Videoüberwachung in der Freiburger Innenstadt
In der Freiburger Innenstadt werden zwei eng begrenzte Zonen zu bestimmten Zeiten von der Polizei per Videokameras beobachtet. Außerhalb der Zeiten sind die Kameras ausgeschaltet.
Wo findet die Videoüberwachung statt?
Niemensstraße
Universitätsstraße (zwischen Bertoldstraße und Löwenstraße)
Löwenstraße
Heinrich-Rombach-Platz
Kaiser-Joseph-Straße (zwischen Martinstor und Bertoldsbrunnen)
Bertoldstraße (zwischen Rotteckring und Hans-Sachs-Gasse)
Wann sind die Kameras eingeschaltet?
Freitag von 22.00 Uhr bis Samstag 06.00 UhrSamstag von 22.00 Uhr bis Sonntag 06.00 Uhran Tagen vor einem Feiertag von 22.00 Uhr bis am Feiertag um 06.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind die Kameras nicht in Betrieb.
Wozu findet die Videoüberwachung statt?
Nach den Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Freiburg kommt es in den genannten Zonen an Wochenenden und vor Feiertagen nachts im Verhältnis zum übrigen Stadtgebiet deutlich vermehrt zu Straftaten (beispielsweise Körperverletzungen, Diebstähle, Beleidigungen). Mit der Videoüberwachung erhält die Polizei die Möglichkeit, das Geschehen auf der Straße live im Blick zu haben und sofort einzugreifen, wenn es erforderlich ist. Außerdem kann sie im Nachhinein die vorübergehend gespeicherten Videoaufnahmen für die Ermittlung über Ablauf und Beteiligung an Straftaten heranziehen.
Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
In der Regel werden die Bilder nach zwei Wochen gelöscht. Sofern Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, können einzelne Abschnitte für die Ermittlungsarbeit länger gespeichert werden.
Auf welcher rechtlichen Grundlage steht die Videoüberwachung?
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung nach § 44 Absatz 3 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg:
Der Polizeivollzugsdienst oder die Ortspolizeibehörden können an öffentlich zugänglichen Orten Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen anfertigen, wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.
Wer hat die Videoüberwachung beschlossen?
Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Freiburg haben im März 2017 die Partnerschaft „Sicherer Alltag“ miteinander geschlossen und im November 2018 bekräftigt. Als eine gemeinsame Maßnahme zur Umsetzung dieser Partnerschaft haben Land und Stadt die Einführung von Videoüberwachung vereinbart. Die Stadt übernimmt die Beschaffung und die Wartung der Anlage, die Polizei verantwortet den laufenden Betrieb. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt und die entsprechenden Ausgaben beschlossen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Infos in der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Freiburg
Welche Datenschutzrechte gelten?
Die Rechte von betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Beschwerde ergeben sich aus §§ 91 bis 93 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg vom 06.10.2020 in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 12.06.2018.