Gebäude und Heizung - alles ok?

Ist Ihr Verbrauch zu hoch? Dann werden Sie aktiv! Am Gebäude und an der Heizung lässt sich viel verbessern. Wie? Wir helfen Ihnen mit Antworten zu folgenden Themen:
Gebäudedämmung
Durch die Außenwand eines Gebäudes geht die meiste Energie verloren. Bei älteren Gebäuden können durch eine Außenwanddämmung mehr als 30 Prozent der Heizenergie eingespart werden. Durch nachträgliches Anbringen einer Wärmedämmung von etwa 16 Zentimeter Stärke bleibt die Wand warm. Es fällt kein Tauwasser an und das Mauerwerk ist vor starken Temperaturschwankungen und Regen geschützt.
Lange waren Fenster die energetischen Schwachpunkte der Gebäude. Modernes Wärmeschutzglas dämmt viermal besser als früheres Einscheibenglas und doppelt so gut wie Isolierverglasung aus den siebziger und achtziger Jahren.
Eine schlechte Dachdämmung führt im Sommer zu überhitzten und im Winter zu unbehaglich kalten Dachräumen. Sie können Abhilfe schaffen: Bei ungenutzten oder als Lagerraum dienenden Dachräumen reicht es aus, die Obergeschossdecke mit einer Dämmschicht auszulegen. Bei ausgebauten Dachgeschossen ist eine Dämmung der Dachschrägen mit einer mindestens 20 Zentimeter dicken Dämmstoffschicht und einer Dampfsperre notwendig. Wird gleichzeitig das Dach neu gedeckt, können Sie zwischen und auf den Sparren dämmen, ansonsten bietet sich die Dämmung zwischen und unter den Sparren an.
Die Kellerdecke ist der am einfachsten und preiswertesten zu dämmende Gebäudeteil. Die Energieeinsparung ist geringer als bei einer Dämmung der Außenwand oder des Daches. Der Wohnkomfort erhöht sich allerdings entscheidend, da der Boden im Erdgeschoss nicht mehr fußkalt ist. Bei einem unbeheizten Keller kann die Unterseite der Kellerdecke mit einer mindestens 8 Zentimeter dicken Dämmschicht beklebt werden.
Einen guten Überblick bietet der "Modernisierungsratgeber Energie" der DENA.
Heizungssanierung
Optimierung von Heizungen
Heizpumpencheck
Eine Heizung bietet nur dann den gewünschten Komfort bei gleichzeitig reduziertem Energieverbrauch, wenn Wärmeerzeugung, Regelung, Warmwasserpumpe und Heizkörper durch einen hydraulischen Abgleich aufeinander abgestimmt werden. Die Heizungskosten werden damit gesenkt und die ganze Heizung kann wirtschaftlicher betrieben werden. Sie sparen neben Geld auch noch jede Menge CO2. Machen Sie den Heizungscheck !
Qualifizierte Fachbetriebe, die Ihnen beim hydraulischen Abgleich und der Auswahl einer passenden Heizungspumpe helfen, finden Sie zum Beispiel bei der Innung Sanitär, Heizung, Klima in Freiburg
Wärmegesetze in Bund und Land Baden-Württemberg
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes heißt offiziell: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz . EEWärmeG). Es ist am 1.1.2009 in Kraft getreten und gilt im Land Baden-Württemberg nur für Neubauvorhaben. Es sollte nicht verwechselt werden mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden- Württemberg . abgekürzt: EWärmeG BW, das für Altbauten gilt und ab 1.1.2010 neue Auflagen beim Austausch von Heizungsanlagen vorsieht.
Neubau: Bundes-Wärme-Gesetz 2009
Seit dem 1. Januar 2009 müssen auch in Baden-Württemberg Bauherren und Gebäudeeigentümer das neue bundesweite Wärmegesetz 2009 beachten, wenn sie den Bauantrag für ein neues Wohnhaus oder für ein neues Nichtwohngebäude einreichen.
