Planungs- und Genehmigungsprozess Holzbau Gebäudeklasse 4 und 5
Die Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg
Mit der erstmaligen Einführung der Holzbaurichtlinie Baden‑Württemberg (HolzBauRL: 2022‑12) in Verbindung mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB: 2022‑12, inklusive der Anlagen und Anhänge) wurden die Rechtsgrundlagen zum Jahresbeginn 2023 an den damaligen Stand der Technik im Holzbau angepasst. Hervorzuheben sind dabei unter anderem folgende Erleichterungen:
- Erstmalige bauaufsichtliche Einführung einer Holzbaurichtlinie in BW.
- Holzbau ist bis an die Hochhausgrenze möglich (GK 4 und 5).
- Nachwachsende Rohstoffe als brennbare Dämmstoffe sind durch die Anlage A 2.2/BW2 möglich.
- Sonderbauten im Holzbau sind nun durch den Anhang A 2.2/BW2 möglich.
- Kenntnisgabeverfahren sind für Wohngebäude in Holzbau GK 4 und 5 möglich.
- Zeit- und Kostenreduktion durch Standardisierung der Anforderungen an den Brandschutz im Genehmigungsverfahren. Brandschutzkonzepte werden nur für Sonderbauten benötigt, für Standardgebäude (z.B. Wohnungsbau) nicht.
- Genehmigungsverfahren sind im Holzbau im Vergleich zu anderen Bauweisen nicht mehr aufwändiger.
Die aktuelle HolzBauRL 2025 und die VwV TB 2025 finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden‑Württemberg unter Bauen & Wohnen | Bautechnik und Bauökologie | Technische Baubestimmungen (Stand: Juni 2026).

