Vergünstigungen für den öffentlichen Personen-Nahverkehr "Sozialticket"

Für Empfänger_innen von Sozialleistungen gibt es Vergünstigungen für Tickets des öffentlichen Nahverkehrs. Sie können wählen zwischen einer RegioKarte Basis, für die der Eigenanteil aktuell bei 34 Euro liegt, einer 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 mit einem Eigenanteil von aktuell 8,55 Euro oder dem Deutschland-Ticket mit einem Eigenanteil von 28 Euro.

Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteils durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats ändern kann. Die Angaben zur Höhe des Eigenanteils dienen daher lediglich zu Ihrer Information und sind rechtlich nicht bindend.

Auf dieser Seite erklären wir, wer die Ermäßigungen bekommt und wie man sie beantragt.

Symbolbild: Straßenbahn am Theater
Foto: Seeger / Stadt Freiburg

Wer ist berechtigt?

Ein Anrecht auf die vergünstigten Tickets haben Empfänger_innen  von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Sozialhilfe), SGB IX (Eingliederungshilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Wohngeldgesetz. Ausgenommen sind Schüler_innen und Bezieher_innen von einmaligen Leistungen wie zum Beispiel der Übernahme von Bestattungskosten oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Wer kann kein Sozialticket bekommen?

Wo kann man ein Sozialticket beantragen?

Sie müssen das Sozialticket dort beantragen, wo Sie auch Ihre anderen Leistungen beantragt haben; also entweder beim Amt für Soziales, beim Jobcenter, beim Amt für Migration oder bei der Wohngeldstelle.

Die für Sie zuständige Stelle prüft den Antrag und schickt Ihnen eine Berechtigungskarte mit Coupons zu, mit denen Sie sich jeweils entweder ein Deutschland-Ticket, eine RegioKarte Basis oder eine 2x4-FahrtenKarte (Preisstufe 1) vergünstigt kaufen können.

Das Deutschland-Ticket kann nur über das AboOnline-Portal der VAG oder über ein Formular direkt im Kundenzentrum Pluspunkt bestellt werden. Weitere Infos dazu hat die VAG hier zusammengestellt.

Diese Infos finden Sie dort auch auf arabisch, englisch, französisch, russisch, türkisch und ukrainisch.

Die RegioKarte Basis sowie die 2x4 FahrtenKarte können Sie an allen Verkaufsstellen der VAG erwerben. Wo diese Verkaufsstellen sind, können Sie auf vag-freiburg.de/tickets-kaufen/verkaufsstellen sehen.

Antragsformulare

Was gibt es für Fahrkarten?

Sie können zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:

  • Das ab 1. Mai 2023 eingeführte Deutschland-Ticket ist gültig im Nahverkehr in ganz Deutschland. Es ist ein persönlicher Fahrschein ohne Mitnahmeregelung und ohne Übertragbarkeit. Sie schließen mit der VAG Freiburg einen Vertrag ab. Jeden Monat werden aktuell 28 Euro von Ihrem Konto abgebucht. Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden.
  • Bei einer persönlichen (nicht übertragbaren) RegioKarte Basis beträgt Ihr Eigenanteil aktuell 34 Euro. Die RegioKarte Basis ist an den Kalendermonat gebunden und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
  • Wenn Sie nur gelegentlich Bus und Bahn fahren, können Sie sich anstelle des Deutschland-Tickets oder der RegioKarte auch für eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 entscheiden. Hier beträgt Ihr Eigenanteil aktuell 8,55 Euro.

Das Sozialticket in leichter Sprache

Damit sich alle Menschen in Freiburg über das Sozialticket informieren können, wurde mit verschiedenen Ämtern der Stadt Freiburg und der VAG Freiburg ein Infoblatt entwickelt, das in leichter Sprache geschrieben ist.

Das Infoblatt finden Sie hier oder können es als PDF downloaden (719,1 KB).

Weitere Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle Infos zum Sozialticket.

Welche Fahrscheine können mit den Coupons vergünstigt gekauft werden?

Die Coupons können zum Abschluss eines Abos für ein Deutschland-Ticket, zum Kauf einer RegioKarte Basis oder für den Kauf der 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 eingelöst werden. Der Teil der Berechtigungskarte mit dem Namensfeld muss dabei immer vorgelegt werden. Das Deutschland-Ticket und die persönliche RegioKarte Basis ermöglicht für einen Kalendermonat die Nutzung von Bus und Bahn ohne Mitnahmemöglichkeit.

Wo bekommt man einen Antrag?

Anträge werden vom Amt für Soziales (AfS), Amt für Migration und Integration (AMI) und dem Jobcenter direkt an die Anspruchsberechtigten versendet und stehen als Download auf dieser Homepage bereit. Wichtig ist, dass der Antrag dort gestellt wird, wo bereits Leistungen bezogen werden.

Braucht man Unterlagen für den Antrag?

Nein, außer dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Wo kann man den Antrag hinsenden/abgeben?

Das Amt, welches jeweils für die Sozialleistungen zuständig ist, bearbeitet auch den Antrag auf ein Sozialticket.

Wann erhält man Nachricht zum Antrag?

Bislang steht noch nicht fest, wie schnell der Antrag bearbeitet werden kann, die Dienststellen bemühen sich aber um kurze Bearbeitungszeiten.

Wie sehen die Sozialtickets aus?

