Home Rathaus und Politik Ortschaften Ebnet Sitzungsberichte des Ortschaftsrates

Sitzungsberichte des Ortschaftsrates

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 3. Dezember 2025

Es nahmen 11 Ortschaftsrät*innen, Frau Schwörer von der Verwaltung, die Ortsvorsteherin Frau Hoferichter, Frau Schirra von der Presse und ein interessierter Bürger teil.

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Schwarzwaldstraße Ebnet"

Beschleunigtes Verfahren. Entscheidung über die im Verfahren der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Das Plangebiet liegt bislang im ungeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll das Baugebiet entsprechend dem Einzel- und Zentrenkonzept als Ebneter „Quartierszentrum“ und damit als Ort der Begegnung und des Austauschs gesichert werden. Das Plangebiet eignet sich aufgrund der zentralen Lage innerhalb des Ortskerns von Ebnet für die Entwicklung eines attraktiven, gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshauses.

Am 28. Juli 22 wurde für das Flurstück im Plangebiet eine Baugenehmigung für einen Backshop samt Tagescafé und Freisitz im Erdgeschoss in Richtung der Schwarzwaldstraße sowie Wohnungen in den Obergeschossen erteilt. Am 26.10.25 hat der Bau-, Umlegungs-und Stadtentwicklungsausschusses den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schwarzwaldstraße Ebnet“, gefasst. Seit April 24 wird im Erdgeschoss des Gebäudes im Plangebiet ein Café mit Automatenladen betrieben.

Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 28. Oktober bis 11. November 24 statt. Die vier Stellungnahmen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

Einstimmig wurde der Beschlussfassung zugestimmt.

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Erstattung von Aufwendungen aufgrund einer Schwerbehinderung während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit

Das Gesetz sieht u.a. verbindlich vor, dass zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund einer Schwerbehinderung nach § 2 Abs.2 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit für diese entstehen, erstattet werden.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Aufwendung nicht bereits durch allgemeine Unterstützungsleistungen abgedeckt ist. Eine anteilige Erstattung von Hilfsmitteln, die ehrenamtlich Tätige zur Bewältigung des Alltags benötigen, ist nicht möglich.

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ist an die neue Gemeindeordnung anzupassen.

Bei Stadträt*innen geht es um eine monatliche Pauschale in Höhe von 200 €.
Ortschaftsrät*innen erhalten eine Pauschale in Höhe von 50 €
Sonstige ehrenamtlich tätige Einwohner*innen 40 € pro Sitzung.
Ehrenamtliche Vorsitzende im Behindertenbeirat erhalten zusätzlich zum Sitzungsgeld einen monatlichen Grundbetrag von 125 € und stellvertretende Vorsitzende 125 €.

Im Doppelhaushalt sind keine Mittel für den jährliche Mehrbetrag von ca. 18.000€ eingestellt, sondern wird durch Reduzierungen im eigenen Budget aufgefangen.

Der Ortschaftsrat stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.

Sitzungstermine

Ohne Aussprache wurden die Sitzungstermine zur Kenntnis genommen.

Aktuelles und Bekanntgabe

Frau Ortsvorsteherin Gabriele Hoferichter berichtete, dass sie nach der Kritik in der letzten Ortschaftsratssitzung zur Umsetzung des Parkplatzes vor der Feuerwehr im Austausch mit dem Garten- und Tiefbauamt, sowie dem Kommandanten der Feuerwehr sei. Es wird eine Begehung stattfinden. Dabei wird auch nach einer guten Lösung für den Mai-Hock und den Übungsplatz der Feuerwehr gesucht.

Frau Hoferichter hat Kontakt mit dem Immobilienmanagement aufgenommen um zu klären, wie die Beleuchtung auf der Bühne der Dreisamhalle verbessert werden kann.

Christian Hagenberger von den Freien Wähler Pro Ebnet kritisierte, dass in der Kartäuserstraße ein großer Rinnsal quer über die Straße fließt, was vor allen Dingen jetzt in der Winterzeit eine Gefahr mit sich bringt. Frau Hoferichter berichtete, dass bereits im Sommer auf die Situation hingewiesen wurde und mittlerweile eine Begehung stattgefunden hat. Um Unfälle an dieser Stelle (auch wenn gestreut wird) möglichst zu vermeiden, wurden Warnschilder aufgestellt.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 18. November 2025

Es nahmen 11 Ortschaftsrät*innen teil, Frau Schwehr von der Verwaltung, Frau Schirra von der Presse und zwei interessierte Bürger*innen.

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin fragte nach, ob bei Umgestaltung des Elisabeth-von-zur-Mühlenplatzes die Bestandbänke stehen bleiben könnten. Dies wird nicht möglich sein, da auf dem Platz bereits neue Bänke geplant sind und er dann zu überbordet wäre.

Änderung der Verwaltungsgebührensatzung mit Neukalkulation der Verwaltungsgebühren

In analoger Anwendung der Regelungen im Landesgebührengesetz sollen die den städt. Verwaltungsgebühren zugrundeliegenden Kalkulationen und die darauf basierenden Gebührensätze, sowie die Gebührentatbestände in regelmäßigem Turnus nach jeweils ca. 2 Jahren überprüft werden. Die derzeitigen Gebühren beruhen auf einer Kalkulation aus dem Jahr 2023, so dass nun eine weitere Aktualisierung erfolgen soll. Nun sollen die Verwaltungsgebühren an die Kostenentwicklung angepasst und die bestehenden Gebührentatbestände überprüft und aktualisiert werden. Die Gebühren sollen die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten, aller an der Leistung Beteiligten decken.

In der vorliegenden Drucksache ging es um die Gebühren für eine standesamtliche Eheschließung im Schloss Ebnet: Dort gibt es keine nennenswerten Mehr- oder Minderbeträge, da die Gebühren nur geringfügig aufgrund eines höheren Mietpreises und Änderung der Besoldung erhöht wurde.

Dem Beschluss haben alle Ortschaftsräte zugestimmt.

Verwendung der Restmittel

Im Vorfeld haben sich alle Fraktionen Gedanken gemacht, wofür die Restmittel von 14.712 Euro sinnvoll verwendet werden können.

Alle Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte erhielten die Liste aller Fraktionen. Jede Fraktion musste Kompromisse eingehen, die am Ende zu einer für alle gutem Ergebnis führte.

Einstimmig wurde am Ende zugestimmt.

Sitzungstermine

Ohne Aussprache wurden die Sitzungstermine zur Kenntnis genommen.

