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Öffentlichkeitsbeteiligung

Mensch schaut sich am Tisch Pläne und Unterlagen an. An der Wand hängen viele Pläne
Einsicht in Planunterlagen

Frühzeitige Beteiligung

(gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Die Öffentlichkeit wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Auch mögliche Planungsalternativen werden während einer  Auslegungsfrist von mindestens 30 Tagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

In der Stadt Freiburg werden der Öffentlichkeit bei Bebauungs- und sonstigen Planverfahren über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten hinaus Möglichkeiten zur Information und Diskussion gegeben. So werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu Bebauungsplänen grundsätzlich öffentliche Erörterungstermine, in der Regel in den jeweiligen Stadtteilen bzw. Ortschaften, durchgeführt. Soweit es erforderlich ist, werden darüber hinaus weitere informelle Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, zum Beispiel Planungswerkstätten oder moderierte Diskussionsveranstaltungen.

Öffentliche Auslegung

(gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Die zweite Phase der Beteiligung ist gesetzlich strenger reguliert. Alle für den Bebauungsplan relevanten Unterlagen, u.a. alle notwendigen Gutachten, werden im Entwurf öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsfrist beträgt auch hier mindestens 30 Tage.

Die Termine und Fristen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage werden rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Freiburg bekannt gemacht. Die aktuellen Bekanntmachungen sind zusätzlich auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren erinsehbar. Entsprechende Hinweise und Unterlagen, insbesondere zu aktuellen Beteiligungsverfahren, befinden sich unter www.bauleitplanung.freiburg.de.

Über die Plattform "Bauleitplanung online" besteht nun auch die Möglichkeit, direkt zu einem sich in der Beteiligung befindenden Verfahren, digital Stellungnahmen einzureichen.

Bauleitplanung digital

Im Baugesetzbuch ist vorgeschrieben, dass die Öffentlichkeit in der Bauleitplanung zu beteiligen ist. An das „wie“ stellt die Rechtsvorschrift dabei keine großen Anforderungen. Das Stadtplanungsamt ist aber seit jeher bemüht, die Öffentlichkeit möglichst umfassend, transparent und niederschwellig zu informieren. Dank der digitalen Plattform „demosplan“ geht das jetzt noch einfacher – und ganz bequem von zuhause aus.
Das neue digitale Angebot ist Teil der städtischen Digitalisierungsstrategie. Die unter www.bauleitplanung. freiburg.de abrufbare Onlinebeteiligung verfolgt das Ziel, Verfahren einfacher und übersichtlicher darzustellen und durchzuführen. Sie bietet viele Vorteile, wie ein einheitliches und übersichtliches Erscheinungsbild, einfachen Download der Unterlagen, eine interaktive Planzeichnung sowie die sehr intuitiv gestaltete Möglichkeit, seine Stellungnahmen online zu verfassen und direkt abzugeben.
Die Nutzung der Online- Beteiligung ist kostenfrei, eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich – Internetanschluss genügt. Wer es lieber traditionell mag, kann aber natürlich auch weiterhin per Post oder E-Mail seine Stellungnahmen einreichen. Die im Rahmender Beteiligungsverfahren veröffentlichten Unterlagen werden außerdem wie bisher zusätzlich auch im Beratungszentrum für Bauen und Energie im Rathaus im Stühlinger (Altbau) öffentlich ausgelegt. Handelt es sich um ein Projekt in einer Ortschaft, erfolgt die Auslage zusätzlich in der zuständigen Ortsverwaltung.
Für Fragen und Anregungen steht das Stadtplanungsamt per E-Mail an bauleitplanung@stadt.freiburg.de gerne zur Verfügung.
Dieser Text ist aus der Amtsblattausgabe Nr. 809.

Termine

Weitere Informationen

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Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4390
Fax 0761 201-4399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

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