Parks

Freiburg ist eine grüne Stadt. Davon kann sich überzeugen, wer vom Schlossbergturm oder dem darunterliegenden Kanonenplatz über die Stadt blickt: Wie grüne Adern durchziehen baumbestandene Straßen die Stadtquartiere, viele grüne Inseln sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und laden zum Flanieren und Verweilen ein.

Grüne Regeln

Die Grünflächen sind im vorgegebenen Rahmen allgemein zugänglich. Um die Aufenthaltsqualität in den Parks und Grünanlagen zu gewährleisten und ein konfliktfreies Miteinander zu ermöglichen, gelten besondere Regeln, die in der Polizeiverordnung (205,7 KB) und in der Parkanlagensatzung (5,456 MB) festgehalten sind.

Wo gilt die Parkanlagensatzung?

Die Parkanlagensatzung gilt für alle städtischen Spielplätze, Bolzplätze und Trendsportanlagen (ausgenommen Anlagen im Wald) sowie für die folgenden Parks:

Was regelt die Parkanlagensatzung?

Die Satzung regelt unter anderem die Leinenpflicht für Hunde sowie das Fütterungsverbot von freilebenden Tieren, das Rauchen und den Einsatz von offenem Feuer, die Nutzung von fahrbaren Untersätzen, ein Übernachtungsverbot oder die allgemeine Nachtruhe, die von 22 bis 6 Uhr eingehalten werden muss.

Ab 23 Uhr ist der Betrieb von Tonwiedergabegeräten wie Bluetooth- und Handyboxen sowie das Musizieren mit Instrumenten verboten. Alle Regeln im Überblick gibt es unter www.freiburg.de/ortsrecht oder direkt zum Nachlesen in der Parkanlagensatzung (5,456 MB).

Mehr zum Aufenthalt im Freien

Tipps für heiße Tage, Orte im Grünen und im Schatten, Zugang zu Wasser und "Kühle Innenräume".

Schattiger Platz im Grünen
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Trinkwasserstele
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Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
GuT@freiburg.de

Herr KimmigGarten- und Tiefbauamt, Grünflächen0761 201 47 60gruenplanung@freiburg.de

Herr FehrGarten- und Tiefbauamt, Grünflächen0761 201 47 14gruenplanung@freiburg.de