Aktuelles und Bekanntgabe

Bei einer Begehung wurde im Wildbachweg geschaut, wie das Parkproblem gelöst werden kann. Vor allen Dingen die Wohnmobile, die den Wildbachweg als Dauerabstellplatz nutzen. Seitens des Garten- und Tiefbauamtes wurde geschaut, was an Änderungen möglich ist. Es wird erst einmal der Versuch gestartet, eine begrenzte Parkzeit einzurichten. (Parkraumbewirtschaftung von 10 Stunden). Ein komplettes Parkverbot würde eine Verschiebung in die Steinhalde bedeuten. Ebenso werden Markierungen verändert und die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen besser sichtbar gemacht.

In der Bruggastraße wird gegenüber der Ausfahrt des Hofes Drazek ein Parkverbot eingerichtet, damit die Möglichkeit geschaffen wird problemlos heraus- bzw. hineinzufahren.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 14. Okober 2025

Es nahmen 9 Ortschaftsrät*innen, die Verwaltungsleiterin Frau Schwörer, die Verwaltungsangestellte Frau Schwehr und drei Bürger*innen teil.
Sitzungsleitung: Gabi Hoferichter

Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/26

Mit dieser Vorlage berichtet das Amt für Kinder, Jugend und Familie über die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter und die Kindertagesstättenbedarfsplanung.

Die gesamtstädtische Versorgungsquote liegt perspektivisch rechnerisch über dem Bedarf. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf im Hinblick auf eine sozialraumbezogene Steuerung des Angebots. Die Versorgungslage in den Freiburger Planungsräumen ist äußerst unterschiedlich.

Es bedarf weiterhin dringend gute, niedrigschwellige und vor allem gut erreichbare frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote, um Kinder aus sozial benachteiligten Gebieten entsprechend erreichen und fördern zu können.

Für Kinder unter drei Jahren ergibt sich bis Ende 2027 ein prognostiziertes Defizit von rd. 234 Plätzen. Eine Umwandlung bestehender Ü3-Plätze wäre im Einzelfall zu prüfen, ist aber baulich und organisatorisch nur eingeschränkt möglich.

Mit Blick aufsteigende Fallzahlen in der Eingliederungshilfe sind hohe Zielversorgungsquoten notwendig, um eine inklusive Betreuung sicherstellen zu können.

Der Bedarf an Ganztagsplätzen steigt. Neue Anträge auf Aufnahme weiterer Gruppen oder Einrichtungen in die Ausbauplanung werden dennoch den Grundsätzen der Bedarfsplanung entsprechend kritisch hinterfragt und geprüft.

Dank der Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger hat sich die Versorgungssituation der Kinder bis drei Jahren in den letzten Jahren stetig verbessert.

In den nächsten Jahren ist aufgrund anstehender Schließungen kleinerer Einrichtungen, möglicher Reduzierungen der Höchstgruppenstärken sowie einer wachsenden Anzahl von Kindern bis drei Jahren zudem von einer Verschlechterung auszugehen.

Ebnet verfügt insgesamt über 9 Gruppen in den drei Kindergarteneinrichtungen. U3 30 Kinder Ü3 130 Kinder, davon 40 mit verlängerten Öffnungszeiten. Insgesamt 160 Kinder werden in Ebnet betreut. Besonders im Bereich der U3 jährigen Kinder besteht ein Bedarf, der nicht abgedeckt werden kann.

Mit 9 Ja-Stimmen wurde der Beschlussvorlage zugestimmt.

Verwendung von Mitteln des Ortschaftsrates

Bis spätestens 07.11.25 müssen alle Fraktionen ihre Vorschläge bei der Verwaltung eingereicht haben.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Fahrradschuppen, Klein Grün 11

Mit 9 Ja-Stimmen wurde dem Bauantrag zugestimmt.

Aktuelles und Bekanntgabe

Die Gestaltung vom Elisabeth von-zur-Mühle- Platz wird, nachdem noch kleine Änderungen vorgenommen wurden, umgesetzt. Dies wird aber voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr erfolgen.

Da bis jetzt die „Mitfahrbänkle“ noch nicht genutzt werden, soll dies beworben werden.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 17. September 2025

Es nahmen alle Ortschaftsrät*innen, die Verwaltungsleiterin Frau Schwörer, Frau Sehl vom Garten- und Tiefbauamt und fünf Bürger*innen teil.
Sitzungsleitung: Gabi Hoferichter

Lärmaktionsplan Freiburg i.Br.:

Abwägung der in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen sowie Beschluss des Lärmaktionsplans

Der Untersuchungsabschnitt Schwarzwaldstraße liegt zwischen Nepomukbrücke und Bruggastraße. Er ist 590 m lang und weist eine Datenerfassung von 6.500 bis 6.800 Kraftfahrzeuge auf. 

Auf dem Streckenabschnitt verkehrt die Buslinie 18 im 30 Minuten-Takt mit einer Haltestelle auf dem Straßenabschnitt, sowie die Buslinie 221. Es befindet sich nur eine Ampelanlage (Fußgängerampel) auf der Strecke. Auf dem Abschnitt gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer. Die Einzelfallprüfung dient der Frage, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer ganztags eine sinnvolle und angemessene Lärmminderungsmaßnahme darstellt und zulässig ist.  Die Beschränkung auf 30 Stundenkilometer würde bei einer Länge von 460 Metern eine Fahrzeitverlängerung von lediglich 14 Sekunden bedeuten. Für die Buslinie eine Verzögerung von lediglich 5 Sekunden. Die Feuerwehr muss mit in den Blick genommen werden. Da es in Ebnet nur einen kleinen Straßenabschnitt bedeutet, dürfte es keine große Verzögerung geben. Es gibt keine alternativen Routen, so dass es nicht zu Verdrängungseffekten kommen könnte.

In einer vergangenen Sitzung zum Thema wurde darum gebeten, die Anordnung bis zur Hornbühlstraße zu verlängern. Es gibt keine unmittelbare Anordnung, aber seitens der Stadt wird es auch als sinnvoll angesehen. Zur Verbesserung der Akzeptanz erscheint eine durchgehende, ganztägige Anordnung von Tempo 30 angemessen und entspricht bei weiter Auslegung (zwischen zwei unterschiedlichen, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten) auch der 500 Meter-Regel.

Die Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkungen wird sich in Abhängigkeit von personellen Kapazitäten und verfügbaren Haushaltsmitteln über einen längeren Zeitraum bis mindestens Ende 2026 erstrecken.

Die Einzelfallprüfung kommt deshalb zu dem Ergebnis:
Für die östliche Schwarzwaldstraße ergibt die Prüfung zwei Gründe für die ganztägige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 auf 30 Stundenkilometer (Pflicht zur Anhörung, Lückenschluss). Im Sinne einer höheren Akzeptanz wird dieses Ergebnis dadurch gestützt, dass es keine Kriterien gibt, die der Anordnung entgehen stehen. Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer ganztags ist damit als angemessen zu bewerten und wird als Lärmminderungsmaßnahme im Lärmaktionsplan festgelegt.

