Ausländerbehörde

Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg besteht aus dem Clearing (Schalter für den persönlichen Kontakt) und drei Sachgebieten, die nach verschiedenen Aufenthaltsbereichen aufgeteilt sind und im Backoffice arbeiten. Termine zur Vorsprache finden alle im Clearing statt.

Für die unten aufgeführten Leistungen können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin erscheinen und eine Wartemarke für den Kurzkontakteschalter ziehen:

  • Aushändigung Aufenthaltstitel / Duldung / Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltsgestattung
  • Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen und Fiktionen
  • Erfassung biometrischer Daten bei abgeschlossenen Fällen
  • Adressänderungen

Für folgende Anliegen brauchen Sie zur Vorsprache einen Termin:

  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung
  • Überträge von Aufenthaltstitel nach Vorlage neuer Reisepässe
  • Verlustmeldungen

Einen Termin können Sie vor Ort an unserem Empfang des Amtes, über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@freiburg.de oder über die Hotline 0761 201-8080 vereinbaren.

Hinweis: Eine Zuständigkeitsaufteilung nach Buchstaben gibt es nicht mehr. Über die alten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter*innen können Sie aus diesem Grund keine Auskunft mehr erhalten.

Wichtige Informationen für britische Staatsangehörige, die noch kein Aufenthaltsdokument-GB besitzen

Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.

Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Montag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

Kontaktmöglichkeiten

Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@freiburg.de und über die Hotline 0761 201-8080 möglich.

Leistungen, Formulare und Informationsmaterial

Hier finden Sie alle Leistungen sowie Formulare und Informationsmaterialien der Ausländerbehörde Freiburg.

Dort finden Sie auch Informationen zum neuen Gesetz: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.

Kontakt

Ausländerbehörde
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Telefon +49 761 2018080
Fax +49 761 2016495

Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist:
  • bei Wohnort in Freiburg: die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung der Stadt Freiburg
  • bei Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
  • bei Wohnort im Ausland: die Deutsche Auslandsvertretung/Bundesverwaltungsamt