Bezahlbares Wohnen
Miethöhe
Seit Anfang 2022 überprüft die Stadt Freiburg in Kooperation mit der Mietenmonitor UG online eingestellte Wohnungsinserate auf mögliche Mietpreisüberhöhungen beziehungsweise Mietwucher.
Der Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung ist gegeben, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt (§ 5 WiStrG). Für den Verdacht auf Mietwucher muss die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50 Prozent überschreiten (§ 291 StGB).
In Freiburg gilt zusätzlich die Mietpreisbremse (§ 556d BGB). Diese regelt, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Bei der Ermittlung der rechtlich zulässigen Miete hilft Ihnen der Mietspiegelrechner. Weitere Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen zur zulässigen Miethöhe finden Sie unter der Rubrik Mietspiegel und in unseren FAQs.