Es wird außerdem geprüft, ob eine Möglichkeit besteht, die Zone 30 bis zum Sportplatz auszuweiten.

Der Drucksache wurde mit 11 Ja-Stimmen und einer Neinstimme zugestimmt.

Elisabeth-von-zur-Mühlen-Platz

Information und Beschlussfassung zur Umgestaltung

Vor fünf Jahren gab es bereits seitens der Stadt die Idee, den Elisabeth-von-zur-Mühlen-Platz neu zu gestalten. Aus verschiedenen Gründen wurde dieses Vorhaben immer wieder verschoben. Im Sommer 25 fand ein Treffen mit den Fraktionen, Kathrin Sehl und Kasper Matt vom Garten und Tiefbauamt statt, um den Platz anzuschauen. Im Vorfeld hat Frau Sehl die alten Pläne ihrer Vorgängerin von 2020 zugeschickt. Diese konnten sich alle Rät*innen anschauen und bereits Vorschläge an die Ortsvorsteherin schicken. Nachdem Ideen zur Gestaltung gesammelt wurden, hat Frau Sehl diese aufgenommen und neue Entwürfe geschickt.

Frau Sehl, die für das Projekt „Grünoasen“ zuständig ist, hat in der Ortschaftsratssitzung noch einmal die Pläne gezeigt und darauf hingewiesen, dass auf dem Platz beschränkte Möglichkeiten bestehen. In der Mitte steht eine große Eiche, deren Wurzeln nicht beschädigt werden sollen. Der Platz bietet die Möglichkeit für die Themen wie Sitzen, Spielen und Biodiversität.

Bei der anschließenden Diskussion sprach sich die Mehrheit gegen einen Boule-Platz an dieser Stelle aus, da dieser zu viel Platz einnehmen würde und die Lärmbelastung ggf. zu groß wäre. Sitzgelegenheiten mit Tisch, in dem integriert z.B. ein absenkbares Schachbrett vorhanden ist, aber auch als Vespertisch genutzt werden kann, geschwungene Bank oder Bänke mit zum Teil Lehnen, Blumenwiese und im vorderen Bereich eine kleine Fläche für Kräuter/ Blumen und eine Möglichkeit zum Balancieren im hinteren Bereich, wurde von allen Rät*innen gut geheißen. Es wird geschaut, ob ggf. eine Bank in der Nähe der Bushaltestelle aufgebaut werden kann, sodass sich dort wartende Personen hinsetzen können. Die Umsetzung der Umgestaltung soll noch in diesem Jahr stattfinden.

Alle Ortschaftsrät*innen stimmten der Beschlussfassung zu.

Verwendung von Mitteln des Ortschaftsrates

Renovierung des Bürgersaals in der Ortsverwaltung -Beschluss-

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Vereinfachtes Verfahren: Erstellung eines Doppelcarports, Johann-Jakob-Fechter-Weg

Der Doppelcarport soll im Johann-Jakob-Fechter-Weg auf der festgelegten Fläche für Stellplätze entstehen.

Alle Ortschaftsrät*innen stimmten zu.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 22. Juli 2025

Es nahmen alle Ortschaftsrät*innen, die Verwaltungsleiterin Frau Schwörer und eine Bürgerin teil.
Sitzungsleitung: Gabi Hoferichter

Satzung der Stadt Freiburg i.Br. über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Wohnungen (Stellplatzsatzung)

a) Entscheidung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 22. Oktober 2024 die Offenlage des Entwurfs zur Neufassung der Stellplatzsatzung beschlossen, die das Ziel verfolgt, den Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung durch Stellplätze auf den notwendigen Bedarf zu senken. Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das gesamte Stadtgebiet des Stadtkreises Freiburg einschließlich der Ortschaften. Die Satzung findet bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen Anwendung, aber nicht bei frei finanzierten Wohnungen in Zone 4. Ebnet liegt in Zone 3. Der Stellplatzschlüssel liegt bei 0,8.

Das Konzept der Satzung versucht ein verträgliches Maß aus verkehrspolitischen Forderungen und zumutbaren Einschränkungen sowie Flächenverbrauch zu finden. Es soll aber vermieden werden, dass ein zu niedriger Stellplatzschlüssel dazu führt, dass das Abstellen von Fahrzeugen in den öffentlichen Raum verlagert wird.
Sehr positiv entwickelt sich das Carsharing-Angebot, hier ist über die letzten Jahre ein starkes Wachstum beim Angebot und der Nachfrage eingetreten, sodass die Stadt Freiburg bundesweit einen Spitzenplatz mit ihren Carsharing-Angebot belegt. Mit der Neufassung der Stellplatzsatzung soll die umweltorientierte Verkehrsplanung fortgeführt werden und insbesondere das Fahrrad als klimaneutrales Verkehrsmittel gefördert werden.

Der Ortschaftsrat stimmte mit acht Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimme und zwei Enthaltung der Drucksache zu.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 24. Juni 2025

Es nahmen neun Ortschaftsrät*innen (drei waren entschuldigt), die Verwaltungsleiterin Frau Schwörer und fünf Bürger*innen teil.
Sitzungsleitung: Ortsvorsteherin Gabriele Hoferichter

Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung – Umsetzungsstrategie. Drucksache G-25/118

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter will der Bundesgesetzgeber sicherstellen, dass keine Betreuungslücke für die Kinder und Familien entsteht, wenn der Übergang vom bereits rechtsanspruchsbewährten System der frühkindlichen Bildung in das System Schule ansteht. Der Rechtsanspruch tritt ab dem Schuljahr 2026/27 von der ersten Klasse aufwachsend in Kraft. Der zeitliche Umfang beträgt werktäglich bis zu acht Stunden, auch während der Ferien. Der Landesgesetzgeber kann eine Schließzeit von vier Wochen während der Ferien festlegen; diese Regelung steht seitens des Landes Baden-Württemberg noch aus. Neben dem bereits bestehendem Betreuungsumfang während der Schulzeit besteht ein bis zu zehn Wochen umfassender Anspruch in den Ferienzeiten. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können allerdings- aufgrund des Fachkräftemangels- nicht alle Nachfragen nach Plätzen in der Schulkindbetreuung umfassend befriedigt werden. Es besteht ein Ausbaubedarf von 500 bis 700 Plätzen bis zum Schuljahr 2029/30. In der Feyel-Schule (112 Schüler*innen) sind 65,17 Plätze für die Ferienbetreuung notwendig. Dies bedeutet, dass rund 17 neue Plätze geschaffen werden müssen.
Zum kommenden Schuljahr 2025/26 sind 25 der 30 Grundschulen als Halbtagsschulen mit Schulkindbetreuung ausgestattet. Bisher ist nur jede 6. Schule eine Ganztagsschule. Im Doppelhaushalt sind in den Jahren 2025/26 jeweils 50.000 € eingestellt.
 