Zum Erneuerbare Energien-Wärmegesetz finden Sie Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Altbau: Landes-Wärme-Gesetz Novelle 2015
Besitzer von Wohn- und Nichtwohngebäuden (auch Wohnungseigentümergemeinschaften) im Bestand, d.h. alle Gebäude in Baden-Württemberg mit Bauantrag bis 31. Dezember 2008, müssen das Landes-Wärmegesetz beachten: Wenn Eigentümer die Heizungsanlage gegen eine neue austauschen, müssen sie mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien decken.
Zum Wärmegesetz BW finden Sie Informationen, Merkblätter und Dokumente auf den Webseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg: www.um.baden-wuerttemberg.de
Neue Heizungsanlage
Nachrüstpflichten
Sie wollen Ihre alte Heizungsanlage ersetzen? Dann müssen Sie die Nachrüstpflicht beachten, die bei Heizungsaustausch nach dem Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg gilt. Ihre neue Heizung muss entweder erneuerbare Energien nutzen oder Sie sind zu Ersatzmaßnahmen verpflichtet: http://um.baden-wuerttemberg.de
Elektroheizung
Sie besitzen eine Elektroheizung? Das ist kein guter Beitrag zum Klimaschutz. Es entstehen zwar bei Ihnen direkt keine Emissionen. Dafür gehen aber zwei Drittel der Energie, also 66 % als Abwärme im Kraftwerk verloren. Andere Energieträger sind bei der Wärmeerzeugung deutlich effizienter, die Verluste betragen z. B. bei Erdgas mit moderner Brennwerttechnik nur ca. 10 %. Wir raten Ihnen deshalb, auf eine andere Form der Beheizung umzurüsten.
Erdöl und Erdgas
Moderne Heizkessel können durch ihren guten Wirkungsgrad je nach Ausgangszustand und Zeitpunkt der Umstellung 10 bis 30 Prozent Energie einsparen. Bei Gasheizungen ist heute die Brennwerttechnik Standard. Dabei wird sogar die Energie im Abgas noch optimal ausgenutzt und der höchste Wirkungsgrad erreicht. Außerdem liegen die spezifischen CO2-Emissionen von Erdgas niedriger als beim Erdöl und es entstehen weniger sonstige Schadstoffe beim Verbrennen.
Solarthermie
Mit Hilfe von Kollektoren wird die Sonnenwärme für den Hausgebrauch verfügbar. Durch eine solare Warmwasserbereitung kann zudem 60 Prozent des Warmwasserbedarfs eines Haushalts nahezu CO2-emissionsfrei erzeugt werden. Das sind immerhin etwa 10 Prozent des Gesamtenergiebedarfs des Gebäudes.
Wärmepumpen
Vor allem im Neubau werden heute wieder vermehrt Wärmepumpen eingesetzt. Dabei nutzt man die Umgebungswärme des Bodens. Die Wärmepumpe ist aber nur unter speziellen Bedingungen umweltfreundlich, da sie mit Strom betrieben wird. Sie ist deshalb nie CO2-frei, kann aber bei optimaler Auslegung effektiv zum Klimaschutz beitragen. Wichtig ist eine Jahresarbeitszahl (eine Kennzahl zur Effizienz der Anlage) möglichst über 4 und der Einsatz von klimafreundlichen (H)FKW-freien Kältemitteln. Wärmepumpen sind recht teuer und eignen sich nur für sehr gut gedämmte Gebäude mit möglichst geringen Heizwassertemperaturen (z. B. Fußbodenheizungen).
Eine weitere regenerative Heizungstechnik ist die Nutzung von Biomasse. Für den Hausgebrauch fallen darunter vor allem Holzpellets und Holzhackschnitzel. Durch die Nutzung von Biomasse fällt kein zusätzliches CO2 an, da beim Verbrennen der nachwachsenden Rohstoffe das während dem Wachstum gebundene CO2 freigesetzt wird.
