Ausländerbehörde
Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg besteht aus dem Clearing (Schalter für den persönlichen Kontakt) und drei Sachgebieten, die nach verschiedenen Aufenthaltsbereichen aufgeteilt sind und im Backoffice arbeiten. Termine zur Vorsprache finden alle im Clearing statt.
Für die unten aufgeführten Leistungen können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin erscheinen und eine Wartemarke für den Kurzkontakteschalter ziehen:
- Aushändigung Aufenthaltstitel / Duldung / Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltsgestattung
- Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen und Fiktionen
- Erfassung biometrischer Daten bei abgeschlossenen Fällen
- Adressänderungen
Für folgende Anliegen brauchen Sie zur Vorsprache einen Termin:
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Überträge von Aufenthaltstitel nach Vorlage neuer Reisepässe
- Verlustmeldungen
Einen Termin können Sie vor Ort an unserem Empfang des Amtes, über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@freiburg.de oder über die Hotline 0761 201-8080 vereinbaren.
Hinweis: Eine Zuständigkeitsaufteilung nach Buchstaben gibt es nicht mehr. Über die alten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter*innen können Sie aus diesem Grund keine Auskunft mehr erhalten.
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Hier erhalten Sie Informationen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Informationen zur Fiktionsbescheinigung
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Fiktionsbescheinigung.
Wichtige Informationen für britische Staatsangehörige, die noch kein Aufenthaltsdokument-GB besitzen
Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
Kontaktmöglichkeiten
Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@freiburg.de und über die Hotline 0761 201-8080 möglich.
Leistungen, Formulare und Informationsmaterial
Hier finden Sie alle Leistungen sowie Formulare und Informationsmaterialien der Ausländerbehörde Freiburg.
Dort finden Sie auch Informationen zum neuen Gesetz: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.