Der Ortschaftsrat stimmt der Drucksache einstimmig zu.

Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinhalde 89

Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauvorhaben mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung zu.

Vereinfachtes Verfahren: Einrichtung von Stellplätzen

Die Stellplätze sind schon seit ca. 2002 so vorhanden und sollen nachträglich genehmigt werden, um baurechtskonforme Zustände zu schaffen. Der Bauantrag kann aus Sicht der Fachbehörde nachträglich genehmigt werden.

Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauvorhaben mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung zu.

An der Dreisamhalle entsteht eine Einrichtung von zwei Parkplätzen für E-Fahrzeuge mit einer Ladesäule, Einrichtung von zwei Carsharing Parkplätzen und einer E-Ladesäule sowie von zwei Carsharing Parkplätzen für Verbrennerfahrzeuge, Versetzung der auf dem Parkplatz bestehenden frelo-Station in südliche Richtung (schon länger erfolgt), Einrichtung eines Motoradparkplatzes und Verdeutlichung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz mit zulässigen Höchstparkdauer von 6 Std. werktags von 9 – 19 Uhr.

Für den Defi am Sportplatz mussten Wartungsarbeiten und Batterien und Erwachsenenelektroden ausgetauscht werden. Die Kosten werden, wie in der Vergangenheit zugesagt, vom Ortschaftsrat übernommen.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 21. Mai 2025

Es nahmen zehn Ortschaftsrät*innen (zwei waren entschuldigt), Frau Verwaltungsleiterin Schwörer, Herr Hoffmann zum Thema Waldunwandlung, Frau Lebherz und Herr Geismann zum „Schloss Ebnet“ und Frau Kleiber zum Breitbandausbau teil. Ebenso war die Presse vertreten und es nahmen 16 interessierte Bürger*innen teil.
Sitzungsleitung: Ortsvorsteherin Gabriele Hoferichter

Waldumwandlung für die Anlagenstandorte der neuen Windenergieanlagen am Roßkopf

Der Gemeinderat hat einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen.

Am Standort Roßkopf sollen drei neue Windräder gebaut werden. Eines der neu geplanten Windräder liegt auf Gemarkung Ebnet. Auf Gemarkung Ebent sollen hierfür ca. 7.700 m² (insgesamt 15.000 m²) Wald befristet (für die Bauphase bzw. die Dauer der Nutzung der Anlage) umgewandelt werden. Die bereits erteilte Genehmigung für die Windenergieanlagen am „Roßkopf Südwest“ erging unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat seine Zustimmung zur Waldumwandlung erteilt. Mit dem Neubau der drei Windenergieanlagen wird die erzeugte Strommenge aus Windkraft um 36 Mio. Kilowattstunden jährlich erhöht. Mit den vorbereiteten Rodungsarbeiten soll im Winter 2025/26 begonnen werden. Der Bau der neuen Windenergieanlagen startet dann im zweiten Halbjahr 2026.

Der Ortschaftsrat stimmte der Drucksache einstimmig zu.

Erstellung kommunales Starkregenrisikomanagement- Veröffentlichung Starkregengefahrenkarten

Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung ist mit einer Zunahme von Extremereignissen zu rechnen, weshalb die Themen Starkregenrisiko und Überflutungsvorsorge in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben und die Stadtverwaltung langfristig beschäftigen werden.

Die Starkregengefahrenkarten liegen für das gesamte Stadtgebiet vor und zeigen grundstücksscharf die maximalen Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten mit Fließrichtung sowie modelltechnische Einbauten wie Neubaugebiete oder Fließhindernisse.

Innerhalb der Stadtverwaltung dienen die Starkregengefahrenkarten als Grundlage für starkregenangepasste Planungen von Infrastrukturprojekten und finden Anwendung in der Bauplanung sowie bei der Prüfung von Bauanträgen.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen und die Verwaltung einstimmig beauftragt die verpflichtende Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten umgehend umzusetzen.

Am 21. Juli findet dazu eine Informationsveranstaltung in der Dreisamhalle um 17 Uhr statt.

Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schloss Ebnet“, Plan- Nr. 3-65

Das Schloss Ebnet steht seit 1811 im Eigentum der Familie von Gayling, seit Mitte der 1970 Jahre lange vertreten durch Nikolaus von Gayling-Westphal, dem nach dem inzwischen vollzogenen Generationswechsel nun sein Altenteil im Wohnrecht gewährt ist.

Die Zugänglichkeit des Schlossareals für die Allgemeinheit ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie trägt wesentlich zur Belebung des Ortsteils Ebnet bei und macht das Denkmal als kulturellen Wert für eine breite Öffentlichkeit erlebbar.

Städtebauliches Ziel ist dabei, das Schlossareal in seiner sozialen und identitätsgebenden Funktion für den Ortsteil und in seiner kulturellen Funktion für die Stadt und die Region zu erhalten und zu stärken, ebenso den Park in seiner Funktion als Grün- und Ausgleichsfläche.

Eine neue Nutzungskonzeption muss daher im Wesentlichen auf vorhandenen Gebäudebestand aufbauen, der nur behutsam weiterentwickelt werden kann. Die vorhandenen Gebäude bergen also ungenutzte Potentiale, die aktiviert werden können.
 

Die Errichtung von Eigentumswohnungen scheidet aus, weil sie nur einmalige Erträge brächten und keine langfristige Sicherung des verbleibenden Areals bewirken würde.

Ein Schlosshotel kommt aufgrund zu weniger Zimmer bzw. Bettenzahl nicht in Frage.

Der bereits gültige Bebauungsplan sieht weitere Baufenster vor, die bis heute nicht genutzt wurden.

Die Immissionskonflikte mit der Nachbarschaft werden vor allem im Nachtzeitraum durch den Verzicht auf private Hochzeitsfeiern reduziert.

Die An- und Abfahrten dürfen nur von 6 bis 22 Uhr erfolgen. Dies soll durch eine Schranke (Chipkarte) gewährleistet werden.

Der Kiesweg soll mit festem Sand erneuert werden, um Knirschgeräusche zu vermeiden.

Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 8. Januar 2024 – 9. Februar 2024 durchgeführt.

Geplant ist ein Beherbergungsbetrieb, einschließlich solcher, die einen Teil ihrer Räumlichkeiten als Ferienwohnungen betreiben.  Wohnungen für die Betriebsinhaberin (wurde bereits gebaut) einschließlich ehemaliger Betriebsinhaber*innen (Altenteil) sowie Mitarbeitende sind geplant.

