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Denkmalschutz

Colombischlössle

Ein Kulturdenkmal ist ein wichtiges Erbe, das auch für die kommenden Generationen zu bewahren ist. Daher gibt es einen gesetzlichen Denkmalschutz. Er soll helfen, Denkmale mit all ihren für den Denkmalwert maßgeblichen Eigenschaften zu erhalten sowie eine geeignete Nutzung nach heutigen Ansprüchen zu ermöglichen. Häufig ist dies sogar kostengünstiger als ein Neubau.

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, so bedeutet dies nicht, dass keinerlei Veränderungen möglich sind. Diese müssen jedoch denkmalverträglich ausgeführt werden und sind beispielsweise so zu planen, dass die historische Bausubstanz so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Eine frühzeitige und detaillierte Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Vorfeld der Planungen ist wichtig, nicht zuletzt um spätere, hohe Folgekosten zu vermeiden.

Was sind Kulturdenkmale?

Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg, sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, kann Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde, in Freiburg im städtischen Baurechtsamt angesiedelt, beantworten.

Gegenstand des Denkmalschutzes sind aber nicht nur Bauwerke, wie Kirchen, Schlösser, Bahnhöfe, Wohnhäuser, Siedlungen und Industriebauten, auch archäologische Fundstellen, Kleindenkmale, bewegliche, nicht ortsfeste Denkmale, Gärten und Parks gelten als Kulturdenkmale.

Was ist zu beachten?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zu beachten, dass auch für Veränderungen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, dennoch eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich sein kann. Diese ist beispielsweise für die Erneuerung von Fenstern oder für Veränderungen an der Fassadengestaltung notwendig.

Bei Zweifeln, ob eine Maßnahme einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Freiburg gerne zur Verfügung.

Die formlosen Antragsunterlagen für eine denkmalrechtliche Genehmigung umfassen in der Regel eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Angabe von geplanten Materialien und Umfang der Arbeiten nebst Begründung. Hierzu können Angebote von Handwerksbetrieben beigefügt werden. Außerdem sind maßstäbliche Planunterlagen mit Kennzeichnung der veränderten Bereiche inkl. Fotos des Ist-Zustandes einzureichen.

Sollen für Veränderungen an einem Kulturdenkmal aus Gründen des Denkmalschutzes zusätzliche Aufwendungen notwendig werden, können hierfür beim Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse beantragt werden.

Bei einem Gebäude, das ein Kulturdenkmal gem. §§ 2, 12 Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg ist, kann der Steuerpflichtige für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, Steuervergünstigungen nach §§ 7 i, 10f oder 11b Einkommensteuergesetz eventuell in Anspruch nehmen. Hierzu ist allerdings eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Ausführung der Maßnahme notwendig. Dies gilt auch bei denkmalrechtlich genehmigungsfreien Maßnahmen. Wir stehen wir Ihnen gerne zu einem umfassenden, persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

Beispiele

Herz-Jesu-Kirche, Freiburg-Stühlinger (Foto: Willi Loba)
Turmcafé Zähringer Straße, Sanierung der ehemaligen Tankstelle, Umnutzung zur Gastronomie (Foto: Willi Loba)
Hildastraße, Freiburg-Wiehre (Foto: Willi Loba)
Herrenstraße 34, Haus Zum alten Wag, Umbau des Wohn- und Geschäftshauses, Einbau einer Bankfiliale (Foto: Willi Loba)
Münsterbauhütte, Schoferstraße/Schlossbergring (Foto: Willi Loba)