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Städtebauliche Verträge

Überall dort, wo zusätzliches Baurecht entsteht, finden die vom Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 27.11.2018 beschlossenen baulandpolitischen Grundsätze für die Stadt Freiburg i.Br. Anwendung. Nach diesem Beschluss müssen sich die Eigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten, z.B. planungsbedingte Kosten, Kosten für Erschließung sowie Verpflichtungen zu energetischen Standards, zur Schaffung von Kindergartenplätzen und Plätzen für Unter-Dreijährige und Maßnahmen im geförderten Wohnungsbau im Rahmen der Kausalität und Angemessenheit zu übernehmen. Der städtebauliche Vertrag ist vor dem Offenlagebeschluss des Gemeinderates zu unterzeichnen.

Händedruck

Baulandpolitische Grundsätze

In Freiburg gelten für Neubauten und neue Baugebiete Grundsätze, die das Planverfahren, die Finanzierung und die Art der Bebauung betreffen.
Die sogenannten baulandpolitischen Grundsätze sind am 30. Juni 2009 vom Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen und zuletzt am 27.11.2018 aktualisiert worden. Sie werden in städtebaulichen Verträgen zu allen Bauleitplanverfahren, die zusätzliche Baurechte schaffen, mit den Planungsbegünstigten verbindlich vereinbart. Außerdem sind sie Grundlage für alle Kaufverträge beim Verkauf städtischer Baugrundstücke.

Planungsbegünstigte sind die Personen, die durch die Bauleitplanung der Stadt ein neues Bau- oder Nutzungsrecht für ihre Grundstücke oder Immobilien erhalten.

Refinanzierung von Leistungen

Planungsleistungen und Gutachten

Die Planungsbegünstigten übernehmen alle Kosten, die durch nicht-hoheitliche Leistungen der Verwaltung entstehen, sowie die Kosten beauftragter Dritter für die städtebauliche Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Ergänzungssatzung, Energiekonzept) sowie die Kosten für alle damit in Verbindung stehenden erforderlichen Fachplanungen und Gutachten.

Erschließungsanlagen

Die Planungsbegünstigten übernehmen die gesamten Kosten aller notwendigen Erschließungsanlagen im Baugebiet (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Kinderspielplätze).

Ausgleichsflächen und ‑maßnahmen

Ausgleichsflächen werden nur dann von der Stadt zur Verfügung gestellt, sofern die Planungsbegünstigten keine geeigneten Flächen besitzen und die Entwicklung städtischer Bauvorhaben dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Planungsbegünstigten refinanzieren den Grundstückswert der Ausgleichsflächen, die Herstellungskosten der Ausgleichsmaßnahmen und die Kosten für die dauerhafte Pflege von Ausgleichsflächen im städtischen Eigentum über einen Zeitraum von insgesamt dreißig Jahren.

Weitere baulandpolitische Grundsätze, insbesondere:

Kindergärten und Kleinkindergruppen

Die Planungsbegünstigten übernehmen die Herstellungskosten der für das Plangebiet erforderlichen Kindergartenplätze und Kleinkindergruppenplätze für unter Dreijährige.

Geförderter Wohnungsbau

Bei der Schaffung von Baurechten ist im Umfang von 50 % der neu geschaffenen Geschossfläche im Baugebiet geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren und zu belegen oder 20 % der Fläche unentgeltlich an die Stadt abzutreten zur Umsetzung von Maßnahmen im geförderten Mietwohnungsbau. Die Rahmenbedingungen sind in den baulandpolitischen Grundsätzen festgelegt. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall zu begründen und vom Gemeinderat zu beschließen.

Energetische Anforderungen

Neubauten sollen in Freiburg noch deutlich energieeffizienter werden. Die aktuell geltenden energetischen Gebäudestandards Freiburger Effizienzhaus 55 (Wohnen) und Freiburger Effizienzhaus 70 (Büro) werden für Neubauten, die ganz oder in Teilen dem Wohnen oder einer büroähnlichen Nutzung dienen, im städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart. www.freiburg.de/effizienzhaus

Weitere mögliche Vertragsregelungen sind in den Baulandpolitischen Grundsätzen (153,4 KB) einsehbar.

Termine

Weitere Informationen

Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4390
Fax 0761 201-4399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

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