Geplant ist:

  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Anlagen für kulturelle Zwecke und Veranstaltungsräume
  • Räume für freiberuflich Tätige und solche Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, soweit sie innerhalb des jeweiligen Gebäudes quantitativ und funktional untergeordnet sind.

Andere als die einem Gebäude jeweils zugeordneten Nutzungsarten sind in diesem nicht zulässig. Nebenanlagen in Form einer Außensauna sind nur innerhalb der hierfür zeichnerisch festgesetzten Flächen für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung „Sauna“ zulässig.

Der Ortschaftsrat stimmte dem Beschlussantrag Nr. 1 mit 9 Stimmen bei einer Gegenstimme zu. Dem Beschlussantrag Nr. 2 wurde einstimmig zugestimmt.

Sachstand zum Ausbau des Breitbandnetzes in Freiburg und Förderung des Glasfaserausbaus in den Randgebieten von Freiburg (Lückenschluss).

Auch wenn Freiburg beim tatsächlichen Ausbau leicht über dem Bundesdurchschnitt und deutlich über dem des Landes Baden-Württemberg liegt, gibt es gerade im Außenbereich, 18 Stadtteilen, noch einige Lücken. Die Stadt Freiburg hat sich für das Pilotprojekt in 2024 beworben, um die Ortschaft Ebnet, die kurz zuvor von der Deutschen Telekom eigenwirtschaftlich größtenteils erschlossen wurde, vollständig zu erschließen. Dies betrifft vor allen Dingen das Welchental aber auch den neuen Sportplatz, den Wildbachweg und das Wasserwerk.
Die Fördersumme von 1 Mio. Euro wird zu 50% vom Bund, 40% vom Land und 10% von der Kommune finanziert. Der geplante Ausbau in Ebnet soll im Herbst/Winter beginnen.

Der Ortschaftsrat nimmt die Drucksache zu Punkt 1 (Stand des Ausbaus) zur Kenntnis. Dem Punkt 2 wurde einstimmig zugestimmt (Antrag an die Verwaltung für die Umsetzung der Maßnahme).

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 29. April 2025

Es nahmen alle zwölf Ortschaftsrät*innen und fünf Zuhörer*innen teil.
Sitzungsleitung: Ortsvorsteherin Gabriele Hoferichter

TOP 2: Sachstandsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität der Stadt Freiburg in den Jahren 2022-2024 und Fortschreibung des Aktionsplans

Die Stadt Freiburg hat auf die Studien zu den dramatischen Populationsverlusten bei Insekten in Deutschland und das weiterhin umfassende Artensterben auf allen Ebenen mit Beschlüssen in den Jahren 2018 und 2019 zu neuen städtischen Biodiversitätszielen für die Stadt Freiburg bis zum Aktionsplans Biodiversität und dem Freiburger Manifest für Klima- und Artenschutz reagiert. Die Verwaltung, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften setzen den Aktionsplan Biodiversität seither mit den im Doppelhaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln von 200.000€ pro Jahr sowie weiteren Haushaltsmitteln und eingeworbenen Drittmitteln aus Förderprogrammen des Landes und des Bundes kontinuierlich um. Themen sind Schutzgebiete, Offenland und Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Gewässer und Gräben, Urbane Flächen, Parks und Verkehrswege, Städtische Gebäude und Stadtplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. In der vom Umweltschutzamt neu erstellten Broschüre "Grüne Ideen von Freiburger*innen für Freiburger*innen" sowie dem neu  realisierten "ökologischen Stadtplan für Freiburg" werden Best-Practice-Beispiele von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und der Klimaanpassung präsentiert.
Die städtischen Maßnahmen regen direkt (z.B. die Broschüre "Grüne Ideen") oder indirekt (z.B. über gute, grüne Beispiele auf städtischen Flächen) auch Privatpersonen und Unternehmen zur Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen an, welche wiederum über eines der beiden Förderprogramme des Aktionsplans unterstützt werden können.

Ab dem Jahr 2025 kommt der innerhalb der Verwaltung fachlich fortgeschriebene und aktualisierte Aktionsplan Biodiversität zum Einsatz.

Der Ortschaftsrat war sich einig, dass auch in Ebnet an geeigneten Plätzen insektenfreundliche Flächen entstehen sollen.

Der Ortschaftsrat nimmt den Sachstandsbericht zum Aktionsplan Biodiversität nach kurzer Aussprache zur Kenntnis.

TOP 3: Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalen Artenschutzkonzepts der Stadt Freiburg in den Jahren 2022-2024 und Fortschreibung des Konzepts

Der massive Rückgang der Artenvielfalt ist eine der größten Krisen der Gegenwart. Laut aktuellsten Studien sind weltweit rd. 1 Million Arten kurz vor dem Aussterben und das Artensterben schreitet 10-100 Mal schneller voran als in den letzten 10 Mio. Jahren der jüngeren Erdgeschichte. Durch den Klimawandel verändern sich Lebensräume, entsprechend verschieben sich auch die Verbreitungsareale von vielen Arten. Invasive Arten aus anderen Erdteilen breiten sich aus und verdrängen die typische gebietsheimische Flora und Fauna.
Das kommunale Artenschutzkonzept wurde bereits im Jahr 2010 mit dem Ziel aufgesetzt, die in Freiburg vorkommenden Zielarten des Landes Baden-Württemberg zu schützen und zu fördern. Umfassende Maßnahmen wie beispielsweise die naturnahe Böschungspflege am Tuniberg, die pestizidfreie, ökologische Bewirtschaftung von städtischen landwirtschaftlichen Pachtflächen, die naturnahe Pflege und Aufwertung der städtischen Grünflächen, die Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen, die Entwicklung von artenreichem Grünland und die Ausweitung extensiver Weidesysteme, die Wiederherstellung und Neuschaffung von Feucht- und Nasswiesen bzw. Feuchtbiotopen und viele weitere.
Das Ziel ist die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der jeweiligen Arten. Mit dieser aktualisierten fachlichen Zielrichtung des ASK, neuen Fördermöglichkeiten sowie durch das Zusammenwirken von verschiedenen Programmen und Projekten können die im Stadtkreis Freiburg vorkommenden Zielarten nachhaltig und effektiv unterstützt werden. Damit kommt die Stadt Freiburg ihrer Verantwortung für den Erhalt dieser Zielarten nach und leistet einen wichtigen lokalen Beitrag gegen das Artensterben – auch auf globaler Ebene.

Der Ortschaftsrat nimmt den Sachstandsbericht zum kommunalen Artenschutzkonzept mit den künftig geplanten Maßnahmen sowie die fachliche Fortschreibung des kommunalen Artenschutzkonzepts zur Kenntnis.

