Planungs- und Genehmigungsprozess Holzbau Gebäudeklasse 4 und 5

Die Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg

Mit der erstmaligen Einführung der Holzbaurichtlinie Baden‑Württemberg (HolzBauRL: 2022‑12) in Verbindung mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB: 2022‑12, inklusive der Anlagen und Anhänge) wurden die Rechtsgrundlagen zum Jahresbeginn 2023 an den damaligen Stand der Technik im Holzbau angepasst. Hervorzuheben sind dabei unter anderem folgende Erleichterungen:

  • Erstmalige bauaufsichtliche Einführung einer Holzbaurichtlinie in BW.
  • Holzbau ist bis an die Hochhausgrenze möglich (GK 4 und 5).
  • Nachwachsende Rohstoffe als brennbare Dämmstoffe sind durch die Anlage A 2.2/BW2 möglich.
  • Sonderbauten im Holzbau sind nun durch den Anhang A 2.2/BW2 möglich.
  • Kenntnisgabeverfahren sind für Wohngebäude in Holzbau GK 4 und 5 möglich.
  • Zeit- und Kostenreduktion durch Standardisierung der Anforderungen an den Brandschutz im Genehmigungsverfahren. Brandschutzkonzepte werden nur für Sonderbauten benötigt, für Standardgebäude (z.B. Wohnungsbau) nicht.
  • Genehmigungsverfahren sind im Holzbau im Vergleich zu anderen Bauweisen nicht mehr aufwändiger.

Die aktuelle HolzBauRL 2025 und die VwV TB 2025 finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden‑Württemberg unter Bauen & Wohnen | Bautechnik und Bauökologie | Technische Baubestimmungen (Stand: Juni 2026).

Der Holzbau-Wissensspeicher

Im Rahmen des Projekts „Urbaner Holzbau im Quartiersmaßstab“ wurde ein Leitfaden Holzbau, Gebäudeklasse 4 und 5, Baurecht und Brandschutz verfasst, der sowohl baurechtliches und brandschutztechnisches Grundwissen, als auch holzbauspezifische Fachthemen auf Grundlage der bestehenden Rechtstexte und der gängigen Kommentarliteratur zur Landesbauordnung erläutert und zusammenfasst.

Hinweis der Verfasser: Der Leitfaden wurde im Mai 2024 erstellt. Durch die Neufassungen der Rechtsvorschriften sind die Inhalte nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Bitte informieren Sie sich über die aktuell gültigen Rechtsvorschriften auf der Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden‑Württemberg.

Der Leitfaden Holzbau (Stand: Mai 2024) versteht sich als 2-teiliges Werk, bestehend aus:

  • den grafischen Zusammenstellungen der Inhalte in PowerPoint-Folien, die den eigentlichen Leitfaden darstellen: Download (2,202 MB)
  • den textlichen Ausführungen, die als Grundlagenversion und ergänzendes Nachschlagewerk, u.a. zur Stichwortsuche, dienen soll: Download (2,38 MB)
Leitfaden Holzbau

In dem Folgeprojekt „Urbaner Holzbau im Quartiersmaßstab – Möglichkeiten der Verwaltung“ wurde der Wissensspeicher Holzbau um weitere Analyseinstrumente erweitert (Stand: Dezember 2025). Sehen Sie dazu den Projektbericht.

Erweiterung des Wissensspeicher Holzbau
Analyseinstrumente für den urbanen Holzbau der Gebäudeklassen 4 und 5
Download (668,4 KB)

Leitfaden Holzbau