Der Gemeinderat

Symbolgrafik Ratsinfosystem

Aktuelle Tagesordnung mit Vorlagen sowie Beratungsergebnisse des Gemeinderates und der Ausschüsse seit 1994

Symbolgrafik Termin

Alle Termine des Gemeinderates, der Ausschüsse und Ortschaftsräte

Bild mit 48 Einzelporträts aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierungen.

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 48 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Sie werden direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde.

Er legt im Sinne einer Gesamtsteuerung die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat durch Hauptsatzung bestimmte Aufgaben übertragen hat. Der Gemeinderat bestimmt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Gemeinderat als oberstes Organ der städtischen Selbstverwaltung veranlasst auch selbst zahlreiche konkrete Einzelmaßnahmen.

Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst, die in der Regel alle zwei bis vier Wochen (mit Ausnahme der Ferienzeit), jeweils dienstags ab 16:00 Uhr, im Neuen Ratssaal des Rathauses in der Innenstadt stattfinden. Zu allen Beratungspunkten erhalten die Stadträtinnen und Stadträte Vorlagen mit der Darstellung des Sachverhaltes und Beschlussvorschlägen, um sich rechtzeitig vor der Beratung im Gemeinderat informieren zu können. Der Oberbürgermeister leitet die Sitzung, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten berichten entweder er selbst oder die jeweils zuständige Bürgermeisterin bzw. der zuständige Bürgermeister. Wenn die Meinungsbildung abgeschlossen ist, stimmen die Stadträtinnen und Stadträte sowie der Oberbürgermeister über die jeweilige Vorlage ab. 

Der Gemeinderat hat dreizehn Ausschüsse gebildet (Übersicht Gremien). Sieben von ihnen sind beschließende Ausschüsse, die anderen sechs haben beratende Funktion. Die Bildung der Ausschüsse und ihre Tätigkeit ist deshalb sinnvoll und notwendig, weil das Plenum des Gemeinderates und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied weithin überfordert wären, wenn sie mit der Beratung aller kommunalpolitischen Fragen befasst wären. 

In den Fachausschüssen werden bestimmte Aufgaben und Entscheidungen eingehend beraten. Mitglieder der Ausschüsse sind Stadträte beziehungsweise Stadträtinnen aller Fraktionen und zahlreiche sachkundige Bürgerinnen und Bürger und Sachverständige, die nicht dem Gemeinderat angehören. Ferner hat der Gemeinderat für spezielle Sachfragen Arbeitsgruppen und Kommissionen gebildet.