Das Sozialticket ist eine Vergünstigung für reguläre Fahrscheine (Deutschland-Ticket, RegioKarte Basis bzw. 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1). Wenn der Antrag bewilligt wird, werden Coupons ausgegeben.

Die Berechtigungskarten enthalten Informationen über Name und Adressdaten der Berechtigten. Die Berechtigungskarten mit dem Namensfeld gelten als Nachweis für die Berechtigung. Die Coupons können beim Kauf regulärer Tickets eingelöst werden. Niemand soll erkennen können, ob ein Fahrgast mit einer bezuschussten  Fahrkarte fährt. Das Verkaufspersonal der VAG prüft den Coupon und darf die vergünstigten Tickets nur verkaufen, wenn die Berechtigungskarte mit dem Namensfeld vorgelegt wird.

Welche Fahrscheine können mit den Coupons vergünstigt gekauft werden?

Die Coupons können für den Abschluss eines Abos für eines Deutschland-Tickets, für den Kauf einer RegioKarte Basis oder für den Kauf der 2x4-FahrtenKarte Preisstufe 1 eingelöst werden.
Der obere Teil der Berechtigungskarte mit dem Namensfeld muss dabei immer vorgelegt werden.

Ab wann kann man rabattierte Fahrscheine kaufen?

Mit dem Bewilligungsschreiben erhalten Sie Berechtigungscoupons. Diese können Sie ab Erhalt direkt für den Kauf von bezuschussten Fahrkarten verwenden. Die RegioKarte Basis kann bereits 1 Monat im Voraus gekauft werden.

Wo kann man die Coupons gegen Fahrscheine einlösen?

Das Deutschland-Ticket kann nur über das AboOnline-Portal der VAG oder über ein Formular direkt im Kundenzentrum Pluspunkt bestellt werden. Weitere Infos dazu hat die VAG hier zusammengestellt. (508,9 KB)

Die RegioKarte Basis sowie die 2x4 FahrtenKarte (Preisstufe 1) können Sie an allen Verkaufsstellen der VAG erwerben. Wo diese Verkaufsstellen sind, können Sie auf vag-freiburg.de/tickets-kaufen/verkaufsstellen sehen.

Wie wird entschieden, ob der Coupon für das Deutschland-Ticket, die RegioKarte oder eine 2x4-FahrtenKarte gelten soll?

Die bisher schon ausgegebenen Coupons können auch für das Deutschland-Ticket verwendet werden.

Auf jedem künftigen Coupon befinden sich jeweils drei Kästchen. Vor dem Kauf müssen Sie die gewünschte Fahrkarte ankreuzen.

Muss man bei der Fahrt mit dem Sozialticket etwas beachten?

Bei den rabattierten Fahrscheinen handelt es sich um ganz normale Fahrscheine (Deutschland-Ticket, RegioKarte Basis oder eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1). Es gelten daher auch die allgemeinen  Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF).

Wichtig: Das Deutschland-Ticket und die RegioKarte Basis sind persönlich. Sie müssen mit einem Ausweis belegen können, dass Sie die betreffende Person sind, deren Name auf dem Deutschland-Ticket oder der RegioKarte Basis vermerkt ist. Die Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Darf man das Ticket verkaufen?

Es handelt sich um eine personenbezogene Sozialleistung. Ein Verkauf der bezuschussten Fahrkarten ist nicht zulässig.

Kann man statt Tickets auch Geld bekommen?

Nein, die Bezuschussung dient dazu, den Anspruchsberechtigten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erleichtern.

Was ist, wenn man noch Coupons hat, aber keine Leistungen mehr bezieht?

Die Berechtigungscoupons dürfen nur solange eingelöst werden, wie man auch tatsächlich zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört, d.h. auch Sozialleistungen erhält. Falls dies nicht mehr der Fall ist, aber noch für die folgenden Monate Berechtigungscoupons vorhanden sind, dürfen diese nicht mehr eingelöst werden.

Wie geht es weiter, wenn der Bewilligungszeitraum vorbei ist?

Sofern Sie weiterhin einen Anspruch haben, können Sie erneut einen Antrag stellen.

Was kosten die vergünstigten Tickets?

Ihr Eigenanteil für das Deutschland-Ticket beträgt aktuell 28 Euro. Bei der RegioKarte Basis liegt er aktuell bei 34 Euro und für eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 bei 8,55 Euro.

Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteils durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss ändern kann. Die Angaben zur Höhe des Eigenanteils dienen daher lediglich zu Ihrer Information und sind rechtlich nicht bindend.

Wer kann kein Sozialticket bekommen?

Kein Sozialticket erhalten diejenigen Personen, die keine Sozialleistungen erhalten, oder deren Fahrtkostenzuschuss anderweitig über Sozialleistungen abgegolten wird. Sie haben auch keinen Anspruch, wenn Sie ein Merkzeichen G und/oder aG, Gl, H, Bl im Behindertenausweis haben, da für diesen eine Wertmarke zur Nutzung des Nahverkehrs erworben werden kann.

Wer grundsätzlich einen Anspruch auf Schülerbeförderung hat, kann keine Berechtigungscoupons für den Erwerb eines "Sozialtickets" nutzen. Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe Vergünstigungen erhalten. Nähere Informationen gibt es unter www.freiburg.de/bildung-teilhabe

Informationen über das in Baden-Württemberg geltende Schülerticket gibt es unter rvf.de/fahrkarten-tarife/monatskarten-abos/schueler-azubis-kinder.