieselfeld
2015 Feld-Ahorn Acer campestre Alter Messplatz Oberwiehre/Waldsee
2016 Winter-Linde Tilia cordata Grünanlage Moosweiher Landwasser
2017 Fichte
Picea abies Teichanlage Günterstal
2018 Edelkastanie-Marone Castanea sativa Friedhofstraße Stühlinger
2019 Flatter-Ulme Ulmus laevis Dietenbachpark Weingarten
2020 Robinie Robinia pseudoacacia Pandemiebedingt keine Pflanzung  
2021 Stechpalme Ilex aqufolium Konrad-Günther-Park          
Wiehre
2022 Rotbuche sylvatica Alleengarten Innenstadt
2023 Moorbirke Betula pubescens Spielplatz Am Retzgraben Hochdorf

Geburtsbäume für Freiburger Kinder

Seit dem 1. Dezember 2015 haben Eltern die Möglichkeit, einen Apfel-, Birn- oder Kirschbaum im Topf als Geburtsbaum für ihr Kind zu erhalten. Der Baum muss nur bis zum 31. Januar oder bis zum 30. September bei der Stadtgärtnerei bestellt werden.

Weitere Informationen zum Geburtsbaum finden sich im Flyer 'Geburtsbäume für Freiburger Kinder (3,093 MB)'. Diesen erhalten Eltern zusammen mit dem Begrüßungsumschlag des Standesamtes Freiburg.

Einen Obstbaum gibt es auch für Familien, die ihr Kind sehr früh verloren haben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie das in Anspruch nehmen möchten.

Bestellung und Abholung der Bäume

Der Obstbaum kann gegen Vorlage des Personalausweises oder der Geburtsurkunde des Kindes jeweils von 1. bis 31. März oder von 1. bis 30. November des gleichen Jahres bei der Stadtgärtnerei der f.q.b. am Mundenhofgelände abgeholt werden. Nicht abgeholte Bäume werden zum Verkauf freigegeben oder anderweitig genutzt.

Verschiedene Obstbaumsorten (Sortenvielfalt unter Vorbehalt)

  • Apfelsorte Topaz
    Ein beliebter gelb-roter Tafelapfel.
    Geschmack: süß-säuerlich und saftig
    Fruchtreife: September bis Dezember
  • Apfelsorte Elstar
    Ein ansprechender hellrot-backiger Apfel
    Geschmack: süß-säuerlich mit feinem Aroma
    Fruchtreife: August bis Dezember
  • Birnensorte Conférence
    Weitverbreitete länglich grün-gelbe Tafelsorte
    Geschmack: saftig, angenehmes Aroma
    Fruchtreife: September bis November
  • Birnensorte Gute Luise
    Erstklassige grün-gelbe Tafel- und Einmachfrucht
    Geschmack: saftig, schmelzend, süß mit Würze
    Fruchtreife: September bis Oktober
  • Büttners Rote Knorpelkirsche
    Alte Tafelsorte mit großen gelb-roten Früchten
    Geschmack: festes, süß-würziges Fruchtfleisch
    Fruchtreife: 5. Kirschwoche
  • Kirschsorte Regina
    Tafelsorte mit großen rot-braunen Früchten
    Geschmack: festes, süßes Fruchtfleisch
    Fruchtreife: 6.–7. Kirschwoche
  • Bei fehlender Pflanzfläche empfehlen wir, 50cm große Mini-Obst-Stämmchen im 5-Liter-Container zu bestellen. Diese gibt es in den Sorten Kirsche oder Mirabelle.

Die Obstbäume haben einen Stammumfang von 6 bis 8 Zentimetern bei einer Höhe von bis zu 2 Metern und werden im Topf überreicht. Eine detaillierte Informations- und Pflegeanleitung ist ebenfalls dabei, die Mitarbeitenden der Stadtgärtnerei stehen jedoch auch vor Ort zur Vefügung.

Bürgerbäume: Spenden Sie einen Obstbaum!

Privatpersonen, Familien, Firmen, Nachbarschaften, Schulen, Kindergärten und Vereine können Obstbaumpatenschaften übernehmen und so ein Zeichen für ein lebens- und liebenswertes Freiburg setzen. Obstbäume leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, bieten Schatten im Sommer und bilden einen wichtigen Lebensraum für Vögel, Insekten und kleine Säugetiere.

Baumpatenschaft und Baumscheiben

Mit einer Baumpatenschaft kann jede_r die Straße vor der eigenen Haustür verschönern und damit zur ökologischen und artenreichen Aufwertung der kleinen Grünflächen beitragen, denn die bepflanzten Baumscheiben bieten einen wichtigen Lebensraum für Insekten in der Stadt und halten den Boden für die Bäume feucht. Damit tragen Patinnen und Paten zum Erhalt des wertvollen Freiburger Baumbestandes bei und fördern die biologische Vielfalt.

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg 

Sachgebiet Baumschutz und -pflege
Herr Wehrhausen
Tel.: (07 61) 201-4770
Fax: (07 61) 201-4799

bauminfo@stadt.freiburg.de


Baumschutz
Frau Woditzka
Tel.: (07 61) 201-4774
Fax: (07 61) 201-4799

baumschutz@stadt.freiburg.de