Baulichkeiten
Die Erstellung von Baulichkeiten bedarf einer Genehmigung, welche bei einem Zeitgarten beim Garten- und Tiefbauamt, Frau Tritschler Tel: 0761/201-4629,
E-Mail: Kleingartenverwaltung@stadt.freiburg.de oder
bei den Dauerkleingärten beim jeweiligen Verein einzuholen sind.
Aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung in der derzeit gültigen Fassung machen wir für die Erstellung von Baulichkeiten gemäß § 1 Abs. 1 Anlage 1 Gebühren geltend.
Die Größe der jeweiligen Baulichkeit können Sie in der Kleingartenordnung der Stadt Freiburg (60,4 KB) nachlesen.