Kraft-Wärme-Kopplung
Gerade für größere Gebäude wie Mehrfamilienhäuser können Blockheizkraftwerke (BHKW) interessant sein. Sie produzieren sowohl Wärme als auch Strom, der ins Stromnetz eingespeist werden kann. Die Entwicklung von Mikro-BHKWs für Einfamilienhäuser wird mit Hochdruck betrieben und steht vor einer Markteinführung.
Energieausweis
Wem nutzt der Energieausweis?
Der Energieausweis für Gebäude, auch Energiepass genannt, beschreibt dessen Energieverbrauch. Dadurch kann er für Hauseigentümer/innen Einsparpotenziale aufzeigen und bietet Käufern/innen und Mietern/innen die Möglichkeit, künftige Energiekosten abzuschätzen und Gebäude hinsichtlich des Energieverbrauchs zu vergleichen.
Seit 2009 muss für alle Wohngebäude bei Neuvermietung oder Verkauf ein Energieausweis ausgestellt werden.
Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten: als bedarfsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) und als verbrauchsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs). Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes:
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
- Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 haben. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ausstellungsberechtigt sind nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) nur Fachkräfte mit spezieller Qualifizierung. Zumeist sind es Bauingenieure und Architekten oder sie kommen aus dem Handwerk.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterscheiden sich in der Art der Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der tatsächlichen Heizenergieverbräuche der vergangenen drei Jahre erstellt. Er leitet sich also aus der Heizkostenrechnung ab und zeigt den durchschnittlichen, witterungsbereinigten Verbrauch bei einem bestimmten Nutzer. Der Verbrauch eines anderen Nutzers kann hiervon abweichen.
Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen wie z.B. Heizkessel berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Energiebedarfswert - gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird - einen objektiven Wert über die energetische Qualität eines Gebäudes darstellt. Der konkrete Energieverbrauch kann hiervon abweichen. Falls Sanierungen geplant werden, ist der Bedarfsausweis vorzuziehen, da er Auskunft über die Schwachstellen des Gebäudes bietet.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind nicht gesetzlich festgelegt und insofern zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelbar. Je nach Ausweistyp, Gebäude und Erfassungsaufwand kann der Preis erheblich variieren. Verbrauchsausweise sind dabei generell kostengünstiger als Bedarfsausweise und schon für deutlich unter 100 € zu erhalten. Für Bedarfsausweise von großen Gebäuden mit Vor-Ort-Termin können mehrere hundert Euro fällig sein.
Link zu Fördermöglichkeiten: www.energiefoerderung.info
Wer kann helfen?
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung? Oder planen Sie schon konkrete Maßnahmen? In Freiburg gibt es viele kompetente Partner:
Energieberater_innen
Eine Übersicht mit Fachkräften, die Ihnen beim Energiesparen im Gebäudebereich zur Seite stehen, finden Sie in der Liste der Energieberater_innen in Freiburg
Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe sind wichtige Partner bei allen Sanierungsmaßnahmen. Sie kümmern sich nicht nur um die Ausführung, sondern helfen auch bei der Planung und Beratung.
Mit der Handwerker-Suche der Handwerkskammer Freiburg finden Sie einen passenden Partner!
Architekt_innen
Architekturforum Freiburg e.V.
www.architekturforum-freiburg.de
Architektenkammer Baden-Württemberg
Kammerbezirk Südbaden
www.akbw.de
Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Baden-Württemberg
www.bda-bawue.de
Sonstige Initiativen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Zweigstelle Freiburg
www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratungsstellen/freiburg
fesa e.V.
www.fesa.de
ECOtrinova e.V.
ecotrinova.de
Energieagentur Regio Freiburg GmbH
www.energieagentur-regio-freiburg.eu
Hier gibt es Geld
Bund und Land und die Stadt Freiburg helfen Ihnen dabei, bei Ihrem Haus den Energieverbrauch zu senken und Ihre CO2-Bilanz zu verbessern. Viele Energiespar-Maßnahmen werden gefördert.