Bebauungspläne

farbiger Plan mit roten Bereichen für Bebauung, gelb für Straßen und grün für begrünte Flächen
Bebauungsplan- Ausschnitt als Beispiel

Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne auf ein begrenztes Teilgebiet der Stadt.
Die Grundlage dafür bildet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan.
Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt im Ermessen der Gemeinde. Im Bebauungsplan werden konkrete und allgemein verbindliche Festsetzungen zur Art ("was wird" bzw. "was darf gebaut werden") sowie zum Maß der baulichen Nutzung ("in welchem Umfang darf gebaut werden") getroffen. Darüber hinaus treffen Bebauungspläne auch gestalterische und sonstige Vorgaben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Publikum sitzt bei einem Vortrag in einer Aula
Öffentliche Beteiligung

Aufgrund ihrer Rechtsverbindlichkeit und den damit verbundenen langfristigen Auswirkungen auf Nutzbarkeit, Wert und Gestalt von Grundstücken, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung alle relevanten Belange und Aspekte erfasst, bewertet und schließlich gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden. Dafür ist auch eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit vorgesehen und rechtlich vorgeschrieben.

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

grüne Zauneidechse im Gras
Zauneidechse, Foto: H.-J. Zurmöhle

Die Umweltprüfung ist vollständig in das Bauleitplanverfahren integriert und stellt damit einen obligatorischen Verfahrensbestandteil dar. In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange und Prüfaufgaben zusammengeführt und in einem einheitlichen Verfahren gebündelt. Dazu gehören auch weitere umweltbezogene Prüfverfahren, wie die Eingriffsregelung, die NATURA 2000 - Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfanforderungen.

Termine

Weitere Informationen

Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4390
Fax 0761 201-4399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

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