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Videoüberwachung in der Freiburger Innenstadt

Ein Schild, das auf die Videoüberwachung hinweist, hängt an einem historischen Gebäude

In der Freiburger Innenstadt werden zwei eng begrenzte Zonen zu bestimmten Zeiten von der Polizei per Videokameras beobachtet. Außerhalb der Zeiten sind die Kameras ausgeschaltet.

Wo findet die Videoüberwachung statt?

Videoüberwachte Bereiche: Niemensstraße , Universitätsstraße (zwischen Bertoldstraße und Löwenstraße), Löwenstraße, Heinrich-Rombach-Platz, Kaiser-Joseph-Straße (zwischen Martinstor und Bertoldsbrunnen)

Niemensstraße
Universitätsstraße (zwischen Bertoldstraße und Löwenstraße)
Löwenstraße
Heinrich-Rombach-Platz
Kaiser-Joseph-Straße (zwischen Martinstor und Bertoldsbrunnen)

Videoüberwachte Bereiche: Bertoldstraße (zwischen Rotteckring und Hans-Sachs-Gasse)

Bertoldstraße (zwischen Rotteckring und Hans-Sachs-Gasse)

Wann sind die Kameras eingeschaltet?

Freitag von 22.00 Uhr bis Samstag 06.00 UhrSamstag von 22.00 Uhr bis Sonntag 06.00 Uhran Tagen vor einem Feiertag von 22.00 Uhr bis am Feiertag um 06.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind die Kameras nicht in Betrieb.

Wozu findet die Videoüberwachung statt?

Nach den Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Freiburg kommt es in den genannten Zonen an Wochenenden und vor Feiertagen nachts im Verhältnis zum übrigen Stadtgebiet deutlich vermehrt zu Straftaten (beispielsweise Körperverletzungen, Diebstähle, Beleidigungen). Mit der Videoüberwachung erhält die Polizei die Möglichkeit, das Geschehen auf der Straße live im Blick zu haben und sofort einzugreifen, wenn es erforderlich ist. Außerdem kann sie im Nachhinein die vorübergehend gespeicherten Videoaufnahmen für die Ermittlung über Ablauf und Beteiligung an Straftaten heranziehen.

Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?

In der Regel werden die Bilder nach zwei Wochen gelöscht. Sofern Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, können einzelne Abschnitte für die Ermittlungsarbeit länger gespeichert werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage steht die Videoüberwachung?

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung nach § 44 Absatz 3 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg:

Der Polizeivollzugsdienst oder die Ortspolizeibehörden können an öffentlich zugänglichen Orten Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen anfertigen, wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.

Wer hat die Videoüberwachung beschlossen?

Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Freiburg haben im März 2017 die Partnerschaft „Sicherer Alltag“ miteinander geschlossen und im November 2018 bekräftigt. Als eine gemeinsame Maßnahme zur Umsetzung dieser Partnerschaft haben Land und Stadt die Einführung von Videoüberwachung vereinbart. Die Stadt übernimmt die Beschaffung und die Wartung der Anlage, die Polizei verantwortet den laufenden Betrieb. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt und die entsprechenden Ausgaben beschlossen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Welche Datenschutzrechte gelten?

Die Rechte von betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Beschwerde ergeben sich aus §§ 91 bis 93 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg vom 06.10.2020 in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 12.06.2018.

Kontakt

Kontaktdaten des Verantwortlichen der Videoüberwachung und des Datenschutzbeauftragten:
 
Polizeipräsidium Freiburg
Bissierstraße 1
79114 Freiburg
Tel.: +49 761 882-0

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergKönigstraße 10a70173 StuttgartTel.: +49 711 61 55 41 0poststelle@lfdi.bwl.de

Speicherdauer

Die Speicherdauer der Daten beträgt zwei Wochen. Nach dieser Zeit werden die Daten gelöscht.

Nach § 44 Absatz 10 Satz 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg können die Daten im Einzelfall zur Ermittlung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten auch länger gespeichert werden.

Empfänger personenbezogener Daten

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, können personenbezogene Daten im Einzelfall an die Stadt Freiburg übermittelt werden.

Links zu den Gesetzen