Planungs- und Genehmigungsprozess Holzbau Gebäudeklasse 4 und 5
Planungs- und Genehmigungsprozess Holzbau Gebäudeklasse 4 und 5
Der Holzbau-Wissensspeicher
Gebündeltes Wissen und fundierte Expertise zum Thema Holzbau, Gebäudeklasse 4 und 5, sind in der Baurechtsbehörde im Verlauf des Projekts zur Unterstützung von Planung und Genehmigung erarbeitet worden.
Dazu wurde ein Leitfaden Holzbau, Gebäudeklasse 4 und 5, Baurecht und Brandschutz verfasst, der sowohl baurechtliches und brandschutztechnisches Grundwissen, als auch holzbauspezifische Fachthemen auf Grundlage der bestehenden Rechtstexte und der gängigen Kommentarliteratur zur Landesbauordnung erläutert und zusammenfasst.
Der Leitfaden Holzbau versteht sich als 2-teiliges Werk, bestehend aus:
den grafischen Zusammenstellungen der Inhalte in PowerPoint-Folien, die den eigentlichen Leitfaden darstellen: Download (2,202 MB)
den textlichen Ausführungen, die als Grundlagenversion und ergänzendes Nachschlagewerk, u.a. zur Stichwortsuche, dienen soll: Download (2,38 MB)
Die Holzbaurichtlinie BW
Mit der Neufassung der damaligen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB: 2022-12) sind die Rechtsgrundlagen an den Stand der Technik im Holzbau angepasst worden. Damit sind Genehmigungsverfahren im Holzbau im Vergleich zu anderen Bauweisen nicht aufwändiger.
Neuerungen durch die Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg 2022 in Verbindung mit der aktuellen VwV TB 2024 sind u.a.:
Bauaufsichtliche Einführung der Holzbaurichtlinie.
Holzbau ist bis an die Hochhausgrenze möglich (GK 4 und 5).
Leitdetailsfür Bauteilanschlüsse sind bauaufsichtlich eingeführt; bei Anwendung sind vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen nicht notwendig.
Nachwachsende Rohstoffe als brennbare Dämmstoffe sind durch die Anlage A 2.2/BW2 möglich.
Sonderbauten im Holzbau sind nun durch den Anhang A 2.2/BW2 möglich.
Kenntnisgabeverfahren sind für Wohngebäude in Holzbau GK 4 und 5 möglich.
Zeit- und Kostenreduktion durch Standardisierung der Anforderungen an den Brandschutz im Genehmigungsverfahren. Brandschutzkonzepte werden nur für Sonderbauten benötigt, für Standardgebäude (z.B. Wohnungsbau) nicht.