Home Umwelt und Natur Umweltschutz Bodenschutz und Altlasten Altablagerungen Hugstetter Kiesgrube

Altablagerungen Hugstetter Kiesgrube

Historie/ Entstehungsgeschichte

Um 1900 wurden durch das Tiefbauamt der Stadt Freiburg im heutigen Wohngebiet Mooswald Sand- und Kiesgruben ausgebeutet und anschließend wieder verfüllt. Die Verfüllung der Grube mit Müll erfolgte in den Jahren 1920 - 1935. Nach Baugrunduntersuchungen im Jahre 1950 erfolgte aufgrund der Wohnungsnot in der Zeit von 1950 bis 1960 die Bebauung der gesamten Fläche mit Einfamilienhäusern, Wohnblocks für Rentner, sowie Mehrfamilienhäusern mit Kleingewerbe (Friseur, Ladenlokale, Tankstelle).

Bei der zusammen mit der Landesverwaltung durchgeführten flächendeckenden historischen Altlastenerkundung in den 90-er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde nur ein Teil der heute bekannten Altablagerung erfasst und aufgrund der damals bekannten Erkenntnissen als nicht problematisch eingestuft.

Bisheriger Ablauf

Im Jahr 2006 gab es erste private Hinweise über mögliche Bodenbelastungen. Es wurde noch von einer privaten Altlast ausgegangen. Eine vom Umweltschutzamt im Frühjahr 2007 beauftragte Untersuchung von zwei Grundstücken in der Falkenbergstraße bestätigte, dass die Auffüllungen einen hohen Anteil Abfälle aufweisen und schwermetallhaltig sind.

Aufgrund unklarer Zurechenbarkeit der Auffüllungen und zur Abgrenzung des ganzen Gebietes wurde im Mai 2008 im Auftrag des Umweltschutzamtes eine historische Untersuchung (HU) des ganzen Gebietes durchgeführt. Diese ergab, dass die festgestellten Bodenbelastungen entgegen früherer Auffassungen doch der Stadt Freiburg zuzurechnen sind und machte eine genaue Abgrenzung des Gesamtgebietes möglich.

Im Anschluss wurde eine orientierende Untersuchung (OU) des gesamten betroffenen Gebietes durchgeführt. Anhand der gefundenen Werte konnten Aussagen zur vorliegenden Bodenbelastung getroffen werden.

Am 10.12.2009 fand im Fritz-Hüttinger-Haus eine Informationsveranstaltung des Bürgervereins Freiburg-Mooswald mit der Frau Bürgermeisterin Stuchlik und Vertretern des Umweltschutzamtes statt. Bei dieser Veranstaltung wurden die Ergebnisse der OU vorgestellt und erläutert (Protokoll als PDF (64,1 KB)).

Die damaligen Werte entstammen jedoch Mischproben, die Aussagen über das Gesamtgebiet machten, jedoch keine grundstücksbezogenen Aussagen zuließen. Die hierfür erforderlichen Ergebnisse wurden durch eine grundstücksbezogene Detailuntersuchung (DU) gewonnen und liegen seit Herbst 2010 vor (Gutachten Detailuntersuchung als PDF (1,326 MB)).

Erkenntnisstand nach DU

(Stand Dezember 2010)

Die Ergebnisse der DU wurden in der Sitzung der staatlichen Bewertungskommission am 26.10.2010 vorgestellt und diskutiert. Der Vertreter des staatlichen Gesundheitsamtes erläuterte, dass die Prüfwerte für Wohngebiete die sensibelste Nutzung, das Kinderspiel, mit berücksichtigen.

Boden-Mensch
Nach eingehender Diskussion zu Risiken und möglichen Gefahren der vorhandenen Bodenbelastungen kamen die Kommissionsmitglieder zum Ergebnis, dass trotz der Prüfwertüberschreitungen beim Schwermetall Blei, in einem Fall noch bei Benzo(a)pyren, die ermittelten Werte - auch für Kleinkinder- keine akute Gesundheitsgefahr darstellen. Im Rahmen der Vorsorge kann durch entsprechende einfache Vorsichtsmaßnahmen wie Verwendung von einer Spielunterlage, Reinigung der Hände und Spielgeräte der Kinder ein gesundheitliches Risiko vermieden werden.

Boden-Pflanze
Auf den Grundstücken, auf denen der Prüfwert für Quecksilber überschritten wurde, wird seitens des Gutachters empfohlen, den Anbau und den Verzehr von Nutzpflanzen einzuschränken. Bei selbstangebautem Gemüse wird aber nicht von relevanten Verzehrsmengen ausgegangen. Aus diesem Grund kann von einer unwesentlichen gesundheitlichen Auswirkung ausgegangen werden. Auf den Grundstücken, auf denen ausschließlich der Prüfwert für Benzo(a)pyren überschritten wurde, ist zur Vorsorge schon Waschen, Putzen und Schälen der bodenberührenden bzw. bodennahen Pflanzenteile ausreichend, um einer Aufnahme von schadstoffhaltigen Bodenpartikeln vorzubeugen.

Zusammenfassung

Die Kommissionsmitglieder waren sich aufgrund der vorgenannten Ausführungen einig, dass es sich bei der ehemaligen Altablagerung Hugstetter Kiesgrube nicht um schädliche Bodenveränderungen i.S. des BBodSchG handelt.

Für den Wirkungspfad Boden-Mensch wurde die Bewertung mit "B-Entsorgungsrelevanz (keine Altlast)" und für den Wirkungspfad Boden-Pflanze wurden "Empfehlungen zu Bewirtschaftungsauflagen" festgelegt.

Die Ergebnisse wurden mit Schreiben vom 01.12 2010 den jeweiligen Grundstückseigentümern mitgeteilt und in der öffentlichen Info-Veranstaltung im Fritz-Hüttinger-Haus am 07.12.2010 von Vertretern der Stadtverwaltung und des Gesundheitsamtes vorgestellt (Protokoll als PDF (64,1 KB)). Das bodenschutzrechtliche Verfahren ist somit abgeschlossen.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2016101 Sekretariat
Fax +49 761 2016199