Ausländerbehörde
Neuorganisation und Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg hat eine neue Struktur. Sie besteht aus dem Clearing (Schalter für den persönlichen Kontakt) und drei Sachgebieten, die nach verschiedenen Aufenthaltsbereichen aufgeteilt sind und im Backoffice arbeiten. Termine zur Vorsprache finden alle im Clearing statt.
Für die unten aufgeführten Leistungen können Sie ohne Termin bei uns vorbei kommen. Hierfür sprechen Sie bitte zu den Öffnungszeiten beim Empfang unseres Amtes vor, um ein Ticket für den Kurzkontakte Schalter zu erhalten:
- Aushändigung Aufenthaltstitel/Duldung/Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltsgestattung
- Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen und Fiktionen
- Erfassung biometrischer Daten bei abgeschlossen Fällen
- Adressänderungen
Für alle anderen Anliegen, die oben nicht aufgelistet sind, brauchen Sie zur Vorsprache einen Termin. Einen Termin können Sie vor Ort an unserem Empfang des Amtes, über die allgemeine E-Mail Adresse auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de oder über die Hotline 0761 201-6470 vereinbaren.
Hinweis: Eine Zuständigkeitsaufteilung nach Buchstaben gibt es nicht mehr. Über die alten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter_innen können Sie aus diesem Grund keine Auskunft mehr erhalten
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Hier erhalten Sie Informationen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
Geänderte Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen
Das Amt für Migration und Integration ist vom 24. bis 26. Dezember 2024 und 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen. Ein Notdienst findet am 27. Dezember 2024 von 07.30 bis 12.30 Uhr und am 30. Dezember 2024 von 07.30 bis 15 Uhr statt.
Kontaktmöglichkeiten
Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de und über die Hotline 0761 201-6470 möglich.
Leistungen, Formulare und Informationsmaterial
Hier finden Sie alle Leistungen sowie Formulare und Informationsmaterialien der Ausländerbehörde Freiburg.
Dort finden Sie auch Informationen zum neuen Gesetz: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.