Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde besteht aus dem Fachservice Ausländerrecht (Service Schalter), der Sachbearbeitung und dem Fachteam Ausländerrecht und ist zuständig für Fragen rund um Einreise (Visa), Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis.
Wichtiger Hinweis
Bei dringenden Reisen oder bei einer bevorstehenden Arbeitsaufnahme bzw. dem Auslaufen einer Arbeitserlaubnis bitten wir Sie, sich mindestens 3 Wochen zuvor direkt per Mail an die auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de unter dem Betreff „EILT WEGEN EINER REISE“ oder „EILT WEGEN EINER BESCHÄFTIGUNG“ zu melden. Diese Anliegen werden gesondert gefiltert und so schnell wie möglich bearbeitet.
Bei Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen, Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können Sie diese ebenfalls 3 Wochen vor Ablauf direkt an unserem Empfang im Wartebereich innerhalb der Öffnungszeiten einreichen. Dort erhalten Sie dann auch gleich, mit Ausnahme der Duldungen, einen Termin zur Abholung des Dokumentes. Bei der Duldung wird direkt nach der Verlängerung ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Important notice
In the case of urgent travel, if starting work soon or in the case of impending expiry of a work permit, we ask you to send an email to auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de at least 3 weeks in advance, with the subject, “EILT WEGEN EINER REISE“ (URGENT DUE TO TRAVEL) or “EILT WEGEN EINER BESCHÄFTIGUNG“ (URGENT DUE TO EMPLOYMENT). These requests are filtered separately and processed as quickly as possible
For extensions of probationary permits (Fiktionsbescheinigungen), residence permits (Aufenthaltsgestattungen) or tolerance permits (Duldungen), you can also submit these documents 3 weeks before expiry to our reception in the waiting area during opening hours. You will immediately be given an appointment to collect the documents, with the exception of tolerance permits (Duldungen). In the case of tolerance permits (Duldungen), an appointment will be made with you at a later time once the extension has been granted.
ملاحظة هامة
في حالات السفر العاجل أو عند اقتراب بدء عمل ما أو انتهاء صلاحية تصريح العمل، فإننا نطلب منكم التواصل معنا:مباشرة عبر البريد الإلكتروني قبل ذلك بثلاثة أسابيع على الأقل، وإرسال رسالة إلى العنوان التالي:على أن تكتبوا في سطر الموضوع باللغة الألمانية ،auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de"عاجل لظروف السفر " EILT WEGEN EINER REISE."عاجل بسبب ظروف العمل " EILT WEGEN EINER BESCHÄFTIGUNG أو .هذه الطلبات سيتم فرزها و تصنيفها بشكل منفصل ومعالجتها في أسرع وقت ممكنأو تصاريح Fiktionsbescheinigung اذا أردتم تمديد أجل شهادات تأشيرة الإقامة المؤقتةيمكنكم أيضًا تقديم هذه الأوراق قبل ،Duldung أو تصاريح الإقامة المؤقتة Aufenthaltsgestattung البقاء.انتهاء صلاحيتها بثلاثة أسابيع، مباشرة في مكتب الاستقبال الخاص بنا في منطقة الانتظار خلال ساعات العمل الرسميةالتي سيتم فيها تحديد Duldung وهناك سوف تحصلون على موعد لاستلام الوثيقة، باستثناء تصاريح الإقامة المؤقتة.موعد معكم على الفور بعد تمديد أجلها
Neues Gesetz: Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG)
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte "Chancen-Aufenthaltsrecht" beantragen. Dann haben Sie die Chance, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (nach den §§ 25a, 25b AufenthG) zu erfüllen.
Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind:
- Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
- Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
- Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein.
- Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.
Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?
- Ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, die mit Ihnen in einer Wohnung wohnen, bekommen auch dann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.
- Die weiteren o.g. Voraussetzungen, sind auch von Ihren Familienmitgliedern zu erfüllen (Straffreiheit, Abgabe Bekenntnis, keine Identitätstäuschung)
- Sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis, falls Sie nicht schon erwerbstätig sind.
- Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis gem. § 25b AufenthG) zu erhalten?
- Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
- Sie müssen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen (Nachweis durch erfolgreichen Test „Leben in Deutschland“ o.dgl.)
- Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen (für die gesamte Bedarfsgemeinschaft).
- Tatsächlicher Schulbesuch Ihrer schulpflichtigen Kinder.
- Sie müssen Ihre Identität klären und einen gültigen Pass beschaffen.
- Sie sind weiterhin straffrei (vgl. oben).
Achtung: Während des Besitzes des Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG (spätestens kurz vor Ablauf der Gültigkeit) muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG gestellt werden. Die Prüfung und ggf. Erteilung des anschließenden Rechts erfolgen nicht automatisch!
Sonderregelung für Menschen im Alter bis zu 27 Jahren (Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG)
- Sie besuchen seit mindestens drei Jahren erfolgreich die Schule oder Sie haben die Schule bereits mit einem dem Hauptschulabschluss mindestens gleichwertigen Schulabschluss erfolgreich abgeschlossen.
- Es kann aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse eine positive Integrationsprognose gestellt werden.
- Sie sind weiterhin straffrei (siehe oben).
