Aktuelles
31.03.2021: Transgender Day Of Visibility: Geschlechtliche Vielfalt akzeptieren!
Forderungen für eine gelungeneTSG-Nachfolgeregelung: Aktuell müssen trans* Personen, um den eigenen Geschlechtseintrag zu ändern, zwei Gerichtsgutachten über ihre Geschlechtsidentität beantragen.
Der Bundesverband Transe. V. hat die folgenden sechs Forderungen für eine gelingende TSG-Nachfolgeregelung veröffentlicht:
- Die Erklärung der Person selbst ist ausreichend!
- Die Erklärung erfolgt vor dem Standesamt!
- Die Regelungen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen werden vereinheitlicht!
- Jugendliche ab 14 Jahren entscheiden selbst über den Geschlechtseintrag!
- Die Möglichkeit, den Namen und Geschlechtseintrag zu ändern, ist niedrigschwellig -un-abhängig von der eigenen Staatsbürgerschaft!
- Nach der Änderung des Namens und Geschlechtseintrags besteht ein Anspruch auf Do-kumentenberichtigung!
mehr Information dazu gibt es hier. (114,4 KB)
25.03.2021: Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Am Donnerstag, dem 25.03.29021 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (auch OP-Verbot intergeschlechtlicher Kinder genannt).
Der Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen e.V. hat sich zum betreffenden Themenschwerpunkt positioniert.
[...] Durch das Gesetz sind Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlich geborenen Kin-dern verboten, wenn sie nur der Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzukommt, können Operationen durch ein gerichtliches Verfahren erlaubt werden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein weiterer Meilenstein hin zur Anerkennung von intergeschlechtlichem Leben in Deutschland. [...] Eingriffe dürfen nur nach der informierten Einwilligung der Person selbst erfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden. Siehe mehr in der voll-ständige Presseerklärung des Bundesverbandes Intergeschlechtliche Menschen e.V. finden Sie hier. (166,2 KB)
Wie wirkt sich Corona auf LSBTIQA+ Personen aus? – Neue Broschüre veröffentlicht und bestellbar
Um auf die Situationen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen, queeren und asexuellen Personen in der Coronapandemie aufmerksam zu machen, haben die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, der Bundesverband Trans*, Intergeschlechtliche Menschen e. V. und der Lesben-und Schwulenverband eine ge-meinsame Broschüre veröffentlicht, die unter info@bundesverband-trans.debestellt werden kann.
weitere Informationen finden sich in der BMH Corona Broschüre. (911,3 KB)
Geschlechtliche Vielfalt akzeptieren!
Diese Forderungen be-stehen seit Jahren und werden jährlich neu formuliert.Der Träger Fluss e. V. hat an der Idee und dem gleichstellungspolitischen Themenfeld „Geschlechtliche Vielfalt“ weiter gearbeitet und setzt die Plakat-Kampagne "Freiburger_innen (un-)sichtbar?" in 2021 weiter mit einem dazu interessanten Buch-Projekt fort.Dieses ist insgesamt ein gelungenes Beispiel für die nötige und immer wichtige Landesförderung im Zusammenwirken mit der Kommune, um Akzeptanz und gleiche Rechte in der Gesellschaft zu fördern und zu stärken. Die anstehendeneue Plakatkampagne wird durch die Stadt Freiburg, Geschäftsstelle Gender & Diversity auch im lfd. Jahr 2021 unterstützt und im Mai d. J. an den Kultursäulen in der Stadt Freiburg zu sehen sein.
Mehr zur Kampagne gibt es hier.