TOP 4: Vereinfachtes Verfahren: Neubau Wohnhaus (H2) und Neubau Wohngebäude (H1) mit 2 WE und Garagen

Über das Bauvorhaben wurde kontrovers diskutiert, zumal es wieder zu einigen Überschreitungen kommen könnte.

Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauvorhaben grundsätzlich mit 10 Stimmen zu. Es gab zwei Gegenstimmen.
Kritisch wurden die Überschreitungen der Garage, des Müllgebäudes und der Abstand zum Nebengebäude gesehen. Diese genannten Punkte sollen noch einmal überprüft werden. Über diesen Antrag stimmten 11 dafür und es gab eine Gegenstimme.

TOP 5: Errichtung eines Dachbalkons auf der Südgaube. Herstellen einer Umwehrung. Hier: Nachtrag zur Baugenehmigung vom 03.11.2022, Schwarzwaldstr. 221

Zwischenzeitlich wurde das Wurzelwerk des Mammutbaums vor der Feyel-Schule entfernt. Bevor die Jubiläumsbank, die kurz auf dem Platz stand, aufgestellt werden kann, muss der Platz etwas hergerichtet werden. 

Die Fassadenbeleuchtung an der Hilarius-Kirche musste angepasst werden. Es gibt klare Vorgaben vom Umweltschutzamt, wann die Beleuchtung abgeschaltet werden muss. Es geht vor allem um den Schutz von Insekten. Das massive Insektensterben bringt unter anderem auch die Nahrungskette durcheinander, weshalb dadurch auch andere Tierarten wie Vögel, Amphibien und Fledermäuse in ihrem Bestand gefährdet werden.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 25. März 2025

Es nahmen elf Ortschaftsrät*innen (eine Ortschaftsrat war entschuldigt), die Verwaltungsleiterin Frau Schwörer, Herr Dr. Golecki, stellvertretender Amtsleiter für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Herr Schäfer vom Forstamt, die Jagdpächter Herr Feierling- Rombach, Herr Lernhart und Herr Burgbacher (Bewerber der Jagdpacht), Herr Bentlage von der Presse, sowie zwei Zuhörer*innen teil.
Sitzungsleitung: Frau Ortsvorsteherin Gabriele Hoferichter.
 

TOP 2: Perspektivenplan Gefahrenabwehr für den Zeitraum bis 2040

Die Brandschutz- und Brandsicherheitsbedarfe im Stadtgebiet wurden durch die Fachexpertise des externen Beraters unter Beteiligung des Amts für Brand- und Katastrophenschutzes, der Freiwilligen- und Berufsfeuerwehr, des Haupt- und Personalamts und dem Feuerwehrdezernates mit Zahlen, Daten und Fakten untermauert und aufgearbeitet. Es stellte sich heraus, dass das Schutzziel nicht wie gefordert in 90% eingehalten wird, sondern lediglich in durchschnittlich 70 % der Fälle.  Für den Freiburger Osten und Norden besteht der dringende Bedarf einer Erweiterung der Berufsfeuerwehr. Dies könnte im Freiburger Osten am „Kappler Knoten“ entstehen.

Der Ortschaftsrat stimmt der Drucksache mit 11 Stimmen einstimmig zu.

TOP 3: Jagdpachtvertrag über den Teil „Ebnet-Welchental“ des gemeinschaftlichen Jegdbezirks Freiburg

Da es noch Rückfragen zur Jagdausübung im betreffenden Jagdbezirk gab, die geklärt werden mussten, kam es zu dieser Verschiebung. Die beiden Pächter Feierling-Rombach und Lernhart haben den Wunsch geäußert, nunmehr als Mitpächter zu fungieren und einen dritten Jagdpächter hinzuzunehmen. Es tritt als Jagdpächter Herr Dr. Burgbacher hinzu. Diese Jagdverpachtung soll zum 01.04.2025 neu geschlossen werden. Die waldbauliche Situation ist durch die konsequente und effektive Bejagung der vergangenen Jahre im Hinblick auf die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung eines klimastabilen, strukturreichen Waldes günstig. Das Forstamt schlug daher vor, den o.g. Jagdpachtvertrag mit Herrn Dr. Hans Burgbacher als Pächter und den Herren Wolfgang Feierling-Rombach und Klaus Lernhart als künftige Mitpächter zu schließen.

Der Ortschaftsrat stimmte mit 9 Stimmen zu. Zwei Ortschaftsräte waren befangen.

TOP 4: Lärmaktionsplan der Stadt Freiburg

Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002, deren Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz und der vom Land Baden-Württemberg festgelegten Zuständigkeiten für die Erstellung von Lärmaktionsplänen, ist die Stadt Freiburg i.Br. verpflichtet, als „Ballungsraum“ im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie einen Lärmaktionsplan zu erarbeiten und alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Die Öffentlichkeit wurde mit einbezogen. Es gingen 58 Einträge ein, die aber zum Teil nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind in der Regel die kostengünstigen und vor allem auch die am schnellsten umsetzbaren Lärmminderungsmaßnahmen. Auf Grund der seither weiterentwickelten Rechtsprechung- vor allem infolge neuer Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen hoher Lärmbelastungen- hat sich der Abwägungs- und Handlungsspielraum für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen deutlich erweitert.

Soweit an solchen Straßen, wo die Belastung sehr hoch ist nachts die Voraussetzung für Tempo-30- Beschränkungen aus Lärmschutzgründen vorliegen, konnten die unterschiedlich begründeten zeitlich beschränkten Regelungen für tags und nachts in einer einheitlichen und durchgängigen Geschwindigkeitsbeschränkung ohne zeitliche Beschränkung zusammengeführt werden. Dies ist vor allen Dingen in Bereichen sinnvoll wo sich Spielplätze, Zebrastreifen und hochfrequentierte Schulwege befinden. Es sollen „Flickenteppiche“ vermieden werden. Es ist geplant in der Schwarzwaldstraße im Ortsteil Ebnet zwischen der Nepomukbrücke und der Bruggastraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 kmh auf 30 kmh zu reduzieren. In dem Bereich befindet sich eine Ampel, ein Zebrastreifen, eine Alteneinrichtung und ein Schulweg.

Der Ortschaftsrat stimmt der Drucksache, nach einem intensiven Austausch, mit sieben Ja- und vier Neinstimmen zu.

