Untere Naturschutzbehörde
Die untere Naturschutzbehörde (UNB), als Teil der Abteilung Naturschutz, ist verantwortlich für den Vollzug des Natur- und Artenschutzrechts. Sie leistet damit einen essentiellen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und einer lebenswerten Umwelt. Die UNB ist verantwortlich für die Prüfung und Genehmigungen von (Eingriffs-)Vorhaben im Außenbereichen, für alle Fragen des besonderen Artenschutzes, für Abgrabungen und Aufschüttungen, für die Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten sowie die Beratung zur Landschaftspflegerichtlinie und zu weiteren Naturschutzthemen.
Fachkundige Bürger_innen unterstützen die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde durch Mitarbeit im Naturschutzbeirat oder als Naturschutzbeauftragte.
Mehr zum Naturschutzbeirat