Eldorado für Bikerinnen und Biker

Mountainbiken im Stadtwald

Mountainbiker im Wald

Insgesamt gibt es im Stadtwald 192 Kilometer Wanderwege und 166 Kilometer Mountainbike- Strecken, von denen 25 Kilometer mit weniger als zwei Metern Breite legal befahrbar sind. Laut Landeswaldgesetz sind in Baden-Württemberg alle Wege unter zwei Metern Breite für Radfahrer tabu. Doch die untere Forstbehörde kann Ausnahmen machen und Wege legal ausweisen – eine Möglichkeit, die das städtische Forstamt in der Vergangenheit großzügig genutzt hat.

Das Angebot legaler Downhill-Strecken (in Trägerschaft des Mountainbikevereins) und das Netz ausgewiesener Mountainbike-Strecken, inklusive schmaler Singletrails, im Stadtwald ist groß. Selbst überregional sucht es seines Gleichen. Die Downhill-Strecken werden vom Mountainbikeverein in gutem Zustand unterhalten, die Schwierigkeit einzelner Sektionen ist gekennzeichnet, Rettungspunkte sind ausgeschildert. Auf den gestatteten Downhill-Strecken ist das Unfallrisiko kalkulierbar, abseits der legalen Strecken nicht. Auch der Mountainbikeverein Freiburg appelliert daher an alle Nutzerinnen und Nutzer, nichts zu riskieren, Rücksicht auf andere zu nehmen und nur auf ausgewiesenen Wegen zu fahren.

Drei Schilder: Fußweg für Radfahrer gesperrt / Mountainbikestrecke / Wanderweg

Genug Platz zum Wandern und Biken

Mit gezielten Wegen und Strecken für Wandernde und Mountainbikende versucht das Forstamt die meisten Konflikte zu minimieren. Darüber hinaus ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

Denn die schönsten Touren im stadtnahen Wald führen zu Konflikten, wenn Radler_innen ihren großen Aktionsradius nutzen und in die bislang abgelegenen und ungestörten Ruhezonen der Wildtiere vordringen und wenn sich Biker_innen und Fußgänger auf schmalen Wegen in die Quere kommen.

Zum Schutz des Waldes, und damit alle Mountainbiker_innen auch weiterhin erlebnisreiche Touren fahren können, wurden zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC), der Deutschen Initiative Mountainbike (D.I.M.B.) und dem Schwarzwaldverein "Sieben grüne Radler-Regeln" formuliert. Im Sinne eines naturverträglichen und toleranten Miteinander appelliert das Forstamt dringend, diese Regeln einzuhalten!

Sieben grüne Radler-Regeln

  • Wir fahren nur auf Waldwegen und Straßen; schmale Fußpfade beleiben den Fußgängern vorbehalten; querfeldein ist tabu!
  • Wir nehmen Rücksicht auf Fußgänger - vor allem bei der Abfahrt!
  • Wir fahren mit angemessener Geschwindigkeit - im Wald gilt Tempo 30!
  • Unsere Bikes sind technisch einwandfrei, vor allem die Bremsen!
  • Wir fahren nicht in großen Gruppen
  • Müll im Wald ist hässlich; deshalb nehmen wir ihn wieder mit
  • Wir genießen die Natur und fühlen uns deshalb für sie mitverantwortlich; zum Schutz von Wildtieren fahren wir nicht in der Dämmerung!

Hinweis: Für Mountainbiker_innen herrscht ein strenges Wegegebot. Auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 2 Meter Breite ist das Fahren ordnungswidrig und verboten! Insbesondere in den Naturschutzgebieten und im Wildruhegebiet Schauinsland (Waldfreizeitkarte Freiburg) dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen werden.

Waldfreizeitkarte

Die schönsten Strecken auf einen Blick:
In der "Waldfreizeitkarte Freiburg" sind zahlreiche Routenvorschläge mit Angabe des Schwierigkeitsgrades enthalten.

Die Karte gibt es beim Forstamt, in der Rathaus-Info, in der Tourist-Info sowie im ausgesuchten Buchhandel für 5 Euro.

bewusstWild

Die Initiative "bewusst Wild" gibt Einblicke in den Alltag der Wildtiere und informiert, worauf man zum Beispiel beim Wandern, Schneeschuhlaufen oder Mountainbiken achten kann, um Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu stören.