TOP 5: Bauantrag/ Vereinfachtes Verfahren

Umbau vorhandenes 1-Fam.-Wohnhaus mit Energetischer Sanierung und Erweiterung einer zweiten Wohneinheit im UG, sowie Neubau eines Carports, Steinhalde 101

Da in der Februarsitzung nur dem Umbau des Wohnhauses zugestimmt wurde, aber die Errichtung des Carports in dieser Form (zu nah am Gehweg) abgelehnt wurde, kam es mit den Änderungen erneut in den Ortschaftsrat. Da der Bauherr die Planung geändert hat und somit die vorgegebenen Abstände einhält, hat der Ortschaftsrat einstimmig die Errichtung eines Carports zugestimmt.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 18. Februar 2025

12 Ortschaftsrät*innen, Frau Schwörer von der Verwaltung, Herr Schäfer vom Forstamt, Herr Neumeister und Herr Hauser von der Jagdpacht Welchental und Herr Kotterer, Bewerber für die Jagdpacht, Herr Brentlage von der Badischen Zeitung haben an der Sitzung teilgenommen

TOP 2: Verpachtung des Teils „Ebnet-Roßkopf“

Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig gemäß der Drucksache G-25/038 (Offenlage) die Verpachtung des Teils „Ebnet-Roßkopf“ des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Freiburg zum 1. April 25 bis 31. März 31 an die Herren Ralph Hauser und Thomas Kotterer. Ein Ortschaftsrat war befangen.

TOP 3:

Dieser Tagespunkt wurde verschoben und kommt in einer der nächsten Sitzungen.

TOP 4: Kampagne „Freiburger Grünoasen“

Der Ortschaftsrat nimmt die geplante Kampagne „Freiburger Grünoasen“ zur Attraktivierung der Innenstadt, der Stadtteile, und Ortschaften durch zusätzliche Begrünung, Schattenorte und Trinkbrunnen gemäß G-25/016 zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der Maßnahme vorbehaltlich der Mittelbestellung im Rahmen der Beschlussfassungen zu den Doppelhaushalten 2025/2026 ff. einstimmig zu.

Ziel ist die Aufenthaltsqualität und das Wohlbefinden zu steigern, Verbesserung des Mikroklimas der sich immer stärker aufheizenden Innenstädte, aber auch der Stadt- und Ortsteile. Dadurch wird die Verweildauer- und Qualität der Bürger*innen, Besucher*innen, Tourist*innen und Kund*innen gesteigert. Es geht dabei um eine schnelle Umsetzung, um ein Sichtbarwerden von Grün und der spürbaren Veränderungen öffentlicher, konsumfreier Orte.

Die Kampagne ist ein Gemeinschaftsprojekt des Garten- und Tiefbauamtes des Stadtplanungsamts, des Referats des Oberbürgermeisters für Steuerung und Koordination sowie der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG.

Über fünf Jahre werden kontinuierlich konkrete Maßnahmen zeitnah sichtbar umgesetzt.

TOP 5: Bericht zum Beteiligungshaushalt 2025/2026

Bericht zum Beteiligungshaushalt 2025/2026 im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung im Online-Forum

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. März 2024 das Verfahren für den Beteiligungshaushalt beschlossen. Dieser findet alle zwei Jahre statt. Mit 43,1 % Rücklauf, davon 52,5 % Online.

Themen wie Ausweisung von weiteren Wohnflächen und Fußwegen, Digitalisierung, Barrierefreiheit fördern sowie Förderung von freiwilligem Engagement, wurden neu aufgenommen.

In der vorliegenden Drucksache werden 25 Vorschläge mit den meisten Unterstützungen aus dem Online-Forum dargestellt.

Der Ortschaftsrat nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.

TOP 6: Verwendung von Mittel

Verwendung von Mitteln des Ortschaftsrates für die Anschaffung einer Motorsäge. Die alte Motorsäge entspricht nicht mehr den Anforderungen. Der Ortschaftsrat stimmt der Anschaffung einer neuen Motorsäge einstimmig zu.

TOP 7: Bauantrag / Vereinfachtes Verfahren

Bauantrag / Vereinfachtes Verfahren: Rückbau des bestehenden Wohnhauses bis Kellerdecke und Wiederaufrichtung eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Nutzungseinheit im Eschbachweg. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8: Bauantrag / Vereinfachtes Verfahren

Bauantrag / Vereinfachtes Verfahren: Neubau eines Seminargebäudes mit Internatsräumen, Wildbachweg. Bereits 2019 gab es eine Bauanfrage. Damals war ein Anbau an das bestehende Seminargebäude geplant. Unter anderem wurde aufgrund der Größe das Bauvorhaben abgelehnt.
In Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat ist das Seminargebäude mit Übernachtungsmöglichkeiten nun alleinstehend geplant. Der Entwurf zeugt eine „radikale“ Veränderung. Im neuen Konzept ist nun ein Neubau-abgerückt vom denkmalgeschützten Villa- im Charakter einer Scheune geplant.

Der neue Entwurf zeigt gegenüber den früheren Planungen auch ein reduziertes Raumprogramm mit für die Einrichtung angemessenen Zimmergrößen, was eine geringere Geschossfläche und einen deutlich geringeren „Fußabdruck“ zur Folge hat.
Es gibt bereits 29 PKW-Stellplätze, davon werden 14 Stellplätze für den Neubau benötigt. Außerdem sind 13 Fahrradstellplätze eingeplant.
Auf den Weg zum Gebäude (innerhalb des Parks) wird ein versickerungsfähiger Pflasterbelag entstehen. Nach ausgiebiger Diskussion wurde dem Bauantrag (mit verschiedenen Änderungs- bzw. Klärungen) mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen zugestimmt. Ein Ortschaftsrat war befangen.

TOP 9: Bauantrag / Vereinfachtes Verfahren

Bauantrag / Vereinfachtes Verfahren: Umbau vorhandenes 1-Fam.-Wohnhaus mit Energetischer Sanierung und Erweiterung einer zweiten Wohneinheit im UG sowie Neubau eines Carports, Steinhalde. Die alte Garage soll abgerissen und durch einen Carport ersetzt werden.
Es gibt kleine Überschreitungen. Der Ortschaftsrat stimmte dem Um- und Neubau zu. Der Neubau des Carports wurde kritisch gesehen. Es wird beantragt, dass dieser rechtskonform gebaut werden muss. Die Sicherheit der Fußgänger*innen muss gewährleistet werden. 11 der Rät*innen stimmten gegen den Bau in dieser Form und es gab eine Enthaltung.

TOP 10: Aktuelles und Bekanntgaben

  • Freiburg putzt sich raus findet am 15. März von 11 – 13 Uhr statt. Die KJG und die Grundschule wurden informiert. Um Unterstützung aus dem Rat wurde gebeten. 
  • Im März wird ein erneutes Treffen zum Thema Schwätzbänkle stattfinden. Wo die Schwätzbank stehen soll, wird noch geklärt.
  • Ortsvorsteherin Frau Hoferichter machte auf die närrische Zeit aufmerksam und freut sich gemeinsam mit der Verwaltung und dem Ortschaftsrat zu feiern.

Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom 21. Januar 2025

11 Ortschaftsrät*innen, Frau Schwörer von der Verwaltung, Herr Dirk Hoffmann vom Forstamt, Herr Nils Bentlage von der Badischen Zeitung und vier Zuhörer*innen haben an der Sitzung teilgenommen

TOP 1: Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin wollte wissen, wie viele Carsharing-Stellplätze am Dreisam-Parkplatz entstehen und ob dafür andere Carsharing-Angebote wegfallen. Ebenso fragte sie nach dem Anbieter.

  • Es werden zwei Stellplätze mit Ladestation für zwei Carsharing-Fahrzeuge eingerichtet (ebenso Im Etter). Eine zusätzliche Ladesäule wird für die Öffentlichkeit, mit zwei Lademöglichkeiten entstehen. Wer der Anbieter sein wird ist, noch nicht bekannt. Die vorhandenen Carsharing-Angebote bleiben weiterhin bestehen.

TOP 2: Waldumwandlung für die parkexterne Erschließung für das Repowering der Windenergieanlagen auf dem Roßkopf

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Hoffmann vom Forstamt anwesend, der die Notwendigkeit dieser Waldumwandlung gut erklären konnte. Nach einer kurzen Aussprache seitens der Rät*innen, wurde der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung liegt bereits vor. Der Vorhabensträger muss eine Waldumwandlungsgenehmigung beantragen, dem der Gemeinderat zustimmen muss.
Der Weg von der Jugendherberge bis hoch zum Rosskopf wird um ca. 1 Meter verbreitert und in den Kurven teilweise ausgebaut, damit die Flügel für die neuen Windräder und die Generatoren auf den Roßkopf transportiert werden können. Die Verbreiterungen werden teilweise wieder zurückgebaut, die vergrößerten Kurvenradien bleiben bestehen.
Da die Rodungsmaßnahmen noch im Februar durchgeführt werden müssen, ist ein Gemeinderatsbeschluss noch im Januar erforderlich. Da es teilweise auf der Gemarkung Ebnet ist, lag uns die Beschlussvorlage vor.

TOP 3: Doppelhaushalt 2025/2026 - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 wurde mit Stand vom 08.10.2024 erstellt und berücksichtigt die fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg auf Basis der Mai-Steuerschätzung vom 16.05.2024. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Unsicherheiten zur wirtschaftlichen Entwicklung bestehen und geplante Entlastungspakete/ Steuerrechtsänderungen nicht eingerechnet sind.
Die konkreten Auswirkungen der Herbststeuerschätzung 2024 auf die Stadt Freiburg waren zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2025/2026 noch nicht bekannt und werden ggf. über die Änderungsliste der Verwaltung berücksichtigt.

Die Anträge für den Doppelhaushalt „Sanierung des Rathauses“ und „Gestaltung des zur Mühlen Platzes“, Rückbau der Schwarzwaldstraße, wurden nicht im Doppelhaushalt eingestellt. Die Stadt Freiburg setzt Prioritäten, welche Sanierungen, Umgestaltungen etc. vorrangig bedacht werden müssen.
Ortsvorsteherin Gabriele Hoferichter betonte, dass Ebnet im Vergleich zu anderen Ortschaften in den letzten Jahren mit dem Neubau des Sportplatzes, Sanierung der Halle, Bewegungsdreieck und Anbau der Schule sehr gut dasteht, was aber nicht bedeutet, dass die genannten Anträge nicht erneut gestellt werden..
Der Ortschaftsrat nahm, nach kurzer Aussprache, die Informationsvorlage zur Kenntnis.

TOP 4: Aktuelles und Bekanntgabe

  • Antrag der Freien Wähler Pro Ebnet auf „Überprüfung einer Bedarfsampel zur sicheren Querung der Schwarzwaldstraße am Zebrastreifen Kreuzung Steinhalde“. Nach mehreren Erhebungen der Stadt (7-9 Uhr und 12-14 Uhr) Fußgängerzahlen, Anzahl der Fahrzeuge, Geschwindigkeit wurde festgestellt, dass kein Fehlverhalten vorlag. Das GuT sieht keine Notwendigkeit, den Fußgängerüberweg durch eine Signalanlage zu ersetzen. Wir werden es aber weiterhin im Blick haben.
  • Da ein Hydrant vor dem Rathaus im Bereich der Parkplätze ist, muss ein Parkplatz entfernt werden, damit die Feuerwehr jederzeit Zugang zum Hydranten hat.
  • Es kam eine Anfrage, ob wir in Ebnet an der Aktion „Freiburg packt an“ teilnehmen möchten. Der Termin ist am Samstag den 15. März 2025. Wir möchten mit Einbezug der Schule und KJG daran teilnehmen.
  • Die Arbeiten zur Hangbefestigung in der Kartäuserstraße dauern voraussichtlich bis Februar.
  • Die Schwarzwaldstraße ist zum Teil in einem schlechten Zustand. Deshalb wird der Belag erneuert. Dies muss erfolgen, weil durch die Tunnelsanierung mit mehr Verkehr zu rechnen ist. In zwei Abschnitten, jeweils von Donnerstag den - 9. Februar und vom Donnerstag den 13. – 16. Februar, wird es zu Umleitungen und Sperrungen kommen. Näheres lesen Sie auf der ersten Seite des Mitteilungsblattes. Erst wenn die Tunnelsanierung erfolgt ist, kann über einen Rückbau nachgedacht werden.
  • Veranstaltung zum Thema Wärmepumpe am Februar von 18 – 19:30 Uhr. Dazu können Sie sich anmelden!
  • Die Baufirma Nuhaj hat die Glasfaserleitung in der Schwarzwaldstraße von der Heinrich-Heine-Straße kommend bis an den Ortsrand von Ebnet gelegt. Voraussichtlich nach dem 20. Januar soll es in die Straße „Klein Grün“ gehen.
  • Der Antrag in der Steinhalde für eine neue unterkellerte Garage an ein bestehendes Gebäude wurde genehmigt.
  • In Absprache des Gebäudemanagement, kann eine Schautafel bei der Halle aufgestellt werden.
  • Das Holz der „Ortstafeln“ wurde zum Teil erneuert und gestrichen. Wenn die Leisten angebracht wurden, können die neuen Schilder angebracht werden.

Unter ris.freiburg.de finden sie aktuelle Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, Ausschüssen und des Ortschaftsrates Ebnet. Außerdem können Sie nach Drucksachen und Beratungsergebnissen vergangener Sitzungen recherchieren. Ergänzend stehen Ihnen der Sitzungskalender und Informationen zu den Gremien und Fraktionen zur Verfügung.