- Sofern Sie aktuell keine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, sichern Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit.
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Lassen Sie sich beraten
Beraten können alle Migrationsberatungsstellen vor Ort (siehe unten).
Bitte beachten Sie auch die mehrsprachigen Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht von Handbook Germany sowie die Informationen auf den Websites der Flüchtlingsräte.
Hier finden Sie das Formular für die Antragsstellung
Liste Beratungsstellen in der Stadt Freiburg
MBE beim Caritasverband Freiburg-Stadt e.V.Sundgauallee 879110 Freiburg0761 7903-2116 oder -2115 oder -2122migrationsberatung@caritas-freiburg.de
MBE beim Deutschen Roten Kreuz FreiburgRimsinger Weg 1579111 Freiburg0761 214176-90 oder -94mbe@drk-freiburg.de
MBE beim Diakonischen Werk FreiburgFerdinand-Weiß-Straße 979106 Freiburg0761 891538 oder 89759336migration@diakonie-freiburg.de
MBE bei Südwind FreiburgEschholzstraße 1679106 Freiburg0761 590361 -17, -21 oder -22migrationsberatung@suedwind-freiburg.de
Jugendmigrationsdienst Freiburg-StadtCaritasverband Freiburg Stadt e.V.Migration und Integration im Franz-Hermann-HausSundgauallee 879110 Freiburg0761 790321-12jugendmigrationsdienst@caritas-freiburg.de
Hinweis zur Einladung von erdbebenbetroffenen Familienmitgliedern
Die Stadt Freiburg möchte Sie über die Möglichkeiten zur Einreise Ihrer vom Erdbeben betroffenen Familienmitgliedern aus Syrien und aus der Türkei nach Deutschland informieren.Grundsätzlich gilt weiterhin, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.
Bürger, die Ihre Familien/Angehörigen vorübergehend nach Deutschland holen möchten, können ein Besuchsvisum (90 Tage) bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in der Türkei und Syrien (umliegenden Auslandsvertretungen z. B. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) beantragen.
Für ein Visum zu Besuchszwecken wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung benötigt, die Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen können. Folgende Informationen sollten zwingend beachtet werden: Mit der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts bis zu 5 Jahre und beginnend ab dem Tag der Einreise nach Deutschland.
Sie erklären sich mit der Verpflichtungserklärung bereit, die Kosten
- für den Lebensunterhalt,
- für die Versorgung mit Wohnraum sowie
- im Krankheitsfall (Ärzte, Krankenhaus)
- und bei Pflegebedürftigkeit
für Ihre Angehörigen zu übernehmen.
Ihre Angaben in der Verpflichtungserklärung müssen immer korrekt und vollständig sein, da Sie sich sonst strafbar machen können.
Das entsprechende Formular der Verpflichtungserklärung finden Sie hier zum Herunterladen oder können es am Empfang des Amtes für Migration und Integration in der Berliner Allee 1 in 79114 Freiburg abholen.
Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular mit den geforderten Einkommensnachweisen zur Vorsprache beim Amt für Migration und Integration mit. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen für die Visumbeantragung erhalten Sie:
- auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
- bei den Antragsannahmezentren des Dienstleisters iDATA
- bei der Hotline 030 5000 3000 (auf Deutsch/Englisch)
Noch nicht geregelt ist, wie Personen schnell geholfen werden kann, die in der Katastrophe ihre Reisedokumente verloren haben.
Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
Kontaktmöglichkeiten
Unser Servicetelefon 0761 201-6470 erreichen Sie während den oben genannten Öffnungszeiten.
Sie erreichen uns außerdem per E-Mail:
Allgemeine Anfragen: Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de
Terminanfragen: ABH-Termine@stadt.freiburg.de
Leistungen, Formulare und Informationsmaterial
Fachservice Ausländerrecht
Der Fachservice Ausländerrecht dient als erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Ausländerrecht. Ergänzt wird der Fachservice Ausländerrecht durch unser Service-Telefon, an dem Sie unser Team gerne berät.
Bitte vereinbaren Sie für alle Leistungen einen Termin zur Vorsprache an unserem Service-Schalter. Termine können Sie entweder telefonisch unter 0761/201-6470, per E-Mail unter
ABH-Termine@stadt.freiburg.de oder in Notfällen direkt am Empfang in der Berliner Allee vereinbaren.
Für die Vorsprache mit Termin ist Folgendes zu beachten:
- Nehmen Sie Ihren Termin bitte alleine wahr. Bitte bringen Sie nur Begleitpersonen (Kinder, Ehepartner, Dolmetschende etc.) mit, wenn unbedingt erforderlich.
- Sollten Sie sich nicht gesund fühlen oder Symptome wie Fieber oder Grippe haben oder gar unter Quarantäne stehen, bitten wir darum, den Termin abzusagen. Gleiches gilt für evtl. Begleitpersonen.
Falls Sie den Termin aus den unter Nummer 2 genannten Gründen absagen oder weil Sie sich mit der aktuellen Situation nicht wohl fühlen bzw. kein Risiko eingehen möchten, können wir Ihnen eine Terminverschiebung per E-Mail anbieten.