Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Förderung von Naturschutzmaßnahmen

Quelle: UwSA

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist ein zentrales Förderinstrument des Naturschutzes in Baden-Württemberg. Sie dient besonders der Förderung einer naturschutzgerechten Pflege und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Darüber hinaus zielt sie auf den Erhalt wertvoller Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten ab und versucht dem Verlust von Biodiversität entgegenzuwirken. Mit Hilfe der LPR können eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefördert werden.
 
Das Förderspektrum ist in die Teile A bis F gegliedert. Hierzu zählen unter anderem der Vertragsnaturschutz (Teil A), der Arten- und Biotopschutz (Teil B), Grunderwerbsmaßnahmen zur Biotopentwicklung (Teil C), die Unterstützung von Investitionsvorhaben (Teil D), Dienstleistungen und Konzeptionen (Teil E) sowie Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf (Teil F). Von besonderer Bedeutung im Freiburger Stadtgebiet sind die Bereiche Vertragsnaturschutz (A) und Arten- /Biotopschutz (B), aber für den Biotopverbund auch Konzeptionen aus Teil E

LPR Teil A (Vertragsnaturschutz)

Im Vertragsnaturschutz schließen die Bewirtschaftenden einen jeweils 5 Jahre laufenden Vertrag mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab und verpflichten sich zur jährlich wiederkehrenden Pflege von Wiesen, Weiden und Äckern. Zu den möglichen Maßnahmen gehören hier beispielsweise der Umstieg auf eine extensive Beweidungs- bzw. Bewirtschaftungsform oder gar eine Nutzungsaufgabe einzelner Flächen. Die Auszahlung des Vertrages erfolgt über den Gemeinsamen Antrag (GA).

LPR Teil B (Arten- und Biotopschutz)

Förderungen in Teil B beinhalten die Biotopgestaltung und –pflege, sowie gezielte Artenschutzmaßnahmen. Zu diesen besonderen Biotopen zählen z.B. Herstellung von ökologisch wertvolle Flächen wie Trockenmauern, Streuobstwiesen, Tümpel oder Moorstandorte. Als gezielte Artenschutzmaßnahmen gelten unter anderem das Anbringen von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse im Rahmen des Artenschutzprogramms (ASP) oder das Errichten von Amphibienschutzzäunen. Erfolgreiche Projekte zur Betreuung der Amphibienwanderung gibt es in Freiburg bereits entlang der Opfinger Straße, in Kappel und am Waldsee.

Zuwendungsempfänger

Je nach Maßnahme, zum Beispiel Landwirte und Landwirtinnen, Verbände oder Vereine, sonstige Personen des Privatrechts.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199

Weitere Informationen