Förderkulisse Wolf

Kappler Tal, Quelle: UwSA

Seit Juli 2020 besteht innerhalb des ausgewiesenen Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald für Nutztierhalter*innen auf Grundlage der LPR die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Herdenschutz zu stellen. Dazu zählen neben Materialkosten und den anteiligen Kosten für die Installation von Herden-schutzmaßnahmen bei der Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltung auch die Un-terhaltskosten für Herdenschutzhunde. Auch vom Wolf verursachte Nutztierriss können über den Ausgleichfonds Wolf erstattet werden.
Für die Umsetzung der Fördermaßnahmen inklusive der Herdenschutzmaßnahmen sind die unteren Naturschutz-und Landwirtschaftsbehörden zuständig.

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